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MELDUNG/110: Protest gegen die Anerkennung einer Minderjährigenehe


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 16. Juni 2016

Bamberger Oberlandesgericht erkennt Ehe einer 14-jährigen Syrerin an

TERRE DES FEMMES fordert den Gesetzgeber dringend zum Handeln auf!


Berlin, 17.06.16. Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Eheschließung einer damals 14-jährigen Syrerin mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin rechtswirksam ist. Somit könne die nun 15-Jährige selbst entscheiden, wo sie sich aufhalten möchte. In diesem Punkt widersprach das OLG Bamberg der ersten Instanz. TERRE DES FEMMES protestiert scharf gegen die Anerkennung der Minderjährigenehe und begrüßt, dass die Politik endlich die notwendigen Schritte in Angriff nehmen möchte, die solche Entscheidungen obsolet werden lassen: Die Festlegung des Mindestheiratsalters in Deutschland auf 18 ohne Ausnahme sowie die Nichtanerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen.

Weltweit werden täglich 41.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, Tendenz steigend. Auch in den Flüchtlingsunterkünften in Jordanien, im Libanon und in der Türkei steigt die Zahl der Frühverheiratungen dramatisch an: Waren vor dem Krieg in Syrien bei 13 Prozent aller Hochzeiten mindestens ein Ehegatte minderjährig, sind es nach Angaben der SOS-Kinderdörfer aktuell über 50%. "Frühverheiratungen sind eine Menschenrechtsverletzung. Minderjährige können die Folgen einer Heirat noch nicht abschätzen. Außerdem sind sie besonders gefährdet, in ihrer Ehe häusliche und/oder sexualisierte Gewalt zu erfahren", sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Dass nun ein Gericht in Deutschland die Heirat einer 14-jährigen Syrerin anerkenne, sei ein fatales Signal, das alle bisherigen Anstrengungen im Kampf gegen Frühehen zunichte mache.

TERRE DES FEMMES fordert seit langem, dass in Deutschland das Mindestheiratsalter bei 18 Jahren liegen müsse, ohne Ausnahme. Dafür hat die Frauenrechtsorganisation über 108.000 Unterschriften gesammelt und im Mai dem Bundesjustizministerium übergeben. Zusätzlich fordert sie, dass im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden. Im Juni haben sich dann auch die Justizminister der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, Winfried Bausback und Thomas Kutschaty, für diese Gesetzesänderungen ausgesprochen. "Ich freue mich sehr, dass unsere Forderungen nun von der Politik aufgegriffen werden und hoffe, dass den Worten nun bald Taten folgen werden", so Christa Stolle. "Es geht um den Schutz und das Wohl der Mädchen." Dafür sei es nicht nur notwendig, dass ein unabhängiger Vormund für die Minderjährigen bestellt werde, sondern auch eine Sensibilisierung von Fachkräften und ehrenamtlichen UnterstützerInnen stattfinde.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin.

Weitere Informationen unter:
www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juni 2016
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2016

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