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AFRIKA/024: Uganda - Fortgesetzte Rechtsverweigerung in Mubende (FoodFirst)


FoodFirst Nr. 3/2007
FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

Fortgesetzte Rechtsverweigerung in Mubende

Von Wolfgang Sterk


Im August 2001 vertrieb die ugandische Armee gewaltsam mehr als 2000 KleinbäuerInnen von ihrem Land im Mubende-Distrikt, um dieses Land an die Kaweri Coffee Plantation Ltd, eine Tochterfirma der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe, zu verpachten. Kaweri hat seitdem die erste ugandische Großkaffeeplantage auf diesem Land etabliert. Die Betroffenen hatten sich vor solchen Vertreibungen sicher gefühlt, da nach ugandischem Recht Enteignungen nur unter sehr strikten Auflagen möglich sind. Des Weiteren gehörte ihres Wissens das Land einem anderen Eigentümer als demjenigen, der das Land vor der Vertreibung an die ugandische Regierung verkauft hatte, damit diese es dann an Kaweri verpachten konnte.


In der Folge der Vertreibung kam es zu einem deutlichen Anstieg von Krankheits- und Todesfällen, da die Vertriebenen ihren Zugang zu sauberem Wasser und zur Gesundheitsfürsorge verloren. Darüber hinaus eigneten sich die neuen Besitzer das Schulgebäude an, um es als ihr Hauptquartier zu verwenden, so dass die Kinder der Vertriebenen ein Jahr lang nicht die Schule besuchen konnten. Nur ungefähr zwei Prozent der Vertriebenen wurden entschädigt - und auch dies nicht angemessen. Viele der Vertriebenen leben auch heute noch am Rande der Plantage und haben sich dort behelfsmäßige Behausungen errichtet. Sie haben jedoch nicht ausreichend Land für Ackerbau. Ihr Recht auf Nahrung wird daher weiterhin verletzt.

Die Vertriebenen versuchten zunächst, ihr Anliegen auf politischem Wege vorzubringen. Da dies jedoch scheiterte, reichten sie im Sommer 2002 Klage sowohl gegen den ugandischen Generalstaatsanwalt als Vertreter der Regierung als auch gegen Kaweri ein. Der Beginn der Anhörungen wurde jedoch vier Jahre lang immer wieder unter fadenscheinigen Begründungen verschoben. Jedes Mal wurden die Vertriebenen erst von der Verschiebung informiert, nachdem sie bereits die 140 km lange und beschwerliche Reise zum Gericht in Kampala gemacht hatten. Die einzige Handlung des Gerichts war, einem Antrag der Anwälte von Kaweri stattzugeben, von den Vertriebenen eine Kaution von umgerechnet rund 9.000 Euro zu verlangen. Die Summe wurde von der Hilfsorganisation ActionAid aufgebracht, damit der Fall weiter verfolgt werden kann.

FIAN hat mehrfach Briefe an den ugandischen Präsidenten Museveni, die Justizbehörde sowie den Obersten Richter geschrieben, um sich über die ungerechtfertigte Verzögerung des Prozesses zu beschweren. Schließlich fand im November 2006 die erste Anhörung statt - mehr als vier Jahre, nachdem die Vertriebenen ihre Klage eingereicht hatten. Zudem scheint die Richterin überzeugt, dass die Vertreibung stattgefunden hat, und hat von sich aus vorgeschlagen, die nächste Anhörung in Mubende stattfinden zu lassen, was den Vertriebenen die beschwerliche Anreise ersparen würde.

Der letzte Anhörungstermin im September wurde jedoch wiederum verschoben. Als Begründung gab die Richterin an, sie habe ein neues Büro erhalten, das jedoch so staubig sei, dass sie darin nicht arbeiten könne. Sie werde den Fall erst darin weiter behandeln, wenn sie ein neues Büro erhalte. Zudem blockiert der Generalstaatsanwalt bisher das Verfahren dadurch, dass er keine Position bezieht. Als Begründung gibt er an, er habe die notwendigen Informationen noch nicht vorliegen.

Der Mubende-Fall ist von einem fast schon regelmäßigen Auf und Ab gekennzeichnet. Es gab in der Vergangenheit bereits mehrfach Ansätze einer positiven Entwicklung, die Grund für Optimismus boten, der jedoch in der Folge bisher jedes Mal enttäuscht wurde. Umso wichtiger ist ein langer Atem, ein kontinuierliches internationales Eintreten für die Rechte der Vertriebenen.

Weitere Hintergrundinformationen über den Fall finden
sich auf der Mubende-Homepage der FIAN-Gruppe Köln
unter www.mubende.atjanor.de.

Der Autor ist Mitglied der FIAN-Gruppe Köln.


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Quelle:
FoodFirst - FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte, Nr. 3/2007, S. 10
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Düppelstraße 9-11, 50679 Köln
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2008