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MELDUNG/349: US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof (Connection e.V.)


Connection e.V., PRO ASYL und Military Counseling Network e.V.
Pressemitteilung vom 6. September 2013

US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof

Asylverfahren von André Shepherd wird in Luxemburg verhandelt



Mit einem Vorlagebeschluss hat das Verwaltungsgericht München vor wenigen Tagen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen im Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd gebeten. Zu prüfen ist, so das Gericht, "ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird". Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Verwaltungsgericht das Asylverfahren ausgesetzt.

Rechtsanwalt Reinhard Marx, der André Shepherd im Asylverfahren vertritt, betonte in einer ersten Stellungnahme, dass "hier zum ersten Mal ein Verfahren eines US-Deserteurs vor dem höchsten europäischen Gericht verhandelt wird. Damit wird deutlich, welch grundsätzliche Bedeutung dem Fall meines Mandanten zukommt."

"André Shepherd", so heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V., "hat mit seiner Weigerung, sich weiter an Kriegsverbrechen im Irakkrieg zu beteiligen und stattdessen in Deutschland um Asyl nachzusuchen, die Frage aufgeworfen, ob ein Deserteur in solch einem Fall den notwendigen Schutz erhält. Das Völkerrecht und auch die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, auf die sich Shepherd bezieht, bejahen dies ganz ausdrücklich."

"Wir unterstützen das Verfahren", erklärte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL, "bis die Grundsatzfrage geklärt ist. Mit diesem Präzedenzfall erhoffen wir uns vom Europäischen Gerichtshof Klarheit darüber, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ein deutlich erhöhter Schutz zuteil wird, insbesondere, wenn sie sich gegen die Teilnahme an Kriegsverbrechen entscheiden."

Der 36-jährige André Shepherd berief sich mit seinem Ende 2008 gestellten Asylantrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein Präzedenzfall, der europäisches Recht berührt.

"Es ist gut zu sehen, dass es in dem Fall endlich weitergeht", so André Shepherd heute. "Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof nicht nur den Willen, sondern auch den Mut hat, für das Recht auf Gewissensfreiheit einzustehen. Andere Soldaten brauchen die Gewissheit, dass eine Entscheidung, sich nicht weiter an völkerrechtswidrigen Kriegen oder Verbrechen zu beteiligen, unterstützt wird."

Weitere Infos unter:
www.Connection-eV.org/article-1875

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. September 2013
Connection e.V.
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Tel.: 069/82375534, Fax: 069/82375535
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013