Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → POLITIK

MELDUNG/001: Abkommen mit den USA zur Trockenlegung der Geldquellen des Terrorismus (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 15. Juni 2010

Europäische Kommission billigt Abkommen mit den USA zur Trockenlegung der Geldquellen des Terrorismus

(siehe MEMO/10/258)(*)


Die Europäische Kommission hat heute den Entwurf eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) gebilligt. Das Abkommen, das den amerikanischen und europäischen Strafverfolgungsbehörden ein schlagkräftiges Mittel zur Terrorismusbekämpfung an die Hand gibt, garantiert gleichzeitig auch den Schutz der Daten von EU-Bürgern. Das nun dem Rat zur Billigung vorliegende Abkommen, bedarf anschließend noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor es in Kraft treten kann.

"Die Europäische Kommission hat für die Europäische Union ein Abkommen ausgehandelt, das den europäischen Bürgern mehr Sicherheit bringt und gleichzeitig den Schutz ihres Rechts auf Privatsphäre und ihrer persönlichen Daten garantiert," so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres. "Der vorliegende Entwurf bringt im Vergleich zum abgelehnten Interimsabkommen erhebliche Verbesserungen. Die Bedenken des Europäischen Parlaments und des Rates sollten nun ausgeräumt sein. Ich fordere Rat und Parlament auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Abkommen so bald wie möglich in Kraft treten kann."

Das Abkommen bietet verstärkte Datenschutzgarantien, was Transparenz, Zugangsrechte sowie Berichtigung und Löschung falscher Daten anbelangt. Es sichert den behördlichen Rechtsbehelf unterschiedslos zu und gewährleistet, dass jede Person, deren Daten nach dem Abkommen verarbeitet werden, bei Gerichten in den Vereinigten Staaten Rechtsbehelf gegen eine sie beschwerende Verwaltungsmaßnahme einlegen kann. Zudem wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Leitprinzip für die Anwendung des Abkommens anerkannt.

Nach dem Abkommen prüft eine europäische Behörde (Europol), ob die Daten, die an die USA geschickt werden sollen, für die Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzquellen erforderlich sind. Europol stellt auch sicher, dass die einzelnen Anträge spezifisch genug sind, damit möglichst wenig Daten angefragt werden müssen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfen nach dem Abkommen keine Daten weitergegeben werden.

Die EU wird befugt sein, die Umsetzung des Abkommens und des TFTP-Programms regelmäßig einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. In der Arbeitsgruppe der EU, die unter der Leitung der Europäischen Kommission diese Überprüfung vornimmt, werden auch Vertreter von zwei Datenschutzbehörden und ein Vertreter der Justiz mitarbeiten. Das Europäische Parlament wird über sämtliche Ergebnisse dieser Tätigkeit informiert. Außerdem wird die Kommission eine unabhängige Person benennen, die sämtliche Aufspürmaßnahmen des TFTP-Programms und die Einhaltung der Privatsphären- und Datenschutzgarantien ständig überwacht.

Der Abkommensentwurf sieht die mögliche Einführung eines Systems der EU nach Vorbild des TFTP-Programms vor, was bedeuten würde, dass in Zukunft Daten gezielter übermittelt werden. Die Europäische Union muss nun entscheiden, ob und wie sie ein solches Programm einführen möchte. Sollte sie sich dafür aussprechen, sind die Vereinigten Staaten nach dem Abkommen verpflichtet, die EU zu unterstützen, damit die Einführung eines entsprechenden Programms der EU reibungslos verläuft.

Bezüglich der Vorhaltezeit nicht extrahierter Daten geht aus einer Untersuchung der amerikanischen Behörden hervor, dass Daten, die drei bis vier bzw. vier bis fünf Jahre alt sind, von großem Nutzen sind. Die EU hat daher vorerst eingewilligt, die Daten fünf Jahre lang aufzubewahren. Allerdings macht sie dies davon abhängig, dass innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens überprüft wird, ob die Vorhaltezeit verkürzt werden sollte.

Weitere Informationen
Homepage von Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_de.htm

(*) MEMO 10/256
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/258&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/10/735, 15.06.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2010