Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN


MELDUNG/504: Bayerische Behörden blockieren Protestcamps (Aktionsbündnis Stop G7 Elmau)


Aktionsbündnis Stop G7 Elmau - Pressemitteilung vom 29. Januar 2015

Bayerische Behörden blockieren Protestcamps


München, 29.1.2015 - Das Aktionsbündnis Stop G7 Elmau kritisiert die bayerischen Behörden auf das Schärfste für deren fortgesetzte Versuche, die Einrichtung von Protestcamps zu den Aktionen gegen den G7-Gipfel 2015 zu verhindern. Medienberichten zufolge hat das Landratsamt Weilheim-Schongau seine Bürgermeister*innen bei einer Dienstbesprechung ausdrücklich dazu aufgefordert, Grundstücksbesitzer*innen von einer Vermietung von Flächen abzuhalten. Der Chef des Kreisordnungsamts habe dort angeregt, Flächen durch Ausbringen von Gülle unbenutzbar zu machen und vermietungswillige Landwirte in der Gemeinde zu ächten. Notfalls sollten die Behörden den Camp-Betreiber*innen unerfüllbare Auflagen machen. Mehrere Bürgermeister*innen haben inzwischen bestätigt, dass diese Empfehlungen ausgesprochen wurden. "Es hieß, wir sollen alles tun, um Camps zu verhindern", sagte Helmut Dinter, Bürgermeister von Wessobrunn, gegenüber dem Münchner Merkur. Der Pressesprecher des bayerischen Innenministerium räumte ein, dass sein Ministerium die Regierung von Oberbayern gebeten habe, die Kreisbehörden für das Thema zu "sensibilisieren", um Camps "im Vorhinein zu verhindern". "Wir wollen die Camps nicht", stellte er gegenüber dem Münchner Merkur klar.

Uns liegt außerdem ein von der Regierung von Oberbayern erstellter Mustermietvertrag vor, in dem die vorgeschlagenen unerfüllbaren Auflagen konkretisiert werden. So sollen die Betreiber*innen eines Camps u. a. eine Kaution von 100.000 Euro hinterlegen, Behörden und Polizei jederzeit freien Zugang gestatten und Tabakkonsum von Minderjährigen unterbinden, jedoch gleichzeitig genügend Aschenbecher aufstellen. Sie dürfen das Camp nicht umzäunen, müssen es aber trotzdem eigenverantwortlich sicher betreiben. Sie sollen außerdem generell und verschuldensunabhängig für Beschädigungen in der Umgebung des Camps haftbar sein. Für Verstöße ist eine Palette von Vertragsstrafen von bis zu 10.000 Euro bzw. 4.000 Euro pro Tag vorgesehen. Wir senden Ihnen diesen Mustermietvertrag auf Anfrage gerne zu.

"Obwohl das bayerische Innenministerium vorgibt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für den G7-Gipfel zu gewährleisten, setzt es im Verbund mit der Regierung von Oberbayern alle Hebel in Bewegung, um die Durchführung von größeren und mehrtägigen Protesten vor Ort zu verhindern", sagte Hagen Pfaff, Attac-Vertreter im Koordinierungskreis des Aktionsbündnisses. "Der massive Druck, der hier auf Gemeinden und Grundstücksbesitzer*innen ausgeübt wird, keine Flächen für Camps zur Verfügung zu stellen, verstößt gegen das Grundgesetz, die kommunale Selbstverwaltung und die Vertragsfreiheit."


Zitierte Medienberichte:
http://www.merkur-online.de/politik/keine-flaechen-protestcamps-politik-will-demos-gegen-g7-gipfel-ausbremsen-4662312.html
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Muenchen-Demonstranten-bitte-draussen-bleiben;art155371,3008805

Weitere Informationen:
www.stop-g7-elmau.info

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Januar 2015
Aktionsbündnis Stop G7 Elmau
E-Mail: presse@stop-g7-elmau.info
Internet: www.stop-g7-elmau.info


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang