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MELDUNG/116: Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 11. Juli 2018

Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen:
TERRE DES FEMMES zählt 229 gemeldete Fälle und acht Urteile


Berlin, 11.07.18. - Vor fast einem Jahr, am 22. Juli 2017, trat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Das Mindestheiratsalter liegt seitdem bei 18 Jahren - ohne Ausnahmen. Zudem werden Ehen, die im Ausland mit Minderjährigen geschlossen werden, in Deutschland nicht mehr anerkannt bzw. aufgehoben. TERRE DES FEMMES wollte wissen, ob und wie es in der Praxis umgesetzt wird und hat daher in den letzten Monaten eine bundesweite Abfrage durchgeführt. Ergebnis: Bisher wurden deutschlandweit mindestens 229 Fälle von minderjährig Verheirateten an die zuständigen Behörden gemeldet, mindestens 47 Anträge auf Eheaufhebung wurden gestellt, acht Urteile wurden bereits gefällt (dreimal Aufhebung der Ehe, fünfmal Bestätigung).

Näher betrachtet werfen die Zahlen jedoch Fragen auf. "Wie kann es sein, dass zum Beispiel in Berlin innerhalb der letzten zwölf Monate nur drei Fälle von Frühehen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten festgestellt worden sind?", wundert sich Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. "2016 waren laut Sozialverwaltung noch rund 100 verheiratete minderjährige Frauen registriert." Nach der neuen gesetzlichen Regelung müssen unbegleitete minderjährig Verheiratete vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen werden, doch von den Jugendämtern werden kaum Fälle gemeldet. Auch religiöse oder soziale Voraustrauungen Minderjähriger sind per Gesetz nun verboten. Stolle befürchtet allerdings, dass diese neuen Regelungen noch zu wenig bekannt sind: "Minderjährige haben ein Recht auf Schutz, Bildung und Kindheit. Wir haben uns für dieses Gesetz eingesetzt, um ihnen diese Rechte zu garantieren. Natürlich müssen wir dafür die minderjährig Verheirateten erst einmal ausfindig machen. Ist das aber geschehen, müssen die Behörden auch wissen was zu tun ist." Die Recherchen von TERRE DES FEMMES haben aber ergeben, dass gerade der Aufbau der Strukturen zur Umsetzung der Regelungen höchst unterschiedlich und teilweise schleppend vorangegangen ist. "Wir fordern, dass Handlungsleitfäden für die zuständigen Behörden entwickelt werden, um einheitliche Standards sicherzustellen, die den Betroffenen bestmögliche Unterstützung gewährleisten", sagt Stolle: "Nur so verhindern wir, dass das Gesetz zur Makulatur verkommt."

Einen weiteren Verbesserungsbedarf sieht die Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES bei der Datenerhebung. Zwar seien mittlerweile in jedem Bundesland Behörden benannt, die für die Einleitung von Eheaufhebungsverfahren zuständig sind. Doch nicht jede Behörde führe eine Statistik bzw. seien in manchen Bundesländern mehrere Stellen zuständig, und die Daten würden nicht zentral zusammengeführt. Um das Gesetz in seiner Wirkung beurteilen zu können, sei eine konsequente und aussagekräftige Datenerhebung jedoch absolut unerlässlich. TERRE DES FEMMES fordert mehr Anstrengungen von Bund und Ländern, um den Schutzgedanken des Gesetzes nicht ins Leere laufen zu lassen. "Nur wenn wir ein annähernd realistisches Bild von der Lebenswirklichkeit von Minderjährigen in Deutschland haben, können wir darauf reagieren und die nötigen Unterstützungsangebote entwickeln. Mädchen- und Frauenrechte dürfen keine leeren Worte bleiben."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Juli 2018
TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2018

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