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MELDUNG/782: Hausdurchsuchungen in linkem Zentrum und in zwei Privatwohnungen in Hamburg (G20 EA)


G20 EA - Pressemitteilung #5 vom 30.06.2017

Hausdurchsuchungen in linkem Zentrum und in zwei Privatwohnungen in Hamburg


Am Morgen des 29. Juni durchsuchte die politische Abteilung des Hamburger Landeskriminalamts mit Durchsuchungsbeschlüssen des Hamburger Amtsgerichts die Räume von G20-Gegner*innen. Von 7 bis 11 Uhr wurden die Räumlichkeiten an der Vereinsadresse des Roten Aufbau im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel sowie die Privatwohnungen von zwei Beschuldigten in den Stadtteilen Ottensen und Stellingen durchsucht.

Der Vorwurf der Hamburger Polizei lautet "Billigung von Straftaten" gemäß § 140 StGB. Die beiden Beschuldigten sollen der taz ein Interview gegeben haben, das am 2. Dezember 2016 anonymisiert veröffentlicht wurde. Die beiden taz-Redakteurinnen, die das Interview geführt hatten, wurden dazu aufgefordert, die Identitäten ihrer Interviewpartner preis zu geben. Beide Redakteurinnen verweigerten unter Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse und den Informantenschutz eine Aussage gegenüber der Polizei.

Die gesamte Durchsuchungsaktion ist ein offensichtlicher Einschüchterungsversuch gegen die Anti-G20 Protestbewegung. Dafür spricht das martialische Auftreten der Polizei: Vermummte, dunkel-uniformierte Einheiten zerstören im Morgengrauen Eigangstüren und stürmen mit gezogenen Maschinenpistolen die Wohnungen von Linken. Zudem wurde der Zeitpunkt der Durchsuchungen willkürlich gewählt, denn das Interview war bereits vor einem halben Jahr veröffentlicht worden.

Die Vorladung der Redakteurinnen hingegen ist ein Einschüchterungsversuch gegen die Presse. Denn selbstverständlich kennt die Hamburger Polizei das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO, Satz 1 Nr. 5, in dem der Quellenschutz der Presse unmissverständlich festgelegt wird. Die Vorladung der Polizei an die Journalistinnen kommt einer Aufforderung zum Verrat ihrer Quellen gleich.

Beide Einschüchterungsversuche wurden zurückgewiesen: Die Journalistinnen der taz riefen allen Kolleg*innen ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Erinnerung und noch am selben Abend demonstrierten hunderte Linke spektrenübergreifend ihre Solidarität mit den von Repression betroffenen.

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Quelle:
Pressegruppe des G20 Ermittlungsausschuss (EA)
E-Mail: antirep-g20@riseup.net
Internet: https://g20ea.blackblogs.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2017

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