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MELDUNG/288: Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland begrüßt (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. November 2012

Anlässlich der Veröffentlichung der Abschließenden Schlussfolgerungen des UN-Menschenrechtsausschusses zum 6. Staatenbericht Deutschlands erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts:

"Wir begrüßen die konkreten Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses an Deutschland.



Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, an die sich Betroffene mutmaßlicher Polizeimisshandlung wenden können, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Identifikation der beschuldigten Beamten. Deutschland muss nun die strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Vorwürfe von übermäßiger Polizeigewalt schnell, unabhängig und effektiv aufgeklärt werden. Die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, die in zwei Bundesländern (Berlin, Brandenburg) bereits eingeführt wurde, sollte von allen Bundesländern und der Bundespolizei übernommen werden. Zudem sollte die Innenministerkonferenz in Konsultation mit der Zivilgesellschaft zügig ein Modell für eine unabhängige Beschwerdestelle für Opfer von Polizeigewalt entwickeln.

Wir begrüßen, dass der Ausschuss Freiheitsentziehung in deutschen Pflegeeinrichtungen thematisiert. In erheblichem Ausmaß werden in Deutschland pflegebedürftige Menschen, insbesondere mit Demenzerkrankung, fixiert oder in geschlossenen Abteilungen untergebracht. Es muss sichergestellt werden, dass die menschenrechtlichen Grenzen der Freiheitsentziehung auch in diesem Bereich in der Praxis beachtet werden.

Das Institut unterstreicht die Aufforderung des Ausschusses, den Schutz vor Diskriminierung zu verstärken. Insbesondere muss durch eine Änderung der sogenannten 'Wohnungsmarktklausel' im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 19 Abs. 3 AGG) klargestellt werden, dass Vermieter diese Klausel nicht zur Rechtfertigung einer Diskriminierung von Migranten und Migrantinnen oder Angehörigen ethnischer Minderheiten heranziehen dürfen.

Zudem teilt der Ausschuss die Auffassung des Instituts, dass die im internationalen Vergleich schwachen Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle zu erweitern sind. Sie sollte auch Einzelbeschwerden aufgreifen und vor Gericht bringen können.

Wie zuvor bereits der UN-Antifolterausschuss fordert der UN-Menschenrechtsausschuss, Flüchtlingen aufschiebenden Rechtsschutz zu gewähren, wenn sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens von Deutschland in einen anderen EU-Staat oder in einen sogenannten sicheren Drittstaat überstellt werden sollen. Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union machen eine entsprechende Änderung des Asylverfahrensgesetzes überfällig."

Der UN-Menschenrechtsausschuss ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) überwacht. Dazu prüft er regelmäßig die von den Vertragsstaaten vorgelegte Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Rechte aus diesem Pakt. Die aktuellen Abschließenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf den 6. Staatenbericht Deutschlands, der am 18. und 19. Oktober 2012 zwischen einer deutschen Delegation und dem UN-Menschenrechtsausschuss in Genf diskutiert wurde.


Abschließende Schlussfolgerungen des UN-Menschenrechtsausschusses zum 6. Staatenbericht Deutschlands (Vorabfassung, Englisch) (PDF, 34 KB, nicht barrierefrei):
Link: http://www.institut-fuer- menschenrechte.de/index.php?RDCT=de1557dd338ec87ae69f

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. November 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012