Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN

MELDUNG/415: Demonstrationsbeobachtung rund um den 1. Mai 2014 in Berlin (Grundrechtekomitee)


Pressemitteilung der Berliner Demonstrationsbeobachtungsgruppe des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 25. April 2014

Demonstrationsbeobachtung der Versammlungen rund um den 1. Mai 2014 in Berlin, inklusive derer am 26.4. in Berlin-Kreuzberg

Die Demonstrationsbeobachtungsgruppe Berlin des Komitees für Grundrechte und Demokratie (kurz: Grundrechtekomitee) wird zum Schutz des Versammlungsrechts die Proteste rund um den 1. Mai in Berlin - einschließlich der Versammlungen am 26.4.2014 in Berlin Kreuzberg - beobachten.



Politische Versammlungen unterschiedlichen Charakters sind als Protestformen und Formen freier Meinungsäußerung vom Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit geschützt. Das gilt auch für die Versammlungen von Bürgerinnen und Bürgern, die gegen rechtsradikale Aufmärsche öffentlich protestieren und versuchen, das propagandistische Auftreten von NPD und anderen in ihren Stadteilen zivilgesellschaftlich zu behindern.

"Versammlungen unter freiem Himmel", wie es in Art. 8 GG heißt, sind ein hohes demokratisches Gut, das insbesondere in repräsentativen Demokratien geeignet ist, den "politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Brokdorf-Beschluss des BVerfG). Die Wahrnehmung dieses Grundrechts ist dringlich zu ermöglichen und zu schützen. Dazu gehört auch das Recht von Bürgerinnen und Bürgern rechtszeitig zu erfahren, wann und wo Aufmärsche stattfinden, um sich zu schützen, zum Protest einzufinden, den Konflikt zivilgesellschaftlich artikulieren zu können. Die verschiedenen Versammlungen und Proteste in Berlin rund um den 1. Mai haben in den vergangenen Jahren immer wieder dazu beigetragen, für viele Menschen in der Stadt alltagsrelevante Themen auf die öffentliche und politische Tagesordnung zu setzen.

Die Berliner Demonstrationsbeobachtungsgruppe des Grundrechtekomitees wird am 26. und 30. April 2014 sowie am 1. Mai mit mehreren Personen vor Ort sein und das Verhalten aller Beteiligten verfolgen und protokollieren. Erkennbar sind wir an unseren grünen Ausweisen, die wir deutlich sichtbar am Körper tragen. Das Grundrechtekomitee versteht sich nicht als Teil der Proteste. Für unsere Demonstrationsbeobachtung ist das Versammlungsrecht das entscheidende Grundrecht, für das wir uns in dieser Form einsetzen, um es zu schützen. Die Demonstrationsbeobachtung wird gegenüber der Berliner Polizei und dem Innensenator angekündigt.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie setzt sich seit 1980 für Menschen- und Bürgerrechte ein. Demonstrationsbeobachtungen sind ein Beitrag zum Schutz des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Informationen zur Demobeobachtung:
www.grundrechtekomitee.de

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 25. April 2013
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11, 50670 Köln
Telefon 0221 97269 -30; Fax -31
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2014