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DILJA/016: Widerspruchslage bei britischen Tories - keine Volksabstimmung zum EU-Austritt (SB)


Zur vermeintlichen Alternativlosigkeit der Europäischen Union


Die Europäische Union scheint in ihrer Gesamtheit, in ihren Grundsätzen sowie in ihrer Eigenschaft als Staatenbund mit der unverkennbaren Tendenz zur Zentralisierung und Bündelung exekutiver Befugnisse über jeden ernstzunehmenden Zweifel erhaben zu sein. Ihren Protagonisten ist es offensichtlich gelungen, den sogenannten europäischen Einigungsprozeß als per se erhaltens- und unterstützenswert darzustellen, so als ob sich aus der bloßen Tatsache, daß die zuvor vornehmlich nationalstaatlich organisierte Verfügungsgewalt des Menschen über den Menschen in sozialer und freiheitlicher Hinsicht an Qualität dazugewinnen würde allein deshalb, weil mehr und mehr staatliche oder vielmehr suprastaatliche Funktionen an Brüssel delegiert bzw. von dort aus europaweit reguliert werden, ein wie auch immer gearteter Fortschritt ableiten oder auch nur postulieren ließe.

Mit Begriffen wie "Eurokritiker" und "Euroskeptiker" wurden und werden all diejenigen zu diskreditieren gesucht, die entgegen der angeblich vorherrschenden und weitverbreiteten Akzeptanz einer nahezu bedingungslos positiv bewerteten EU Einwände erheben - sei es gegen die EU-Verfassung, die nach den im Jahre 2005 negativ verlaufenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden als EU-Vertrag neu aufgelegt und durchgebracht werden konnte, sei es gegen konkrete Einzelregelungen oder bestimmte Teilbereiche wie etwa die Militarisierung der Union. Die EU als solche zu kritisieren oder ihr gegenüber eine fundamental ablehnende Haltung einzunehmen, scheint einem Sakrileg gleichzukommen, so als könnten die Erwartungen und Versprechungen, die den Mitgliedstaaten bzw. ihren Bevölkerungen nicht nur mit dem Beitritt zu den europäischen Institutionen, sondern auch mit deren Qualifizierung zu einem mehr und mehr Befugnisse an sich ziehenden und damit im Entstehenden begriffenen "Superstaat" einst gemacht wurden, nicht gerade angesichts der aktuellen Krise einer Überprüfung für wert befunden werden.

Die Akzeptanz der Europäischen Union ist in ihren Mitgliedstaaten keineswegs so einhellig anzutreffen, wie dies insbesondere seitens der EU-Befürworter gern glauben gemacht wird. Ein gewisser Unmut gegenüber der EU ist keineswegs nur in Griechenland oder den übrigen, wirtschaftlich schwer unter Druck stehenden südeuropäischen Mitgliedstaaten anzutreffen. So ist es am 24. Oktober 2011 zu einer Abstimmung im britischen Unterhaus darüber gekommen, ob die Bevölkerung in einem Referendum über die Frage, ob das Land aus der Europäischen Union austreten (!) solle, abstimmen können solle. Die konservativ-liberale Regierungskoalition konnte diese Parlamentsabstimmung zwar mit 483 zu 111 Stimmen für sich gewinnen, weshalb es nicht zu einem solchen Referendum kommen wird. Dennoch ging Premierminister David Cameron geschwächt aus diesem Wahlgang hervor, weil ungeachtet seines entschiedenen Votums gegen das Referendum und seines beschwörenden Einredens auf die Abgeordneten rund ein Drittel der Mandatsträger aus seiner eigenen Partei für das EU-Referendum gestimmt haben.

Die "Abweichler" in der eigenen Partei, angesiedelt am rechten Rand der Tories, nahmen zum Teil, wie sie in der vorhergehenden, rund fünfstündigen Debatte deutlich gemacht hatten, persönliche Nachteile in Kauf, um für das Referendum stimmen zu können. Daß es überhaupt dazu gekommen ist, daß im Parlament über diese Frage abgestimmt werden mußte, hat der Premier sich selbst zuzuschreiben bzw. seiner Entscheidung, sogenannte "e-petitions" zuzulassen. Damit sind Online-Begehren gemeint, die, sobald sie von mehr als 100.000 Bürgern eingereicht werden, im Unterhaus zur Sprache gebracht werden müssen. Keineswegs hätte die britische Regierung den EU-Austritt in die Wege leiten müssen, denn selbst dann, wenn wider Erwarten eine Parlamentsmehrheit dies befürwortet hätte, wäre dieses Abstimmungsergebnis nicht bindend gewesen. Der ganze Vorgang offenbart nicht mehr und nicht weniger als eine gewisse ablehnende Haltung gegenüber der EU bei den in dieser Frage gespaltenen Tories.

Allerdings scheint Premierminister Cameron durchaus befürchtet zu haben, daß die Standpunkte und Positionen dieser "Abweichler" in der Bevölkerung auf einen größeren Rückhalt bzw. ein größeres Echo stoßen könnten, als ihm zur Fortsetzung seiner EU-Politik lieb sein kann. In der Unterhausdebatte gab er sich redliche Mühe, zumindest EU-kritische Töne anzuschlagen. So erklärte er, daß auch er sich grundlegende Reformen in der EU wünsche und beschwor zugleich die Abgeordneten, daß jetzt ein denkbar schlechter Zeitpunkt wäre, um über einen möglichen Austritt Großbritanniens aus der EU abstimmen zu lassen.

Die Argumente der sogenannten EU-Skeptiker sind für Cameron nicht leicht zu entkräften. So machen sie geltend, daß die Mitgliedschaft in der EU für Großbritannien mehr Nachteile als Vorteile brächte. Der britischen Wirtschaft, so heißt es, würden durch "die Brüsseler Regulierungswut" Kosten in Höhe von rund 70 Milliarden Euro jährlich erwachsen. Noch gravierender und für den Regierungschef prekärer ist das Argument, die britische Bevölkerung müsse schließlich selbst darüber entscheiden können, ob sie in der EU bleiben wolle oder nicht. Bernard Jenkins, ein Abgeordneter der Tories, hatte dies vor der Parlamentsdebatte folgendermaßen formuliert: "Es geht schlicht um die Demokratie. Das britische Volk will seit langem über die EU-Mitgliedschaft abstimmen." [1]

Diese Haltung bei Teilen der Tories ist weder neu noch überraschend, fußt sie doch auf einem Skeptizismus, der schon in den 1980er und 1990er Jahren zu heftigen innerparteilichen Auseinandersetzungen über die Frage, ob das Inselreich die Beziehungen zur EU intensivieren oder diese verlassen sollte, geführt hatte. Mit einem sozialemanzipative oder gar sozialistische Anleihen nehmenden Engagement darf diese Position ganz und gar nicht verwechselt werden, atmet in ihr doch eher der Geist des alten Empires, der die eigene, auch weltpolitische Größe keineswegs durch eine zu enge Verbandelung mit "dem Festland", sprich den europäischen Nachbarn und ehemaligen Kolonialkonkurrenten, geschmälert sehen möchte. Somit stellt sich nicht unbedingt die Frage, ob von dieser Initiative eines Teils der Tories aufgreifens- oder unterstützenswerte Impulse ausgehen oder ausgehen könnten.

Deutlich interessanter wäre demgegenüber die Frage, warum im breiten Spektrum der britischen Parteienlandschaft wie auch im Rahmen der parteilich nicht gebundenen Diskussions- und Artikulationsräume nicht ähnliche Fragen aufgeworfen und Debatten geführt werden. Selbstverständlich ist dies keine Frage, die nur für das britische Inselreich von Interesse wäre, stellt sich doch die Situation, daß durch einen von der Regierung bzw. der EU verordneten Sparkurs das Wirtschaftswachstum gebremst und Tausende Arbeitsplätze verloren gehen, in vielen weiteren EU-Staaten ähnlich prekär dar. Überall macht sich die neoliberale Handschrift, derzufolge das Lösungsversprechen aller wirtschaftlichen Probleme an erster und letzter Stelle daran gebunden wird, den Geldwert stabil zu halten und "dem Markt" möglichst wenig Einschränkungen aufzuerlegen, damit er seine heilenden Wirkungen entfalten könne, deutlich bemerkbar.

Eine solche Wirtschaftspolitik hat in der Europäischen Union nicht nur Gesetzesrang. Sie wurde in den EU-Verträgen, die in ihrer Bedeutung der (abgelehnten) EU-Verfassung nahe-, wenn nicht gleichkommen, (wie schon im vorherigen EG-Vertrag) alternativlos verankert. So werden im geltenden Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik in Artikel 119 (1) festgelegt [2]:

(1) Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union umfasst nach Maßgabe der Verträge die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.

