Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN


MELDUNG/713: Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22. Dezember 2016:

Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar.

"Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs", kommentiert Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratspeicherung. "Der EuGH stellt klar, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und nur eine gezielte Speicherung von Daten überhaupt infrage kommt. Die Bundesregierung muss nun handeln und die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal zu den Akten legen und das 2015 beschlossene Gesetz zur 'Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' unverzüglich aufheben."

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, ergänzt: "Besser wäre, der Gesetzgeber handelt jetzt sofort, um zu verhindern, dass die Telekommunikationsanbieter eine teure Infrastruktur aufbauen müssen, die wieder verschrottet wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung des TKG aufhebt. Regierung und Gesetzgeber dürfen jetzt nicht noch sehenden Auges zulassen, dass eine offensichtlich grundgesetz- und europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt, obwohl ihre Tage mit dem Urteil aus Luxemburg gezählt sind."

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler fordern weiter eine Vorab-Überprüfung aller zukünftigen Sicherheitsgesetze auf ihre Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen. "Es geht nicht an," so Franziska Lux, "dass erst jahrelange Gerichtsprozesse auf höchstrichterlicher Ebene der Bundesregierung die entsprechende Nachhilfe zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorhaben geben."


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

*

Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22.12.2016
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang