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MELDUNG/573: Brunnenstr. 6/7 - Widerstand zahlt sich aus, keine Mieterhöhung (VEB 7 e.V.)


VEB 7 e.V. - Verein zur Erhaltung der Brunnenstr. 6/7

Pressemitteilung vom 29. September 2015

Brunnenstr. 6/7. Mieterhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit:
Widerstand zahlt sich aus - Landgericht folgt ohne Verhandlung der Mieter_innen-Argumentation auf ganzer Linie


Im Hausprojekt Brunnenstr. 6/7 sind "Mieterhöhungen ausgeschlossen". Ohne Wenn und Aber.

So steht es in den Mietverträgen der 80-90 Bewohner_innen, und so ist auch die Auslegung des Landgerichts in zweiter Instanz. Am 17.9.2015 erging der Beschluss, die Berufung des Vermieters abzuweisen und damit die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung endgültig abzulehnen. "Wir haben mit unserer Auffassung 100% Recht bekommen. Zusammenhalten und zusammen kämpfen lohnt sich!" sagte eine Vertreterin des Projekts in einer ersten Reaktion.

Den betreffenden Passus hatten die Besetzer_innen vor über 15 Jahren erkämpft - nun wollte der Hauseigentümer selbst den damals am Runden Tisch mit der Stadt gefundenen Kompromiss kippen.

Im Hausprojekt hatte es nach Besetzung, Verhandlungen am Runden Tisch und Sanierung eine Staffelmiete gegeben. 2013 hatte der Vermieter die Mieter_innen aufgefordert, eine Mieterhöhung in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenze zu zahlen. Das hatten diese mit Verweis auf eine Klausel im Mietvertrag abgelehnt: "Weitere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen." Der Vermieter entschied sich daraufhin, eine Mieterin zu verklagen. Am 4.3. folgte das Amtsgericht in einer ca.10-minütigen Verhandlung der Argumentation von Moritz Heusinger, Anwalt der Mieter_innen, dass die Formulierung im Mietvertrag eine Mieterhöhung endgültig ausschließe. Dem schloss sich das Landgericht nun ohne Verhandlung an. Da half es dem Vermieter auch nichts, Vorwürfe von vor 20 Jahren aus der Mottenkiste zu holen. Ebenso absurd erscheint es, dass der Kenntnisstand des Vermieters in Sachen Immobilienrecht in den frühen 1960ern aufzuhören scheint. Da ist es nur konsequent, die zahlreichen damaligen Polizeieinsätze gegen die Mieter_innen als Argument dafür anzuführen, die Hausverwaltung sei in Angst und Schrecken versetzt und quasi zur Unterschrift unter den Vertrag gezwungen worden. Auch der Logik, eine - nach dem Grundgesetz geschützte - Demonstration der Bewohner_innen habe den Vermieter ungebührlich unter Druck gesetzt, folgte das Gericht nicht. "Wir freuen uns riesig. Damit durchbrechen wir die gängige Logik, dass es immer Mieterhöhungen geben muss. Das war nur möglich aufgrund des gemeinsamen und solidarischen Vorgehens damals, als die Situation durch die Kämpfe der Hausbesetzer_innenbewegung geprägt war. Der dadurch geschaffene Spielraum wurde den für einen tollen Mietvertrag genutzt. Und weil uns viele Unterstützer_innen in den letzten zwei Jahren Mut gemacht haben, uns nicht durch die Klage einschüchtern zu lassen, sondern auf unserem Recht zu bestehen. Danke dafür an alle!" so die Sprecherin des Hausvereins VEB.

Schlussendlich: Widerstand zahlt sich aus. Gerade im völlig überspannten Berliner Immobilienmarkt sitzen Mieter_innen oft am kürzeren Hebel und fühlen sich isoliert und hilflos gegenüber den Profitansprüchen der Immobiliengesellschaften. Zwangsräumungen, Mieterhöhungen im Rahmen von Modernisierungen und Schikanen durch Vermieter sind für viele Menschen ein großes Problem. Das muss aber nicht so sein. Der Konflikt um die Brunnenstraße hat gezeigt, dass öffentlicher Druck, die Vernetzung der Betroffenen und das offensive Beharren auf den eigenen Forderungen zum Erfolg führen können. Die Bewohner_innen der Brunnenstraße hoffen, dass ihr Erfolg ein Ansporn für viele weitere entschlossene Mieter_innenkämpfe wird. Die Frage "Wem gehört die Stadt?" ist letzte Woche glücklicherweise zum ersten Mal seit langem nicht im Sinne des Ausverkaufs von Berlin beantwortet worden.

Die Bewohner_innen der Brunnenstraße 6/7

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Quelle:
VEB 7 e.V. - Verein zur Erhaltung der Brunnenstr. 6/7
Brunnenstr. 7, 10119 Berlin
E-Mail: info.brunnen7@riseup.net
Internet: www.brunnen7.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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