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ATTAC/2037: Gemeinnützigkeit - Dominoeffekt durch Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs vorerst gestoppt


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 28. Februar 2020

Gemeinnützigkeit: Dominoeffekt durch Attac-Urteil des BFH vorerst gestoppt

Überfälliger und absolut notwendiger Schritt / Finanzbehörden sollen auch ergangene Aberkennungsbescheide zurücknehmen / Gemeinnützigkeitsrecht muss Erfordernissen wehrhafter Demokratie angepasst werden


Wie "Die Taz" am heutigen Freitag berichtet, hat sich das Bundesfinanzministerium mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden.

Dazu erklärt das globalisierungskritische Netzwerk Attac:

"Dieser Schritt ist überfällig und absolut notwendig, um den verheerenden Dominoeffekt zu stoppen, den der BFH mit seinem Attac-Urteil vor einem Jahr ausgelöst hat. Nicht erst der Tabubruch in Erfurt und die Anschläge von Halle und Hanau haben deutlich gemacht, wie dringend eine wehrhafte Demokratie auf eine wache Zivilgesellschaft angewiesen ist. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss endlich den Erfordernissen einer modernen Demokratie angepasst werden. Wir brauchen Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen, die sich selbstlos demokratisch engagieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss endlich den lange versprochenen Gesetzesentwurf vorlegen, der es gemeinnützigen Vereinen ermöglicht, sich politisch zu äußern und einzumischen", sagt Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Attac fordert Scholz und die Länderfinanzministerien zudem auf, die Finanzbehörden anzuweisen, die Aberkennungsbescheide für Attac sowie die vom Attac-Urteil des BFH betroffenen Organisationen bis auf Weiteres zurückzunehmen. Judith Amler weiter: "Die heutige Entscheidung zeigt, dass es offenbar nicht dem politischen Willen entspricht, die demokratische Zivilgesellschaft mit Hilfe des Gemeinnützigkeitsrechts zu schwächen. Dann gibt es auch keinen Grund, dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Campact und Attac weiterhin die Gemeinnützigkeit abzusprechen."


Pressemitteilung zum Attac-Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.2.2020:
www.attac.de/startseite/teaser-detailansicht/news/7737

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Quelle:
Attac Deutschland, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2020

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