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MELDUNG/428: Grundrechtekomitee fordert Rentenversicherung für Gefangene (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie
Pressemitteilung vom 5. Juni 2014

Grundrechtekomitee fordert Rentenversicherung für Gefangene



Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte im Mai 2011 eine Petition zur Einbeziehung der arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung gestartet. Drei Jahre später hat der Deutsche Bundestag entschieden, das Anliegen an die Bundesregierung und die Länderparlamente zu überweisen (Pet 3-17-11-8213 / BT-Drs. 18/861).

Der Petitionsausschuss folgt mutmaßlich den Argumentationen des Arbeitsministeriums. Diese Argumente sind jedoch nicht akzeptabel. Seit Jahren wird wiederholt vorgetragen, dass Strafgefangene kein freies Arbeitsverhältnis hätten und deswegen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen seien. Es ist aber der Situation des Freiheitsentzuges zuzurechnen, dass bislang außer im Freigang keine freien Arbeitsverhältnisse möglich sind. Allerdings wird in mehreren der neuen Länderstrafvollzugsgesetze die Arbeitspflicht durch eine freiwillige Arbeitsmöglichkeit ersetzt.

Bereits vor 37 Jahren hatte das damals neue Strafvollzugsgesetz von 1977 die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung vorgesehen. Ein Bundesgesetz sollte dies umsetzen, das allerdings nie erlassen wurde. Der Gesetzgeber ist mit dem Strafvollzugsgesetz von 1977 eine Selbstbindung eingegangen. Die Verweigerung der Umsetzung bedeutet einen Verstoß gegen die Verfassung!

Das Grundrechtekomitee sieht in dem Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung eine Verletzung des Gleichheits- sowie des Sozialstaatsprinzips. Zusätzlich wird die Würde der arbeitenden Gefangenen durch diese Exklusion verletzt. Nun muss die Politik erneut über das Anliegen beraten. Der Bund versucht die Verantwortung auf die Länder und deren Finanzsituation abzuschieben. Die Bundesregierung hat jedoch die Pflicht, ihr gegebenes Versprechen einzuhalten. Notfalls muss der Bund die Länder finanziell bei der Renteneinbeziehung unterstützen. Allerdings haben die Länder ohnehin hohe Gewinne aus der Gefangenenarbeit.

Es ist an der Zeit, den sozialen Skandal des Ausschlusses der Gefangenen aus der Rentenversicherung zu beenden. Die Bundesregierung und die Länderregierungen sind jetzt aufgefordert, das Versprechen des Strafvollzugsgesetzes von 1977 endlich einzulösen.

Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2014
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11, 50670 Köln
Telefon 0221 97269 -30; Fax -31
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014