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MELDUNG/004: Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020 (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 27. Februar 2013

Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020



Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union erzielen Einigung über Eckpunkte des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union für die Periode 2014-2020.


Am 8. Februar 2013 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bei der Sondertagung des Europäischen Rates über Eckpunkte des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union geeinigt. Auch auf europäischer Ebene sollen sich nun die nationalen Konsolidierungsanstrengungen widerspiegeln. "Besser" statt "mehr" ausgeben soll nach Wunsch des Europäischen Rates die neue Devise in der Periode 2014-2020 des neuen MFR sein.

Der MFR hat eine besonders wichtige Funktion, denn gemäß Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll mit ihm sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Union innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. So sind bei der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der Union die im Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen einzuhalten. Mit einer Einigung über den MFR besteht damit Planungssicherheit für die europäischen Ausgaben. Solch eine Planungssicherheit ist ein Beitrag zum Wachstum in Europa.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde festgelegt, dass der Union unter dem MFR 2014-2020 insgesamt bis zu 960 Mrd. Euro in Preisen 2011 (das entspricht einem Prozent der EU-Wirtschaftsleistung) in Verpflichtungsermächtigungen und 908 Mrd. Euro in Preisen 2011 in Zahlungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum laufenden Finanzrahmen kommt es real, also bei Nichtberücksichtigung der Preisniveau-Steigerungen, erstmals zu einem leichten Rückgang der Ausgaben. Berücksichtigt man den automatischen Inflationsausgleich von 2 Prozent pro Jahr, beläuft sich der Finanzrahmen 2014-2020 in laufenden Preisen auf insgesamt rund 1.083 Mrd. Euro (Verpflichtungen) bzw. 1.024 Mrd. Euro (Zahlungen). Einige Sondertöpfe, zu nennen ist hier vor allem der Europäische Entwicklungsfonds, sind in diesen Zahlen nicht enthalten.

Auf der Einnahmenseite wurde das bisherige System weitgehend fortgeschrieben. So konnte sich der Europäische Rat nicht auf die Einführung neuer Eigenmittelkategorien verständigen. Deutschland wird weiterhin die Einführung neuer Eigenmittel ablehnen, denn Deutschland will ein einfaches und transparentes Finanzierungssystem der EU.

Die MFR-Einigung ist auch ein Einstieg in die Modernisierung der Ausgabenstruktur. So wird der Anteil der Ausgaben der Rubrik 1a, die vor allem Forschung, Technologie und Infrastruktur umfassen, deutlich steigen. Mit 126 Mrd. Euro (in Preisen des Jahres 2011) wird der Anteil der Rubrik 1a gegenüber der laufenden Finanzperiode von 9 Prozent auf 13 Prozent am Gesamthaushalt steigen. Die darin enthaltene Förderung transeuropäischer Netze wurde gegenüber der aktuellen Finanzperiode über 50 Prozent erhöht und in einer neuen Finanzierungsfazilität ("Connecting Europe") organisiert.

Darüber hinaus gibt es im MFR weitere Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Diese sind unter anderem:

- Ein neues 6 Mrd. Euro-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in besonders betroffenen Regionen wurde geschaffen;
- Die Krisenländer erhalten zudem besondere Unterstützungen durch Sonderzahlungen, höhere Vorschüsse und höhere EU-Kofinanzierungssätze;
- Die gestärkte gesamtwirtschaftliche Konditionalität verbindet den Erhalt europäischer Gelder mit der Einhaltung der europäischen Regeln zur wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung.

Nach der grundsätzlichen Einigung des Europäischen Rates muss nun das Europäische Parlament zustimmen, denn bei dem Beschluss über den MFR gilt ein besonderes Gesetzgebungsverfahren. Gemäß Art. 312 (2) AEUV beschließt der Rat einstimmig nach Zustimmung des EP.


Weitere Informationen sind auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu finden, das innerhalb der Bundesregierung für die Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens federführend zuständig ist.

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Quelle:
BMF-Newsletter vom 27.02.2013
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013