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MELDUNG/907: Mietenblockade im Vorfeld der Demonstration "MIETENmove!" (Netzwerk Recht auf Stadt Hamburg)


Netzwerk Recht auf Stadt Hamburg - Pressemitteilung vom 28. Mai 2018

Mietenblockade im Vorfeld der Demonstration "MIETENmove!"


Der Mietenwahnsinn in Hamburg nimmt immer dramatischere Ausmaße an. Die Politik des aktuellen und der vergangenen Senate ist gescheitert. Die von der Bundesregierung 2015 beschlossene "Mietpreisbremse" enthält zu viele Lücken. Sie ist weitgehend wirkungslos.

119 Initiativen und Gruppen wollen die Entwicklung nicht weiter hinnehmen und mobilisieren für Samstag, den 2. Juni zum "MIETENmove! - Demonstration für eine solidarische und soziale Wohnraumpolitik".

Bereits heute errichteten einige Aktivist*innen aus dem Bündnis am Eingang der Augustenpassage aus goldenen Pappkartons eine wirksame Mietenblockade. Anders als beim "Mietpreisbremschen" soll die Mietenblockade Vertreter von Akelius davon abhalten, Mieterhöhungen an die Bewohner*innen der Straße im Schanzenviertel auszuhändigen. Sämtliche Häuser in der Augustenpassage gehören dem schwedischen Immobilienunternehmen Akelius, das sich derzeit in Hamburg massiv Häuser und ganze Straßenzüge aufkauft, und in zentralen Lagen Mieten in Höhe von bis zu 30 Euro pro Quadratmeter verlangt. Christina Zeh, aktiv bei Pro Wohnen Ottensen, sagt dazu: "Die Politik geht nicht konsequent gegen steigende Mieten vor. Das zeigt das Beispiel Akelius. Wir brauchen wirksame Instrumente, damit das Wohnen in der Stadt nicht zum Privileg für Menschen mit hohen Einkommen wird!"

Marco Alexander Hosemann, aktiv beim City-Hof e.V., sagt dazu: "Mit der Privatisierung der letzten öffentlichen Liegenschaften verkauft der Senat die zukünftige Handlungsfähigkeit der Stadt und mit ihrer Vergabe an profitorientierte Investoren fördert er die Verdrängung der Bewohner*innen. Der Ausverkauf unserer Stadt muss beendet, Grundstücke und Immobilien nur noch in Erbpacht vergeben und die Spekulation mit Flächen unterbunden werden."

Marc Meyer, Rechtsanwalt von Mieter helfen Mietern fordert: "Wer wirklich etwas gegen weitere Mieterhöhungen unternehmen will, der muss lediglich drei Bundesgesetze ändern. Statt an der Mietenbremse herumzubasteln, die aufgrund der Ausnahmen nicht wirken kann, sollte der § 5 Wirtschaftsstrafgesetz repariert und in Wirkung gesetzt werden. Diese Vorschrift hat jahrelang erfolgreich Mietpreisüberhöhungen bei Neuvermietungen eingedämmt. Dann müssten in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mietenspiegel auch die Mieten einfließen, die sich nicht erhöht haben. Dies würde die Erhöhung insgesamt dämpfen. Außerdem muss die Vorschrift, nach der Modernisierungskosten vollständig auf die Miete umgelegt werden können, abgeschafft werden."

Weitere Informationen:
www.mietenmove.org

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Quelle:
Netzwerk Recht auf Stadt Hamburg
E-Mail: info@rechtaufstadt.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

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