Der "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" wurde hier kategorisch implantiert, so als würde es sich dabei nicht um wirtschaftstheoretische Modellvorstellungen handeln, die nicht nur - auch wissenschaftlich - in Frage gestellt werden können und die, noch gravierender, Bereiche der politischen Gestaltung betreffen, die im traditionellen Politik- und Demokratieverständnis dem eigentlichen Souverän, sprich der Bevölkerung, vorbehalten sind und deshalb durch die "Volksvertreter" im Parlament entschieden und ggf. auch wieder anders entschieden werden können müssen. Aus diesen Gründen sind im deutschen Grundgesetz keine Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungspolitik, die eine deutsche Bundes- oder Landesregierung zu befolgen hätte, zu finden. Auf EU-rechtlicher Ebene sieht das vollkommen anders aus, heißt es doch in den Absätzen 2 und 3 des soeben angeführten Artikels 119 AEUV [2]:

(2) Parallel dazu umfasst diese Tätigkeit nach Maßgabe der Verträge und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen.

(3) Diese Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungsweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.

Die EU-vertragliche Festlegung auf eine Wirtschaftspolitik, die den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" alternativlos zu verfolgen hat, ist umso mehr geeignet, das gesamte Vertragswerk und damit das derzeitige Fundament der Union in Frage zu stellen bzw. einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, bringt diese Festlegung es doch mit sich, daß die Verträge aufgekündigt und ggf. neu ausgehandelt werden müssen, sollte sich in den Mitgliedstaaten und ihren Bevölkerungen mehrheitlich die Auffassung durchsetzen, daß ein starres Festhalten an einem solchen neoliberalen Diskurs keine gute Idee war und daß gerade in Zeiten anwachsender Not und wirtschaftlicher Krisen die Möglichkeit eröffnet werden muß, andere Wege zu beschreiten.

Wer nun einwendet, dies sei in den geltenden Verträgen bereits geschehen, da in ihnen das Konzept der "sozialen Marktwirtschaft" verankert wurde, muß sich fragen lassen, ob es sich bei den Begriffen "offene" und "soziale Marktwirtschaft" nicht um zwei unterschiedliche Beschriftungen desselben Konzeptes handelt. Tatsächlich ist in Artikel 3 (3) des Vertrags über die Europäische Union (EUV) von "sozialer Marktwirtschaft" die Rede [3]:

Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.
(...)

Ob "offen" oder "sozial", schon die Verwendung des Begriffs "Marktwirtschaft" beinhaltet die europarechtliche Festschreibung eines kapitalistischen Wirtschaftssystems. Der Volkswirt und Bundestagsabgeordnete Herbert Schui legte vor knapp zwei Jahren dar, daß "soziale Marktwirtschaft" ein Synonym für Kapitalismus sei und führte dazu namhafte Vordenker dieses Modells an wie Alfred Müller-Armack, aus dessen 1973 verfaßten "Wissenschaftlichen Ursprüngen der sozialen Marktwirtschaft" er folgendermaßen zitierte [4]:

Man (hat) es wenigstens im deutschen Sprachbereich wohl mit Recht vermieden, das Wort 'Kapitalismus', das emotionsbelastet ist und im übrigen zur Sache wenig sagt, durch den neutraleren Begriff (...) der Marktwirtschaft zu ersetzen.

Als Vater der "sozialen Marktwirtschaft" gilt Ludwig Erhard, Bundeswirtschaftsminister von 1949 bis 1963 und anschließend Bundeskanzler bis 1966. Der konservative Politiker war ein Verfechter der Marktwirtschaftslehre, wie sie reiner kaum hätte sein können. Das Anhängsel "sozial" war dabei lediglich ein, wenn man so will, aus taktischen Gründen hinzugefügtes Attribut. "Ich meine, daß der Markt an sich sozial ist, nicht daß er sozial gemacht werden muß" [5], lautete Erhards Auffassung, mit der er schon seinerzeit als neoliberaler Vordenker hätte durchgehen können, lautete doch seine Devise: "Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch." [5]

Diese Ideen entstammten keineswegs der Nachkriegszeit, wurde doch das Prinzip der (angeblich) sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard bereits im Herbst 1944 (!) entwickelt, als Erhard in seiner damaligen Eigenschaft als Geschäftsführer des Nürnberger Instituts für Wirtschaftsbeobachtung im Auftrag der Reichsgruppe Industrie eine Denkschrift zum Thema "Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung" erstellt hatte, in der es um die Frage einer Finanz- und Wirtschaftsordnung für die Zeit nach dem Kriege gegangen war.

Im Auftrag der Reichsgruppe Industrie war Erhard im Herbst 1944 in Kontakt mit dem SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf aus dem Reichssicherheitshauptamt getreten, der zugleich als Unterstaatssekretär im Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen war. Da Ohlendorf selbst verhindert war, kam es nach den Schilderungen des freien Journalisten Otto Köhler [5] am 12. Januar 1945 zu einer weiteren Unterredung zwischen Ludwig Erhard und Ohlendorfs Vertrautem Karl Günther Weiss, bei der dann, wenn man so will, der Begriff "soziale Marktwirtschaft" aus der Taufe gehoben worden war. Diese Situation und das "herzliche Einvernehmen" schilderte Köhler [6] in seinem 2009 veröffentlichten Beitrag folgendermaßen [5]:

"Was Sie wollen", sagte Weiss dem Besucher, "ist eine großräumige Wirtschaftsordnung mit freien Märkten und einer privaten Eigentumsgarantie."

Er machte dem Besucher einen Vorschlag zur Güte: "Ob Sie das nun aber eine demokratische Marktwirtschaft nennen oder als eine Soziale Marktwirtschaft bezeichnen, worin Ohlendorf einen Anklang an seine nationalsozialistischen Vorstellungswelten erblicken würde, kann doch nicht so wesentlich sein."

Das war's.

Erhard: "Was haben Sie da gesagt? - 'Soziale Marktwirtschaft' -, das ist ein Begriff, der mir gefällt. Wenn Sie noch ein Glas von Ihrem Burgunder haben, dann wollen wir darauf anstoßen".

Bereits 1944 hatte Ludwig Erhard die Auffassung vertreten, daß die "Kontinuität der Wirtschaftsordnung" auch über das Ende von Krieg und NS-Zeit hinaus entscheidend sei. Diese Kontinuität wurde de facto zur Staatsdoktrin der entstehenden Bundesrepublik erhoben, auch wenn ihre Protagonisten klug genug waren, diese Festschreibung bestehender Verhältnisse nicht in aller Deutlichkeit im Grundgesetz zu verankern. Erhard wie auch Adenauer stimmten vollkommen darin überein, daß es diesbezüglich "keine Experimente" geben dürfe. Wie Erhard schon 1944 formuliert hatte, sei dies die wesentlichste "Voraussetzung aller Staatsschulden-Regelung", weshalb "alle Schichten des Volkes an der Verhinderung gesellschaftswirtschaftlicher Experimente" [5] interessiert sein müßten.

Dieser kleine historische Exkurs mag an dieser Stelle genügen, um die großen Fragezeichen, die nicht nur hinter diese Begriffe, sondern mehr noch hinter ihre Implementierung in die bis heute gültigen EU-Verträge zu setzen sind, zu unterstreichen und klarzustellen, wieso und weshalb der wenn auch gescheiterte Vorstoß britischer Konservativer, die den Austritt ihres Landes aus der EU propagieren, keineswegs eine zu belächelnde Angelegenheit ist, sondern Fragen hinsichtlich der vermeintlichen "europäischen Einigung" aufwirft, die von großem Interesse sind für all diejenigen, die mit einem Europa des Sozial- und Demokratieabbaus sowie der Militarisierung im Innern wie im Äußeren nicht einverstanden sind.

Anmerkungen

[1] Abstimmung über EU-Austritt. Cameron kassiert Niederlage. n-tv, 25.10.2011,
http://www.n-tv.de/politik/Cameron-kassiert-Niederlage-article4609096.html

[2] zit. aus: Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Amtsblatt der Europäischen Union, 9.5.2008;
Artikel 119 (ex-Artikel 4 EGV), C 115/96

[3] zit. aus: Konsolidierte Fassung des Vertrags über Europäische Union, Amtsblatt der Europäischen Union, 9.5.2008;
Artikel 3 (ex-Artikel 2 EUV), Abs. 3, C 115/17

[4] Kein Modell für die Linke. Soziale Marktwirtschaft ist ein Synonym für Kapitalismus. Von Herbert Schui, junge Welt, 12.12.2009, S. 9

[5] Wohlstand für alle? Wie Ludwig Erhard im Januar 1945 zusammen mit dem später gehängten SS-Einsatzgruppenführer Otto Ohlendorf die Soziale Marktwirtschaft erfand. Von Otto Köhler, junge Welt, 19.09.2009, S. 10

[6] Siehe zu Otto Köhler auch im Schattenblick:
www.schattenblick.de → Infopool → Die Brille → Report
INTERVIEW/004: Otto Köhler, Journalist und Publizist, über deutsche Verhältnisse (SB)
BERICHT/008: Otto Köhler zur "großen Enteignung" der DDR durch die Treuhand (SB)


1. November 2011