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MELDUNG/820: Finger weg von meinen SMS (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 19. September 2017

Finger weg von meinen SMS!


Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren, dass Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS sieben Tage lang auf Vorrat speichern. Obwohl die SMS-Speicherung der industrienahen Bundesnetzagentur seit Jahren bekannt ist, hat nur ein Netzbetreiber die Speicherung von SMS-Inhalten abgestellt, wie die Bundesregierung mitteilt.[1]

"Die Telekommunikationsunternehmen missbrauchen das Schlupfloch, mit dem die Politik eine siebentägige Vorratsdatenspeicherung zur 'Störungserkennung' zugelassen hat", erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Maskierung von SMS-Inhalten am Bildschirm von Kundendienstmitarbeitern als Schutzmaßnahme für private Nachrichten verkaufen zu wollen, ist Augenwischerei. Die Bundesregierung belügt das Parlament, wenn sie behauptet, Ermittler und Geheimdienste hätten keinen Zugriff auf Daten aus der 'kleinen Vorratsdatenspeicherung'. Bei der umstrittenen Funkzellenabfrage in Dresden beispielsweise wurden diese Daten ausdrücklich abgefragt.

Wir rufen alle Verbraucher auf, bei ihren Anbietern gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und SMS unter dem Deckmantel der 'Störungserkennung' zu protestieren. Anstelle von SMS sollte man aus Sicherheitsgründen Apps wie Signal nutzen. Diese verschlüsseln die übertragenen Nachrichten."

Vodafone klagt zurzeit vor dem Verwaltungsgericht, um die Details seiner Speicherpraxis geheim zu halten.[2]

Unterlagen der Bundesdatenschutzbeauftragten zur SMS-Speicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/sms-speicherung_anon.pdf


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Nachweise:
[1] Stellungnahme der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813394.pdf
[2] Vodafone klagt gegen Offenlegung seiner Speicherdauer:
http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2017/06/28/vodafone-klagt-gegen-offenlegung-der-speicherdauer/

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 19.09.2017
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2017

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