Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN


MELDUNG/543: Aufhebung des Camp-Verbotes (Aktionsbündnis Stop G7 Elmau)


Aktionsbündnis Stop G7 Elmau - Pressemitteilung vom 2. Juni 2015

Aufhebung des Camp-Verbotes


Zum heutigen Entscheid des Verwaltungsgerichts München erklärt der Sprecher des Aktionsbündnisses "Stop G7 Elmau", Benjamin Ruß:

"Das Verwaltungsgericht München hat uns jetzt mitgeteilt, dass das Totalverbot des geplanten Camps in Garmisch-Partenkirchen aufgehoben ist. Das Aktionsbündnis kann damit die ursprünglich für das Camp vorgesehene Wiese nutzen. Wie jetzt die Nutzung und der Aufbau des Camps vor sich gehen werden, hängt noch von Auflagen ab, die die Gemeinde erlassen kann. Wir haben uns die ganze Zeit verantwortlich verhalten und werden das auch weiterhin tun. Wir hoffen, dass sich nun auch die Gemeinde so verhält.

Derzeit klären wir in unseren eigenen Organisationsstrukturen, wie wir den Aufbau angehen. Erste Arbeiten wollen wir schon heute Abend starten - deseskalierend und verantwortlich, wie wir es bisher auch gehalten haben."

Weitere Informationen:
www.alternativgipfel.org
www.stop-G7-elmau.info

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juni 2015
Aktionsbündnis Stop G7 Elmau
E-Mail: presse@stop-g7-elmau.info
Internet: www.stop-g7-elmau.info


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang