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MELDUNG/556: Rente für Gefangene - Justizministerkonferenz muss positives Signal geben (Grundrechtekomitee)


Komitee für Grundrechte und Demokratie
Pressemitteilung vom 15. Juni 2015

Rente für Gefangene:
Justizministerkonferenz (17./18.6.) muss positives Signal geben


Das Grundrechtekomitee appelliert zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) und anderen Organisationen der Straffälligenhilfe an die Justizministerkonferenz, endlich der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung zuzustimmen. Die Konferenz berät dazu am 17./18. Juni in Stuttgart. Die Länder als Arbeitgeber der Gefangenen müssen die "Schwarzarbeit hinter Gittern" beenden, fordert das Grundrechtekomitee. Die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist ein Gebot des Sozialstaates, des Gleichheitsgrundsatzes und der Resozialisierungsprinzipien. Gemäß Resozialisierungsauftrag sollen die Lebensbedingungen weitestmöglich den üblichen Lebensbedingungen angeglichen werden. Schädlichen Folgen der Haft ist entgegenzuwirken. Auch die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze fordern die Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme. Die Bundesregierung verweigert mit Hinweis auf Vorbehalte der Länder seit 38 Jahren den Erlass des im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich vorgesehenen Gesetzes zur Einbeziehung in die Rente. Die Justizministerkonferenz kann diesem Skandal nun endlich ein Ende bereiten.

Das Grundrechtekomitee hatte im Vorlauf zur Konferenz allen Justizminister/innen einen Appell mit der Forderung nach Einbeziehung in die Rentenversicherung zukommen lassen [1]. Die meisten Ministerien haben darauf verwiesen, das Ergebnis der Konferenzdebatte abzuwarten. Einige Ministerien scheinen mit zynisch anmutendem Effizienzdenken die Rente aushebeln zu wollen: Wegen der außerhalb der Haft mutmaßlich geringen gezahlten Beiträge falle die Rente später sowieso zu niedrig aus, als dass sich ein Beitrag der Länder lohne. Diese Argumentation ist grundrechtlich unhaltbar und bedeutet eine Missachtung der Würde der arbeitenden Gefangenen.

Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee


Anmerkung:
[1] http://www.grundrechtekomitee.de/node/696

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juni 2015
http://www.grundrechtekomitee.de/node/705
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 -11, 50670 Köln
Telefon 0221 97269 -30; Fax -31
E-Mail: info@grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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