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MELDUNG/512: Bürgerrechtler fordern nach Urteilen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 13.03.2015

Bürgerrechtler fordern nach Urteilen in Bulgarien und den Niederlanden den endgültigen Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Aufhebung mehrerer europäischer Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und fordert einen endgültigen Verzicht auf eine Einführung in Deutschland.

In dieser Woche sind in Bulgarien [1] und in den Niederlanden [2] die nationalen Gesetze zur anlasslosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten aller Telefon- und Internetnutzer von den Verfassungsgerichten aufgehoben worden. Darüber hinaus hat der EU-Innenkommissar seine Pläne zur Vorlage einer neuen EU-Richtline aufgegeben [3].

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Wir erwarten jetzt von der SPD, dass sie wie im Europawahlkampf [4] versprochen einer neuerlichen Totalerfassung unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen eine eindeutige und endgültige Absage erteilt."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in diesem Zusammenhang den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert zurück, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung einzuführen [5]. Uli Breuer dazu: "Es geht nicht um das 'Wie', sondern um das 'Ob'. Mit seinem Urteil aus dem letzten Jahr [6] legt der Europäische Gerichtshof fest, dass Menschen vor einer anlasslosen Sammlung ihrer Kommunikationsdaten zu schützen sind, so lange sie keiner schweren Straftat verdächtig sind. Dem widerspricht auch eine 'Vorratsdatenspeicherung light' von IP-Adressen."

"Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil [7] zur Vorratsdatenspeicherung, mit dem das alte deutsche Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, von einem 'diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins', das für sich genommen schon grundrechtsbeeinträchtigend ist," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Wenn jetzt in mehr und mehr europäischen Staaten die nationalen Gesetze wie Dominosteine umfallen, wäre es absurd, wenn ausgerechnet in Deutschland diese Form von Massenüberwachung wieder eingeführt würde. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und auf dem Friedhof rechtswidriger Sicherheitsgesetze begraben. Und dort sollte man sie auch ruhen lassen, statt zynisch Wiederbelebungsversuche zu fordern."


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Anmerkungen:

[1] https://netzpolitik.org/2015/tod-der-vorratsdatenspeicherung-auch-verfassungsgericht-in-bulgarien-erklaert-gesetz-verfassungswidrig/

[2] https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-in-den-niederlanden-erstmal-gekippt/

[3] http://futurezone.at/netzpolitik/endgueltiges-aus-fuer-vorratsdatenspeicherung-auf-eu-ebene/119.105.466

[4] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/wp14-spd.pdf

[5] http://heise.de/-2570574

[6] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf

[7] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 13.03.2015
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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