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MELDUNG/049: Rücknahme von Gesetzesvorschlägen durch Kommission nur eingeschränkt rechtens? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 23. April 2015 / Politik & Recht

Rücknahme von Gesetzesvorschlägen durch Kommission nur eingeschränkt rechtens?


Seit Veröffentlichung ihrer REFIT-Agenda hat die EU-Kommission 126 Gesetzesvorschläge zurückgenommen. Ob diese Rücknahmen immer rechtens waren, stellt der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil in Frage.

Demnach darf die Kommission nicht einfach einen Vorschlag zurückziehen, nur weil sich dessen Inhalt im weiteren Gesetzgebungsprozess durch Änderungen von Rat und Parlament zu weit von dem ursprünglichen Vorschlag entfernt. Das ist zwar laut dem Urteil möglich. Die Kommission muss jedoch "im Sinne vertrauenswürdiger Zusammenarbeit" die Bedenken von Rat und Parlament, die zu den Änderungen geführt haben, berücksichtigen. [am]


EuGH-Urteil
http://www.eu-koordination.de/eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:62013CJ0409

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Quelle:
EU-News, 23.04.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2015

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