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STANDPUNKT/486: Gebäudeenergiegesetz verletzt Privatsphäre und Datenschutz (diagnose:funk)


diagnose:funk - Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung e. V. - Pressemitteilung vom 18. Juni 2020

diagnose:funk: Gebäudeenergiegesetz verletzt Privatsphäre und Datenschutz, kann Einbruchrisiko erhöhen

Forderung an Bundestag: Keine dauerfunkenden Wasser-, Strom und Heizungszähler!


Stuttgart, 18.6.2020: Die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk fordert die Mitglieder des Bundestags per Brief auf, heute bei der zweiten und (wg. Corona kurzfristig vorgezogenen) dritten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) § 6 Abs 1 Nr. 4 ersatzlos zu streichen. Nur so ist es möglich, dass Mietwohnungen nicht zwangsweise mit Wasser-, Strom und Heizungszählern ausgestattet werden, die im Minuten- bis Sekundentakt die Verbrauchswerte per Mobilfunk an die Wasser-, Strom- und Wärmeversorger übertragen.

In Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 4 Gebäudeenergiegesetz heißt es:

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben,

[...]

4. dass die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik einem Stand der Technik entsprechen muss, der Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität gewährleistet.

diagnose:funk kritisiert explizit das Wort "Interoperabilität", denn dies ist der Türöffner für die faktisch zwangsweise Einführung digitaler Messsysteme, die i. d. R. auf Basis von Mobilfunk zur Anwendung kommen. Solche funkbasierten Verbrauchszähler sind gesundheitlich und datenschutzrechtlich problematisch:

  • Es handelt sich meist um Dauerstrahler, die rund um die Uhr gesundheitsschädliche Mobilfunkstrahlung zur Datenübermittlung abgeben.
  • Die kontinuierliche Messung und Übermittlung von Verbrauchsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar und ist nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht zulässig.
  • Das Einbruchsrisiko in Wohnungen steigt, wenn kontinuierlich gesendete Verbrauchsdaten Rückschlüsse auf das Privatleben erlauben und so Wohnungen ausspioniert werden können.

Zur jährlichen Rechnungsstellung ist die Datenübermittlung der Verbrauchssumme einmal pro Jahr ausreichend, eine minütliche bis sekündliche Datenaufzeichnung und -übertragung ist dafür nicht notwendig. Das Prinzip der Datenminimierung muss angewandt werden.

"Es gibt keinen Grund, warum - angeblich zur Stärkung der Mieterrechte - die technischen Systeme 'interoperabel' sein müssen", sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. "Verpflichtende 'Interoperabilität' stärkt nicht die Mieterrechte, sondern wird die Mieter gegenüber den Vermietern, Hausverwaltungen und Versorgern schwächen, weil kein generelles Widerspruchsrecht oder eine kostenneutrale Wahlmöglichkeit besteht. Daher fordern wir den Bundestag auf, den fraglichen Punkt ersatzlos zu streichen, alleine schon um eine Klagewelle aus Datenschutzgründen zu vermeiden."

diagnose:funk hat die Thematik ausführlich dargestellt in einem Schreiben (https://www.diagnose-funk.org/1578) an die Bundestagsabgeordneten der Ausschüsse für Wirtschaft und Energie, Recht und Verbraucherschutz, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen.

Die sogenannte "Interoperabilität", also ein von allen Herstellern und Versorgern genutztes Übertragungsprotokoll, ist ein Trojanisches Pferd: Es dient dazu, fernauslesbare Messsysteme zwangsweise in allen Haushalten zum Zwecke der Datenbeschaffung zu installieren.


diagnose:funk ist eine unabhängige Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisation im deutschsprachigen Raum, die sich für den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung einsetzt. Dazu klärt diagnose:funk über die gesundheitsschädigenden Wirkungen u.a. von Mobilfunk- und WLAN-Strahlung auf und fordert zukunftsfähige technische Lösungen für eine gesundheitsverträgliche Telekommunikation.


Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (siehe https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916716.pdf) wird am Donnerstag, 18.6.2020, um 16:35 Uhr als Tagesordnungspunkt 17 "Energieeinsparrecht für Gebäude" in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und abgestimmt.
https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=25&year=2020
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-energieeinsparrecht-698640

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Quelle:
Pressemitteilung, 18.06.2020
diagnose:funk
Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer
Strahlung e. V.
Bismarckstr. 63, 70197 Stuttgart
Telefon: 069/36 70 42 03, Fax: 069/36 70 42 06
E-Mail: kontakt@diagnose-funk.org
Internet: www.diagnose-funk.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2020

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