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GRUNDRECHTE/001: EU-Grundrechteagentur nimmt Tätigkeit auf (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, am 15. Februar 2007

EU-Grundrechteagentur kann Tätigkeit zum 1. März 2007 aufnehmen


Die Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist heute vom Rat der Justiz- und Innenminister endgültig beschlossen worden. Nach der politischen Einigung unter finnischem Vorsitz im Dezember 2006 konnten jetzt die endgültigen Texte in allen Sprachfassungen formell verabschiedet werden.

"Die Europäische Grundrechteagentur soll als Nachfolgerin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am 1. März 2007 in Wien ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird ein europäisches Kompetenzzentrum für Grundrechte werden und die bisherige Arbeit der Beobachtungsstelle fortführen. Die Entscheidung, eine Europäische Grundrechteagentur einzurichten unterstreicht, welche Bedeutung die Union der Einhaltung europäischer Grundrechte beimisst. Ihre Errichtung ist die konsequente Folge der Grundrechtecharta. Ich freue mich, dass es gelungen ist, nach intensiven Verhandlungen eine sichere Grundlage für die Arbeit der Agentur zu schaffen, damit diese nun schrittweise ihre Tätigkeit aufnehmen kann", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Die Aufgabe der Agentur ist vor allem, den europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten Fachkenntnisse in Bezug auf die Grundrechte zur Verfügung zu stellen. Sie sammelt und analysiert Informationen. Ebenso wird sie Methoden und Standards entwickeln, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit von Daten auf europäischer Ebene zu erzielen. Eigene wissenschaftliche Forschungsarbeiten im Rahmen ihres Jahresarbeitsprogramms oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission runden die Aufgaben ebenso ab wie Gutachten für die Institutionen und Mitgliedstaaten zu bestimmten Themen.

Deutschland hat sich für eine schlanke Agentur und eine Beschränkung des geographischen Tätigkeitsbereichs auf EU und Beitrittskandidaten eingesetzt, um die Agentur nicht zu überfordern. Dies sollte sich auch in den anstehenden Entscheidungen über die Sach- und Personalausstattung widerspiegeln.

Die Europäische Grundrechteagentur einerseits sowie Europarat und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) andererseits werden sich gut ergänzen und nicht zu Doppelarbeit führen. Die Agentur wird sich auf der Basis der Grundrechtecharta vor allem mit dem Gemeinschaftsrecht und dessen Durchführung beschäftigen, Europarat und EGMR kümmern sich dagegen vor allem um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Anders als der EGMR wird die Grundrechteagentur nicht über Einzelfälle urteilen, sondern den Institutionen und Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit mit wissenschaftlichen Fachkenntnissen und Hintergrundinformationen zu bestimmten grundrechtlichen Themen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms dienen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Europarat soll durch ein Kooperationsabkommen sichergestellt werden.

Die in ihrer Arbeit unabhängige Agentur wird von einem Direktor und einem Exekutivausschuss geleitet werden. Für den Verwaltungsrat werden alle Mitgliedstaaten jeweils eine unabhängige Persönlichkeit, die EU- Kommission zwei Vertreter benennen. Der Europarat wird ebenfalls einen Vertreter in den Verwaltungsrat und den Exekutivausschuss der Agentur entsenden, um eine Koordinierung der Arbeiten zu gewährleisten.

Bei ihrer Arbeit ist die Agentur nicht zuletzt auf die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft und die zahlreichen Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Daher ist in der Verordnung ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit mit den nichtstaatliche Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft und die Errichtung eines Kooperationsnetzwerkes ("Grundrechteplattform") vorgesehen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.02.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2007