Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → FAKTEN


MELDUNG/1082: Fordungen an die Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag (Kampagne "Büchel ist überall")


Pressemitteilung der Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt vom 1. August 2022

Friedensgruppen fordern von der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag in New York die Verurteilung der nuklearen Teilhabe in der NATO und die Verhinderung einer neuen Teilhabepraxis zwischen Russland und Belarus


Von 1. bis 26. August 2022 findet bei den Vereinten Nationen die 10. Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV/engl. NPT) statt. Die Vertreter*innen der Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, treffen sich alle fünf Jahre. Wegen Corona ergab sich diesmal eine Verschiebung um mehr als zwei Jahre.

Die bundesweite Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert von der Bundesregierung die Beendigung der nuklearen Teilhabe, wie sie in Büchel mit ca. 20 US-Atombomben im Widerspruch zum NVV ausgeübt wird. Die Bundesregierung hat durch Beitritt zum NVV auf Atomwaffen verzichtet, diese aber mittelbar - im Ernstfall unmittelbar - angenommen (1) und verletzt somit den Vertrag. Die atomwaffenfrei-Kampagne fordert von der Bundesregierung den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO und die Unterzeichnung des 2021 in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrages.

Auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel (Eifel) sind derzeit im Rahmen der nuklearen Teilhabe ca. 20 US-Atombomben stationiert, die in den kommenden Jahren für viele Milliarden Euro gegen neue, technisch aufgerüstete und "einsetzbarere" Atombomben (B61-12) ausgetauscht werden sollen. Für den Einsatz dieser Atomwaffen hat die Bundesregierung den Kauf von F-35-Kampfjets der Firma Lockheed Martin beschlossen.

Die atomwaffenfrei-Kampagne fordert von der NVV-Konferenz, den Bruch dieses Vertrages durch die nukleare Teilhabe-Praxis in der NATO zu verurteilen. Kampagnensprecher Martin Singe: "Eine Mehrheit der Vertragsstaaten, insbesondere die blockfreien Staaten, verurteilten die nukleare Teilhabe wiederholt als vertragswidrige Praxis, deshalb kann diese auch nicht als Völkergewohnheitsrecht deklariert werden. Die Hinweise der USA und der Bundesregierung, dass der NVV im Kriegsfall nicht gelte, sind vertragsrechtlich unhaltbar."

Kampagnensprecherin Marion Küpker macht deutlich: "Alle Vertragsbrüche müssen benannt werden, sowohl die nukleare Teilhabe der NATO in Europa als auch eine zukünftig mögliche nukleare Teilhabe von Belarus an russischen Atomwaffen, die von den Präsidenten Lukaschenko und Putin kürzlich angekündigt wurde. Die nukleare Abschreckungspolitik konnte einen völkerrechtswidrigen Krieg Russlands in der Ukraine nicht verhindern. Ein Ende der Atomkriegsbedrohungen kann nur über redliche Verhandlungen zur vollständigen Abrüstung aller Atomwaffen (in good faith) gemäß Artikel VI des NVV funktionieren."

Die atomwaffenfrei-Kampagne unterstützt die Initiative des ehemaligen costaricanischen Präsidenten und Friedensnobelpreisträgers, Oscar Arias, und des Präsidenten des Global Security Institute, Jonathan Granoff. Sie schlagen vor, als Geste des guten Willens gegenüber Russland den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa und aus der Türkei anzubieten, der wirksam werden soll, sobald im Ukrainekrieg eine Verhandlungslösung erreicht ist.

Für die bundesweite Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" wird Kampagnensprecherin Marion Küpker in der ersten Woche der Überprüfungskonferenz in New York dabei sein.


Anmerkung:
(1) Artikel II des NVV lautet: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, [...]"

*

Quelle:
Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt
c/o Netzwerk Friedenskooperative
Mackestr. 30, 53119 Bonn
Telefon: 0228-692904, Fax: 0228-692906
E-Mail: info@atomwaffenfrei.de
Internet: www.atomwaffenfrei.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 2. August 2022

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang