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ATTAC/1819: G20-Proteste - In Hamburg herrscht Polizeirecht


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main / Hamburg, 3. Juli 2017

G20-Proteste: In Hamburg herrscht Polizeirecht

Polizei und Senat müssen umgehend auf Boden des Grundgesetzes zurückkehren


Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert scharf die Aussetzung zentraler Grundrechte bei den G20-Protesten in Hamburg. " Wir fordern die Hamburger Polizei und den Senat auf, sofort auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Was wir in Hamburg gerade erleben, ist so weit entfernt von dem versprochenen Festival der Demokratie wie die Türkei von Pressefreiheit entfernt ist", sagt Judith Amler vom bundesweiten Attac-Rat. "Erst erklärt der Senat die Stadt mit einem 38 Quadratkilometer umfassenden Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone, dann setzt sich die Polizei selbst über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinweg und versucht ein gerichtlich genehmigtes Camp brutal zu räumen. Aus dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in Hamburg Polizeirecht geworden. Hören Sie jetzt auf, Herr Grote!"

Gerichte sollen Gefahrenprognose prüfen

In dieser Situation ist es nach Ansicht von Attac besonders problematisch, dass viele Verwaltungsrichterinnen und -richter es bisher nicht als ihre Aufgabe ansehen, trotz Zweifeln an den Behauptungen von Polizei und Stadt diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. "Es ist offenkundig, dass die Polizei derzeit an den Haaren herbeigezogene Gefahrenprognosen in Raum stellt und den polizeilichen Notstand ausruft, um ihr grundgesetzwidriges Handeln zu rechtfertigen. Es darf nicht sein, dass es keine Instanz gibt, die diese haltlosen Behauptungen der Polizei überprüft und verhindert, dass Menschen, die ihren Protest gegen die Politik der G20 zum Ausdruck bringen wollen, in Hamburg ihrer demokratischen Rechte beraubt werden", sagt Roman Denter vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Attac legt Berufung gegen Verbot von drei Aktionen ein

Attac kündigte an, sich weiter juristisch gegen das Verbot von drei für Freitagmittag in Hamburg geplante Aktionen des Netzwerkes zu wehren und dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Gegen das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das am Freitag die Verbote bestätigt hatte, legt Attac Berufung ein. Mit den Aktionen unter den Titeln "Neoliberalismus ins Museum", "Wider den Wachstumswahn" und "Freihandel als Fluchtursache" will Attac seine inhaltliche Kritik an der Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen. Die angemeldeten Aktionsorte liegen in der so genannten blauen Zone.



Weitere Informationen und Hintergrund:
www.attac.de/G20

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2017

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