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BERICHT/024: Bayern - Für unsere Versammlungsfreiheit (Mitteilungen)


MITTEILUNGEN Nr. 201, II - Juni 2008
Humanistische Union für Aufklärung und Bürgerrechte

Für unsere Versammlungsfreiheit
Breiter Protest gegen neues bayerisches Versammlungsgesetz

Von Dr. Klaus Hahnzog


Der bayerische Landtag hat am 16. Juli ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, dass zahlreiche Hürden für die Anmeldung und Durchführung von Demonstrationen aufbaut. Gegen das Vorhaben hatte sich sowohl in den parlamentarischen Beratungen als auf der Straße viel Kritik aufgebaut. Seit Mai diesen Jahres protestierte ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und NGOs - darunter auch die Humanistische Union - gegen die drohenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Bayern. Auf der gemeinsamen Abschlussdemonstration des Bündnisses am 20. Juni 2008 in München sprach Dr. Klaus Hahnzog, Beiratsmitglied der Humanistischen Union. Wir dokumentieren hier seine Rede vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung:


Solange es in Deutschland den Kampf um demokratische Freiheiten gab, stand das Recht auf friedliche Versammlungen mit im Mittelpunkt. Jetzt droht in Bayern ein schlimmer Rückschritt. Diesen Rückschritt darf es nicht geben.

Zunächst ist man ja zuversichtlich, wenn man folgende Feststellung liest: "Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck der Freiheit, der Unabhängigkeit und des Selbstbewusstseins mündiger Bürger." Das ist - man höre und staune - der erste Satz des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung. Was dann folgt in diesem Gesetzentwurf und im umfangreichen, jedoch im Kern bloß kosmetischen Änderungsantrag der CSU, zeigt aber leider, dass der Eingangssatz purer Etikettenschwindel ist.

Dabei hat die weitgehend auf Wilhelm Hoegner zurückgehende erste deutsche Verfassung nach der Befreiung von den Nazis 1946 in Art. 113 bestimmt: "Alle Bewohner Bayerns haben das Recht sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln." Berichterstatter bei der Beratungen war übrigens der spätere Staatssekretär Lacherbauer von der CSU. Das Grundgesetz ist dem fast wortgleich in Art. 8 gefolgt, hat allerdings einen Gesetzesvorbehalt für Versammlungen unter freiem Himmel hinzugefügt.

Das, was die CSU jetzt beabsichtigt, ist unwürdig für ein Land, das sich stolz Freistaat nennt. Die für unsere Demokratie bitter notwendige "Pressefreiheit der kleinen Leute" ist dann dahin. Ich begrüße es außerordentlich, dass von einem breiten Bündnis gegen dieses in Wahrheit Versammlungsbehinderungs- und -verhinderungsgesetz Widerstand geleistet wird: Von den Gewerkschaften über alle demokratischen Parteien bis hin zum Bund Naturschutz, dem Tierschutzverband Bayern, Journalisten, Richtern, Rechtsanwälten, vielen Gruppierungen, die sich für Frieden, Toleranz und gegen Neonazis und Rassismus einsetzen, Schüler, Studenten, Eltern, Lehrer, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte, Wohlfahrtsverbände, der Datenschutzbeauftragte - ich kann ja nicht alle aufzählen - nur noch vielleicht meine Humanistische Union, die zwar kleiner ist als der Bayerische Bauernverband, aber im Kampf um die Grundrechte schon öfters in Karlsruhe erfolgreich war.

Die CSU versucht dem oft mit unverhohlener Arroganz zu begegnen. So haben sich etwa die ver.di-Senioren aus Hannover besorgt an die Landtagsfraktionen gewandt, weil sie - nicht zu Unrecht - befürchten, dass in Bayern ein Pilotprojekt für andere Länder entstehen könnte. Die Antwort des federführenden CSU Abgeordneten Welnhofer lautete u. a.: "Das seien völlig substanzlose Befürchtungen, diese können Sie getrost vergessen." Meine persönliche kritische Bewertung ergibt sich aus vielerlei Erfahrungen:

• 17 Jahre bayerischer Verfassungsrichter, dort immer noch aktiv, zuvor drei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht,

• neun Jahre lang Kreisverwaltungsreferent in München und damit auch verantwortlich für die Versammlungsbehörde mit vielen Hunderten von Fällen,

• aber auch als Teilnehmer vieler Demonstrationen von Wackersdorf, Mutlangen, Bonn, für Frieden und Anti-Apartheid bis hin zum Transrapid und Vorratsdatenspeicherung

• und als Sachverständiger im Bayerischen und Sächsischen Landtag.


Das Vorhaben der CSU und der Staatsregierung ist vor allem durch Dreierlei gekennzeichnet:

1. von weiterer Bürokratisierung,
2. von verfassungsrechtlichen Verstößen,
3. von einer Häufung von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen.


Einige Beispiele

a) Im Grundgesetz und der noch versammlungsfreundlichen Bayerischen Verfassung heißt es "ohne Anmeldung". Das wird im Gesetzentwurf einfach umformuliert. Statt Anmeldung heißt es in Zukunft "nur" Anzeige. Da kann keiner einen Unterschied benennen, gleichzeitig wird aber unverhohlen die Zahl der erforderlichen Angaben erhöht. Zugleich wird ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro eingeführt, wenn ein Punkt nicht "richtig oder nicht vollständig" angezeigt ist. Die bisherige Anmeldefrist von 48 Stunden wird auf 72 Stunden erhöht. Die Gewerkschaften befürchten zu Recht, dass damit mancher Überraschungseffekt gefährdet wird.

b) Jahrzehntelang waren in Bayern drei Personen die Mindestzahl für eine Versammlung. In Zukunft sollen es zwei Personen sein. Damit würden zwei Streikposten, zwei Flugblattverteiler, zwei Wahlkämpfer bereits anzeigepflichtig. Das erinnert fast an das Jahr 1874. Damals, vor über 130 Jahren, wurde ein sozialdemokratischer Redakteur der "Hofer Zeitung", der die vom Polizeireferenten erlassenen Versammlungsverbote kritisierte, u. a. wegen folgenden Gedichts wegen Beleidigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt:

"1. Wo Zweie steh'n und flüstern,
da sieht die Polizei,
den Himmel sich verdüstern
und riecht Rebellerei.
Fängt an zu arretieren,
denn es könnt zu Aufruhr führen.

...

4. Will einer sich versammeln,
'rennt flugs ein Commissär,
das Maul ihm zu verrammeln
dem frechen Räsonär."

Hoffentlich kommt es nicht auch noch zu Vers 4.

c) Es können detaillierte persönliche Daten bis zu Geburtstag und Geburtsort von Versammlungsleiter und Ordner verlangt werden, bei einer Demonstration mit 10.000 Teilnehmern von 200 Ordnern.

d) Die bisherige Möglichkeit, per Telefon anzumelden, wurde gestrichen. Im Rahmen ihrer kosmetischen "Verbesserungen" will die CSU dies wieder zulassen, allerdings nicht für den Normalfall, sondern nur für Eilversammlungen.

Allein diese Beispiele zeigen, wie die Bürokratie anwachsen wird. Bei Infoständen von ver.di-Senioren mit 10 Teilnehmern sind Bescheide schon jetzt 11 Seiten stark nebst zwei Anlagen. In München gab es schon im vergangenen Jahr 782 anzeigepflichtige Versammlungen unter freiem Himmel, dann werden bald die 1000 überschritten sein. Vielleicht wäre es besser, wenn Edmund Stoiber statt in Brüssel in Bayern für Entbürokratisierung sorgen würde. Die CSU zieht doch auch sonst gegen aus ihrer Sicht bestehende Überregulierungen zu Felde: Beim Kündigungsschutz, beim Mindestlohn, beim Energiesparen.

e) Versammlungsrecht ist von Natur aus sehr verfassungsgeprägt. Hier einige besonders bedenkliche geplante Vorschriften:

Das Militanzverbot. Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung: "Zu den Verhaltensweisen, die den Eindruck einschüchternder Militanz und Gewaltbereitschaft erwecken können, zählen insbesondere Trommelschlagen, Marschieren in Formation oder im Gleichschritt sowie das Mitführen und Verwenden von Fahnen, Fackeln oder Abzeichen. Auch hier ist aber zu beachten, dass etwa das Mitführen von Trommeln, Fahnen und anderen Hilfsmitteln zur Wirksamkeitssteigerung der Versammlung grundsätzlich erlaubt bleibt und nur dann unter das Militanzverbot fällt, wenn ein Gesamteindruck entsteht, der Gewalt- und Kampfbereitschaft vermittelt und andere einschüchtert." Selbst viele Polizisten haben unter der rechtsstaatlichen Forderung auf "Normenklarheit" - die für Behörden und Betroffene gilt - Angst vor der Aufgabe, den "Gesamteindruck" zu beurteilen.

Die Behandlung der schon oben erwähnten Daten von Versammlungsleitern und Ordnern. Allein nutzen diese gar nichts, zur Bewertung müssen dann in der Regel Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gefragt werden. So wurde dann auch von Versammlungsbehörden gefordert, es sollten Informationsvorschriften wie nach dem Verfassungsschutzgesetz geschaffen werden. Letzten Endes werden dann Dateien entstehen. Da ist vielleicht ersichtlich: Aha: Sicherheitskonferenz in München, Flughafendemo gegen Abschiebung, G8 in Heiligendamm. Zwar keine individuellen Verstöße, aber das erinnert mich an unsere Regel beim Straßenfußball: Drei Ecken ein Elfmeter. Die Folgen werden bemerkbar, etwa bei der Jobsuche am Flughafen oder in einem sonst sicherheitsrelevanten Bereich, der bei uns als drittgrößtem Waffenexporteur sehr groß ist.

Die Datenerhebung durch Film, Tonband, Notizen usw. Da wird von Datenschützern offiziell bemängelt, dass Übersichtsaufzeichnungen bis zu einem Jahr aufgehoben werden. Mit der heutigen Technik kann dann jeder einzelne Teilnehmer identifiziert werden. Die Datenerhebungen können u. U. auch geheim erfolgen. Dies gilt selbst für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wo sie generell, auch offen bisher nicht durch Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz gedeckt waren. Erstaunlich - insbesondere wohl für die CSU selbst - war, dass beim Hearing im Landtag am 8. Mai diesen Jahres auch drei von der CSU benannte Professoren an vielen Punkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.

f) Die mit Strafe (bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe) oder Bußgeld (bis zu 3.000 Euro) sanktionierten Verstöße sind ausgeweitet worden. Insgesamt sind es jetzt fast 30. In Zukunft empfiehlt sich für alle ein kleines juristisches Staatsexamen, bevor man zu einer Demo geht.


Die Summe dieser restriktiven, zum Teil verfassungswidrigen Vorschriften ergibt, dass das Gesetz insgesamt nicht der Verfassung entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren in einer Vielzahl von leider notwendigen, aber begrüßenswerten Urteilen vom Lauschangriff über Rasterfahndung bis hin zur Online-Durchsuchung immer wieder betont, die Grundprinzipien des Grundgesetzes schützen die "Unbefangenheit" des Einzelnen und wenden sich gegen die "Einschüchterung" des nicht unter Generalverdacht stehenden Bürgers. Der Veranstalter, Ordner oder Teilnehmer einer friedlichen Versammlung muss doch mindestens so geschützt werden wie ein Autofahrer vor dem unbändigen Autokennzeichenscanning. Vor einiger Zeit hat Herr Minister Herrmann ja in Nürnberg mit dem Dalai Lama gesprochen. Da ging es bestimmt auch um die Versammlungsfreiheit in China und Tibet. Hoffentlich hat der Dalai Lama nicht dieses geplante Gesetz mitgenommen. Da käme er vom "Regen in die Traufe".

Nun versucht die CSU ihr Vorhaben damit zu begründen, Ziel sei, Versammlungen der Neonazis besser einschränken oder verbieten zu können. In Wirklichkeit treffen die Verschärfungen aber alle, kleine und große Versammlungen. Zum Teil werden sich viele überlegen, ob sie die vielen, oft nicht überschaubaren Risiken überhaupt auf sich nehmen wollen. Das schadet der Demokratie. Herr Minister Herrmann brüstet sich in bewährter CSU-Manier wieder einmal damit, Bayern sei das erste Land, das das Problem angepackt hat. Die Sächsische Staatsregierung hat aber schon zuvor einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser übernimmt das Bundesversammlungsgesetz - natürlich in seiner Ausgestaltung durch die liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - als Landesrecht und schafft ähnlich wie dieses eigene Regelungen für schützenswerte Tage und Orte vor Neonazi-Kundgebungen und Aufmärsche. Das gälte bei uns etwa für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg oder das ehemalige Reichsparteitagsgelände in Nürnberg.

Vor allem ist aber auch gegen die Rechtsextremen bürgerschaftliches Engagement der Demokraten wirksam und sinnvoll. Wie Sachsen werden auch Brandenburg und Sachsen-Anhalt verfahren. Dort käme niemand auf den Gedanken, etwas wie in Bayern zu machen. Dort sind die Rufe "Wir sind das Volk" und die Montagsdemonstrationen in vielen Städten nicht vergessen. Auch wir sollten an Willy Brandts Aufforderung "Mehr Demokratie wagen" denken.

Wir werden weiterhin gegen diesen bayerischen Sonderweg kämpfen. Wenn er von der CSU weiter verfolgt wird, dann im nächsten Landtag und auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Schreibt in den nächsten Tagen noch Petitionen an den Landtag. Wir werden nicht locker lassen. Die Straßen und Plätze sollen auch in Zukunft allen gehören, die friedlich demonstrieren wollen. Wir wollen, dass die Versammlungsfreiheit das bleibt, als was sie das Bundesverfassungsgericht bezeichnet hat: "Ein Stück ursprünglicher ungebändigter unmittelbarer Demokratie".


Die bayerische SPD hat nach der Verabschiedung des Gesetzes angekündigt, dass sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Versammlungsgesetz prüfe.


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Quelle:
Mitteilungen der Humanistischen Union e.V.
Nr. 201, II - Juni 2008, S. 12-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2008