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AUFRUF/030: Solidarität mit den Geflüchteten! (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 31.01.2016

Solidarität mit den Geflüchteten!
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Solidaritätskampagne auf

Angesichts der verschärften Repression gegen Geflüchtete und ihre UnterstützerInnen ruft die Rote Hilfe zur Solidarität und Spenden auf.


Im Zuge der rassistisch aufgeheizten Debatte, die Flüchtlinge in erster Linie als "Problem der Inneren Sicherheit" begreift, wird nicht nur das Grundrecht auf Asyl schrittweise weiter ausgehöhlt.

Auch die Repression gegen die Flüchtlinge, die bereits in der BRD sind, verschärft sich zusehends. Die Forderung nach Kasernierung in ethnisch separierten Lagern wird mittlerweile selbst bei Teilen der Grünen vertreten. Mancherorts erkämpfte Erleichterungen wie die Aufhebung der Residenzpflicht werden rückgängig gemacht. Insbesondere stehen Refugees, die sich politisch organisieren und gegen die Verhältnisse wehren, unter denen sie leben müssen, im Visier der staatlichen Verfolgungsbehörden.

Aber auch Menschen, die sich solidarisch an die Seite der Flüchtlingsproteste stellen, sind zunehmends mit Strafverfahren konfrontiert.

Diese Repressionswelle stellt die Rote Hilfe inhaltlich und finanziell vor neue Herausforderungen. Allein im Jahr 2015 haben wir für Unterstützungsfälle weit über 41.000 Euro ausgegeben.

Seit den selbstorganisierten Refugee-Protesten konnte die Rote Hilfe Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bei Verfahren fast durchgängig mit 100% der Prozesskosten aus den Bundesmitteln der RH unterstützen. Wir konnten neben strafrechtlichen Verfahren, auch bei Asylrechtsverfahren Unterstützung leisten, bei denen Abschiebungen mit linker politischer Betätigung in Deutschland begründet wurden.

Diese neuen Aufgaben der Roten Hilfe kosten Geld. Mit der Kampagne 'You can't break this movement!' rufen wir dazu auf, unter dem Stichwort 'AntiRa' Geld für die Verteidigung der Refugees zu spenden, aber auch durch Eintritt in die Rote Hilfe unsere Solidaritätsarbeit dauerhaft auf solide Füße zu stellen.

Die Forderung nach Wiedereinführung des politischem Asyls für alle von staatlicher Gewalt in ihren Herkunftsländern betroffenen Menschen bleibt weiterhin eine zentrale Forderung der Roten Hilfe.

H. Lange für die Rote Hilfe e.V.


Stichwort "AntiRa"
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Spendenkonto

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31.01.2016
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2016

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