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MELDUNG/435: Nach Wiener Urteil auf Vorratsdatenspeicherung verzichten (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.06.2014

Bürgerrechtler fordern nach Wiener Urteil endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung



Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Bundesregierung eine klare Aussage zum Verzicht der Wiedereinführung der verdachtslosen Speicherung von Verbindungsdaten. Anlass ist das heute ergangene Urteil des obersten österreichischen Gerichts, welches das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat.


"Wir begrüßen die Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs außerordentlich und beglückwünschen unsere österreichischen Mitstreiter zu diesem Erfolg," kommentiert Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat. "Nun ist es an der Zeit, auch die verbliebenen Überwachungsgesetze in den anderen EU-Staaten zu Fall zu bringen."

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April, der die entsprechende EU-Richtlinie für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten, und damit für ungültig erklärte. In einigen weiteren EU-Staaten sind vor den dortigen Verfassungsgerichten Verfahren zu den dortigen Überwachungsgesetzen anhängig.

"Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, europäischen Grundrechten zur Geltung zu verhelfen," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Es liegt in ihrer politischen Verantwortung, deutsche Bundesbürger vor diesen unzulässigen Eingriffen in ihr Recht auf Privatheit zu schützen, wenn sie sich in anderen EU-Staaten aufhalten."

Eine Möglichkeit dazu wären entsprechende Klagen der Bundesrepublik Deutschland gegen die anderen Staaten, weil deren Gesetze gegen geltendes EU-Recht verstoßen.


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.06.2014
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2014