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MELDUNG/321: Einsatz von Kampfdrohnen völkerrechtswidrig (Friedensratschlag)


Bundesausschusses Friedensratschlag - Pressemitteilung vom 10. Mai 2013

Einsatz von Kampfdrohnen völkerrechtswidrig

Pakistanisches Gerichtsurteil bestätigt Friedensbewegung / Bundesregierung muss Drohnen-Pläne aufgeben



Kassel, 10. Mai 2913 - Gestern hat ein Gericht in Peschawar (Pakistan) festgestellt, dass US-amerikanische Drohnenangriffe in ihrem Land völkerrechtswidrig sind und ein Verbrechen darstellen. Zur Tragweite dieses Urteils äußerte sich ein Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:

Das Urteil des pakistanischen Gerichts verdient allergrößte Beachtung. Denn erstens wurden die seit Jahren praktizierten Drohnenangriffe der USA als grobe Verletzung des internationalen Rechts einschließlich des humanitären Kriegsvölkerrechts und als "Missachtung der staatlichen Souveränität Pakistans" gewertet. Zweitens wurde die pakistanische Regierung aufgefordert, diese Angriffe nicht länger zu tolerieren. Sollten die USA an ihrer Praxis festhalten, müsse Pakistan dazu übergehen, die US-Drohnen abzuschießen.

Es wäre fatal, würden die USA und die mit ihnen im "Krieg gegen den Terror" verbündeten NATO-Staaten das Urteil als irrelevant beiseite wischen, indem etwa auf die mangelnde Rechtsstaatlichkeit Pakistans verwiesen wird. Zu erinnern wäre dagegen an den mutigen Kampf der pakistanischen Justiz um ihre Unabhängigkeit in der Auseinandersetzung mit den ehemaligen Staatschefs Zardari und Gilani sowie mit dem amtierenden Premierminister Ashraf. Pakistans Richter haben sehr erfolgreich ihre Unabhängigkeit von der Exekutive verteidigt.

Bemerkenswert ist auch, dass sich das Gericht in Peschawar auf eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen stützt, die im März d.J. zu der Überzeugung gekommen war, dass die US-Drohnenangriffe die Souveränität Pakistans verletzen. Hinzu komme, dass bei den Angriffen regelmäßig auch unbeteiligte Zivilpersonen getötet würden. Nach Schätzung der New American Foundation, einem regierungsunabhängigen Institut, wurden in Pakistan seit 2004 mindestens 3.200 Menschen durch US-Drohnen getötet, ein Fünftel von ihnen waren zivile Opfer.

Das Gericht in Peschawar verlangt von der Regierung in Islamabad, sie möge sich direkt an die Vereinten Nationen zu wenden und die Einrichtung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals verlangen. Außerdem müssten die USA Entschädigung für die Drohnenopfer bezahlen. Schließlich müssten die pakistanischen Streitkräfte angewiesen werden, US-Drohnen abzuschießen.

Die Friedensbewegung in Deutschland, die erst vor kurzem eine bundesweite Anti-Drohnen-Kampagne ins Leben gerufen hat, sieht in dem Gerichtsurteil von Peschawar eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung, wonach der Einsatz von bewaffneten Drohnen völkerrechtswidrig sei. Das Bundesverteidigungsministerium, das bereits Vorbereitungen zur Beschaffung von Kampfdrohnen getroffen hat, sollte unverzüglich alle bisher getroffenen Vereinbarungen mit den USA aufkündigen. Zusammen mit Friedensorganisationen in den USA, Großbritannien und anderen Staaten soll erreicht werden, dass unbemannte bewaffnete Drohnen durch eine Konvention international geächtet werden - so wie das bei den Landminen und den Streubomben geschehen ist.

Für einen entsprechenden Aufruf (siehe: Drohnen-Appell) werden landesweit Unterschriften gesammelt. Die Friedensbewegung will die Drohnen-Problematik zu einem ihrer Top-Themen im anstehenden Bundestagswahlkampf machen.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)



Zur Drohnen-Kampagne: www.drohnen-kampagne.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Mai 2013
AG Friedensforschung und Bundesausschuss Friedensratschlag
Germaniastr. 14, 34119 Kassel
Telefon: (0561) 93717974
E-Mail: Bundesausschuss.Friedensratschlag@gmx.net
Internet: www.ag-friedensforschung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2013