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FISCHEREI/010: Nachhaltige Fischerei muss für alle gelten (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 189 vom 27. Oktober 2010

Staatsekretär Kloos: Nachhaltige Fischerei muss für alle gelten


Nach der Entscheidung im EU-Agrarrat zu den Fangquoten in der Ostsee hat der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Robert Kloos, die EU-Kommission aufgefordert, auch bei den kommenden Verhandlungen für die anderen Fanggebiete sowie bei den Konsultationen mit Norwegen die in der EU angewandten Kriterien für die Nachhaltigkeit durchzusetzen.


"Für uns ist es wichtig, dass die Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen festgelegt wird. Das Prinzip einer nachhaltigen Fischerei auf den Meeren darf keine Einbahnstraße sein. Es kann nicht sein, dass im Kattegat und Skagerrak durch die Industriefischerei in großem Maßstab Jungfische entnommen werden, während den Ostseefischern die ganze Last der Erholung des Bestands aufgebürdet wird", sagte der Staatssekretär.

Für einen Teil des Heringsbestandes, der sich im Kattegat und Skagerrak aufhält, wird auf EU-Ebene erst im Dezember eine Entscheidung über die Fangquoten getroffen. In den letzten Jahren wurden für dieses Gebiet deutlich geringere Kürzungen der Fangquoten beschlossen. Dies verstößt gegen das Prinzip der relativen Stabilität und konterkariert alle Bemühungen für eine Erholung des Bestandes, sagte Kloos.

Im EU-Agrarrat in Luxemburg wurden am Dienstagabend die Fangquoten für die Fischbestände in der Ostsee festgelegt. Deutschland unterstützte dabei die EU-Kommission, die Fangmengen auf ein nachhaltiges Niveau festzulegen. So wird die zulässige Gesamtfangmenge für den Hering in der westlichen Ostsee (Fanggebiete 22 bis 24) von 22.692 Tonnen im Jahr 2010 um 30 Prozent auf 15.884 Tonnen für das Jahr 2011 reduziert. Die deutschen Fischer können demnach im nächsten Jahr 8.763 Tonnen Hering fangen.

Weltweit befinden sich viele der wirtschaftlich genutzten Fischbestände in einem schlechten Zustand. Sie sind überfischt oder von Überfischung bedroht. Der politische Grundsatz einer nachhaltigen Fischerei gilt auch dort, wo deutsche Fischereiinteressen unmittelbar betroffen sind, zum Beispiel beim Heringsbestand in der westlichen Ostsee. "Wir müssen die Abwärtsspirale endlich durchbrechen und sicher stellen, dass der seit Jahren erstmals wieder stabilere Nachwuchs geschützt heranwachsen kann. Nur so hat die Heringsfischerei auch eine Zukunft", betonte Kloos.


Eine Übersicht der Fangquotenregelung und weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/fischerei.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 189 vom 27.10.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2010