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FISCHEREI/014: Wichtigster Grundsatz der Europäischen Fischereipolitik (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 106 vom 23. Mai 2011

Bleser: Nachhaltigkeit muss wichtigster Grundsatz der Europäischen Fischereipolitik sein


Europa steht kurz vor einer Neuausrichtung der Gemeinsamen Fischereipolitik. "Wenn wir wollen, dass es auch in Zukunft eine Fischerei geben soll, müssen die Bewirtschaftungsgrundsätze bei der Fischerei in Europa und weltweit an der Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. das ist das oberste Prinzip", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministern bei einem Besuch im Institut für Ostseefischerei (vTI-OSF) in Rostock.


Neben der nachhaltigen Bewirtschaftung setze sich die Bundesregierung bei der anstehenden Reform der Europäischen Fischereipolitik außerdem für eine konsequente Kontrolle zur Einhaltung dieser Fangmengen ein - und zwar sowohl in den deutschen Gewässern als auch im Mittelmeer. Außerdem werde die Einbindung der Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, denn die europäischen Konsumenten können durch ihre Kaufentscheidung von entsprechend gekennzeichnetem Fisch den Markt mit lenken.

Gemeinsam mit dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags sowie Abgeordneten des Europäischen Parlamentes informierte sich Bleser bei seinem Besuch im Institut für Ostseefischerei über den Zustand der Fischbestände. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) leiste "mit modernsten Methoden der Forschung und den Forschungsschiffen Walter Herwig, Solea und Clupea sowie dem Fischereischutzboot Seeadler einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Fischerei", sagte der Parlamentarische Staatssekretär.

"Die Ressource Fisch ist für die Versorgung der Menschen ein wichtiges, aber auch sensibles Gut mit einer enormen Bedeutung für den Erhalt der Meere", betonte Bleser. Das bisherige Quotensystem sei in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung der neuen Kontrollverordnung eine geeignete Maßnahme um die Bestände nachhaltig zu schützen. Langfristig werde es zu einem Abbau überschüssiger Kapazitäten führen. Dagegen lehne die Bundesregierung den Handel mit Quoten ab. Diese würden unweigerlich zu einer Konzentration der Fangrechte in den Händen einiger weniger kapitalintensiver Unternehmen führen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 106 vom 23.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2011