Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN


MELDUNG/673: Meilenstein für Atomwaffenverbot erreicht (IPPNW)


IPPNW-Pressemitteilung vom 22. August 2016
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland

Meilenstein für Atomwaffenverbot erreicht

Mehrheit der UN-Staaten wollen 2017 ein Verbot verhandeln, Deutschland stimmt dagegen


Die Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen häufen sich, sei es durch Kim Jong Un, Donald Trump oder Theresa May. Am Freitagabend setzten 68 Staaten in Genf ein Zeichen gegen diese atomare Bedrohung und überstimmten eine kleine Gruppe von 22 Staaten, die weiterhin an der atomaren Abschreckung festhalten. Die so genannte "Ergebnisoffene Arbeitsgruppe der UN (Open-Ended Working Group, OEWG)" schickt in ihrem Schlussbericht eine Empfehlung an die UN-Vollversammlung, nächstes Jahr Verhandlungen über einen Verbotsvertrag aufzunehmen. Die IPPNW hält diesen Beschluss für einen "Meilenstein" auf dem Weg zu einem Verbot von Atomwaffen.

Die 68 Staaten vertreten mindestens 107 Staaten. Denn regionale Gruppierungen in den UN wie die afrikanische Gruppe (54 Staaten), südostasiatische Gruppe ASEAN (10 Staaten), lateinamerikanische Gruppe CELAC (33 Staaten) und etwa 10 weitere Staaten haben sich bereits deutlich für die Forderung für eine UN-Verhandlungskonferenz im nächsten Jahr positioniert. Bis zur endgültigen Abstimmung im Oktober dieses Jahres in der Vollversammlung dürfte sich diese Zahl weiter vergrößern, glauben VertreterInnen der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN), der die IPPNW angehört.

IPPNW-Abrüstungsreferentin Xanthe Hall war vor Ort, als die Abstimmung stattfand. Zunächst habe es danach ausgesehen, dass sich die teilnehmenden Staaten auf ein Konsenspapier verständigen. Trotz ihrer Unzufriedenheit mit dem Ergebnis, das ihrer Meinung nach nicht weitgehend genug sei, wollten viele Staaten für den Text stimmen. Doch Australien und weitere 13 Staaten (Deutschland war nicht in dieser Gruppe) verweigerten dem Papier ihre Zustimmung. Im Alleingang forderte Australien eine Abstimmung.

Nach der Abstimmung wurde gerätselt, warum Australien nach tagelangem Ringen um einen Konsens, die Einigung aufs Spiel setzte. Damit provozierte der australische Botschafter nur eins: Einen Änderungsantrag. In dem Moment, in dem klar wurde, dass es eine Kampfabstimmung geben wird, reichte Guatemala einen Änderungstext ein, der die Aussage des OEWG-Schlussberichts wesentlich stärkte. Statt nur anzumerken, dass es "eine breit unterstützte Empfehlung" gibt, empfiehlt die OEWG nun selbst eine Verhandlungskonferenz einzuberufen, "die offen [ist] für alle Staaten und mit der Teilnahme und Mitwirkung internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft, um ein juristisch verbindliches Instrument für ein Verbot der Atomwaffen zu verhandeln, das zu deren kompletten Eliminierung führt, wie [dieses Papier] im Absatz 34 formuliert."

Die Ablehnung der kleineren Gruppe wurde im Schlussbericht auch erwähnt: "andere Staaten [im Fußnote als 24 Staaten angegeben] erklärten sich mit der o.g. Empfehlung nicht einig und empfehlen, dass jeder Prozess für multilaterale nukleare Abrüstungsverhandlungen nationale, internationale und kollektive Sicherheitsbedenken adressieren muss..." Deutschland gehört dieser Gruppe an.

"Die von Australien erzwungene Abstimmung hat die Gegner des Atomwaffenverbots gespalten. Einige Staaten der Gruppe wollten keine Abstimmung - wie z.B. Deutschland und Japan - die ihre Opposition zum Atomwaffenverbot sichtbar macht. Jetzt kommen die Regierungen dieser Länder, in denen die Öffentlichkeit mehrheitlich ein Atomwaffenverbot will, in Erklärungsnot. Schließlich wollen 93 Prozent der deutschen Bevölkerung einen Verbotsvertrag," kommentiert Xanthe Hall.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 22. August 2016
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
Körtestr. 10, 10967 Berlin
Tel. 030/69 80 74-0, Fax: 030/69 38 166
E-Mail: ippnw@ippnw.de
Internet: www.ippnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang