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APPELL/201: Drohung mit Atomwaffen verurteilt - Erklärung für den Verzicht auf Ersteinsatz gefordert (IPPNW)


IPPNW-Pressemitteilung vom 23. September 2022 Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland

IPPNW verurteilt Drohung mit Atomwaffen

UN-Generalversammlung in New York


Die IPPNW verurteilt die wiederholte Drohung des russischen Präsidenten mit Atomwaffen. Die Friedensnobelpreisträgerorganisation fordert Russland und die NATO erneut dazu auf, in einer verbindlichen Erklärung auf einen Ersteinsatz von Atomwaffen (No-First-Use) zu verzichten. Mehrere Friedensnobelpreisträger*innen und mehr als 1 Millionen Menschen weltweit unterstützen diese Forderung [1].

Russland hat eine Teilmobilmachung verkündet und plant, in den derzeit von ihm kontrollierten Gebieten der Ukraine illegale Referenden abzuhalten. Ukrainische Angriffe auf russische Soldat*innen in diesen Gebieten könnten zukünftig als Bedrohung der "territorialen Integrität" Russlands gewertet werden. Gemäß Russlands offizieller Doktrin könnte Moskau Atomwaffen auch dann einsetzen, wenn die Existenz des Staates durch eine konventionelle Aggression bedroht wäre. Auch US-Präsident Joe Biden hat bei der UN-Generalversammlung in New York angesichts der russischen Drohungen vor einem Krieg mit Atomwaffen gewarnt.

"Putins nukleare Drohungen als 'Bluff' ab zu tun, ist hochgefährlich und verantwortungslos. Die verschärfte nukleare Rhetorik macht sehr deutlich, dass das Risiko eines Atomwaffeneinsatzes tatsächlich gestiegen ist. Die derzeitige Situation erfordert umgehend diplomatisches Handeln in Form einer Erklärung zwischen Russland und den USA über den Verzicht auf einen Ersteinsatz sowie ein deutliches Zeichen der Weltgemeinschaft. Das völkerrechtliche Instrument, um den Druck auf die Atomwaffenstaaten für die Abschaffung dieser Massenvernichtungswaffen zu erhöhen, ist der UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen. Ihm müssen nun zeitnah weitere Staaten beitreten, vor allem aus dem Globalen Norden", erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen. Die Mehrheit der Staaten in der Welt hält die Drohungen Russlands für inakzeptabel. Gestern haben auf der UN-Generalversammlung fünf Staaten den Vertrag über das Verbot von Atomwaffen unterzeichnet (Barbados, Burkina Faso, Äquatorialguinea, Haiti und Sierra Leone), zwei weitere Länder (Dominikanische Republik und die Demokratische Republik Kongo) haben ihn ratifiziert. Damit steigt die Gesamtzahl der Unterzeichnerstaaten auf 91 und die der Vertragsstaaten auf 68. "Auch die deutsche Bundesregierung muss jetzt ein Zeichen setzen und den UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen unterzeichnen", so Claußen weiter.

Auf der Staatenkonferenz in Wien im Juni haben die Unterzeichnerstaaten Einsatzdrohungen mit Atomwaffen und die zunehmende und lautstarke nukleare Rhetorik verurteilt. "Wir betonen, dass der Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen eine Verletzung des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, darstellt. Wir verurteilen unmissverständlich alle nuklearen Drohungen, seien sie nun direkt oder indirekt und ungeachtet der Umstände", heißt es in der Abschlusserklärung der Konferenz. Nur die Abschaffung aller Atomwaffen könne "ernsthaft zu einem anhaltendem Frieden, dauerhafter Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung für alle beitragen".

Weitere Informationen:
[1] Den Offenen Brief und die Petition gegen Krieg und Atomwaffen finden Sie unter:
https://secure.avaaz.org/campaign/en/no_nuclear_war_loc/

Die Abschlusserklärung der Vertragsstaaten können Sie hier einsehen:
documents.unoda.org/wp-content/uploads/2022/06/TPNW.MSP_.2022.CRP_.8-Draft-Declaration.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. September 2022
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
Körtestr. 10, 10967 Berlin
Tel. 030/69 80 74-0, Fax: 030/69 38 166
E-Mail: ippnw@ippnw.de
Internet: www.ippnw.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. September 2022

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