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MELDUNG/473: Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung! (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 8.10.2014

Die Rote Hilfe fordert: Aufhebung des PKK-Verbots jetzt!

Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung!



Am letzten Dienstagabend sind in Hamburg und Celle Solidaritätskundgebungen mit der von der Eroberung bedrohten kurdischen Stadt Kobane von Salafisten gewaltsam angegriffen worden. Allein in Hamburg waren an den Angriffen ca. 400 Islamisten beteiligt.

Die Hamburger Polizei sprach sofort in bekannter totalitarismustheoretischer Diktion von "gewalttätigen Ausschreitungen rivalisierender Gruppen". Das Bundeskriminalamt (BKA) verortet in einer durch den "Spiegel" bekanntgewordenen Lageeinschätzung eine akute Gefahr nicht etwa in erster Linie bei den Anhänger*innen eines islamistischen Terrorstaats, sondern bei den Sympathisant*innen der kurdischen Befreiungsbewegung: "Gerade in Kreisen junger PKK-Anhänger sei bereits jetzt eine "starke Emotionalisierung" festzustellen, die eine ohnehin bestehende Gewaltbereitschaft weiterhin erhöht haben dürfte."

Der deutsche Staat, der 'die Kurd*innen' seit Jahrzehnten zum Feindbild aufgebaut hat, betreibt auch weiterhin die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung - vor allem mittels des unsäglichen PKK-Verbots und des Gummiparagraphen 129b ("Bildung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung"). Es steht zu befürchten, dass die deutschen Sicherheitsbehörden ausgerechnet die Massaker der islamistischen ISIS als Vorwand für eine erneute Kriminalisierungswelle benutzen.

Hierzu H. Lange vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: "Alle Betroffenheitsbekundungen deutscher Politiker*innen angesichts des Vorrückens der ISIS-Truppen in Kurdistan erweisen sich als Heuchelei, solange weiter die Bekämpfung und Kriminalisierung derjenigen betrieben wird, die in dieser Region eine wirkliche emanzipatorische Perspektive eröffnen könnten."

Die Rote Hilfe e.V. fordert ein sofortiges Ende der Bekämpfung und Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und die unverzügliche Aufhebung des seit über 20 Jahren bestehenden PKK-Verbots. Unsere Solidarität gilt allen, die wegen ihres Einstehens für ein freies Kurdistan von staatlicher Repression getroffen werden.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.



Wer ist die Rote Hilfe?

Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation mit zurzeit fast 6900 Mitgliedern. Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z. B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden. Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.10.2014
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2014