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MELDUNG/075: Valentinstag in der Blumenindustrie - arbeitsrechtliche Mindeststandards oft Fehlanzeige


Fian - Pressemitteilung vom 14.02.2013
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Valentinstag in der Blumenindustrie: arbeitsrechtliche Mindeststandards oftmals Fehlanzeige



Köln, 14. Februar 2013. Ein frischer Blumenstrauß gehört für viele zum Valentinstag dazu. Was viele nicht wissen ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter der Blumenindustrie vor dem "Tag der Liebe" besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Darauf weist die Menschenrechtsorganisation FIAN heute hin. Regierungen müssen die Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen besser kontrollieren, fordert FIAN daher.

Der Valentinstag bedeutet für Blumenarbeiterinnen in Ostafrika und Lateinamerika Akkordarbeit: 16 Stunden und mehr müssen sie vielerorts arbeiten, um die Bestellungen aus Europa und Nordamerika zu bedienen. Die vorgesehenen Wartezeiten nach dem Sprühen von zum Teil hochgefährlichen Pestiziden werden in den Wochen vor dem 14. Februar oft nicht eingehalten. "Die Blumenarbeiterinnen müssen dann im Pestizidnebel arbeiten - mit schwerwiegenden Folgen für ihre Gesundheit. Und das für einen Hungerlohn, erklärt FIAN-Referentin Gertrud Falk. "Das bedeutet eine Verletzungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte", ergänzt sie.

Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich gegen solche ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zur Wehr setzten, riskieren oft unrechtmäßige Sanktionen ihrer Arbeitgeber. Ein aktuelles Beispiel dafür ist ein Betrieb des multinationalen Unternehmens Falcon in Kolumbien. Vor einem Jahr behielt das Unternehmen mehrere Wochen Löhne und Sozialversicherungsbeiträge von 200 Arbeitskräften ein. Als sich sieben von ihnen daraufhin gewerkschaftlich organisierten und bei der Geschäftsführung gegen diese Behandlung protestierten, wurden 72 Gewerkschaftsmitglieder ausgesperrt.

Erst nach der Intervention von FIAN ließ das Unternehmen sie wieder an ihre Arbeitsplätze. Inzwischen hat das Unternehmen Insolvenz beantragt und die Belegschaft erneut wegen einer Rosenkrankheit - unrechtmäßig - ausgesperrt. "Regierungen müssen Unternehmen strenger kontrollieren, damit diese sich nicht so leicht über Arbeitsschutzgesetze hinwegsetzen können", fordert Falk. "Der bewusste Konsum allein reicht nicht aus, um die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen von Blumenarbeiterinnen und Blumenarbeitern zu beenden."

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FIAN (FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk) ist eine internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung mit Mitgliedern in 60 Ländern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Februar 2013
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel.: 221/702 00 72, Fax: 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013