Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → RECHT

STRAFRECHT/040: Mehr Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 25. Oktober 2007

Europaweit besserer Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch


Kinder sollen europaweit besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Diesem Ziel dient ein Europarats-Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, das heute im Rahmen der 28. Konferenz der Justizminister des Europarats in Lanzarote unterzeichnet wurde.

"Kinder müssen in besonderem Maße vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Leider werden neue Technologien wie das Internet von Sexualstraftätern immer häufiger als Medium missbraucht. Das gilt nicht nur bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material, sondern auch bei der Kontaktanbahnung zu potenziellen Opfern. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass künftig nicht nur Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bestraft, sondern auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die sich über Chatrooms an Kinder heranmachen, um eine Sexualstraftat vorzubereiten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das neue Europarats-Übereinkommen ergänzt bereits bestehende internationale Rechtsinstrumente zur Bekämpfung von Kinderprostitution und Kinderpornografie. In erster Linie verpflichtet es die Vertragsstaaten, sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch zu bestrafen. Zugleich berücksichtigt das Übereinkommen neue Technologien und Begehungsformen von Sexualstraftaten. So muss künftig auch das sogenannte "grooming" unter Strafe gestellt werden. Darunter versteht man das Anbahnen von Kontakten zu Kindern im Internet - beispielsweise in Chatrooms -, um dadurch spätere Sexualstraftaten vorzubereiten. Häufig geben sich die erwachsenen Täter im Internet als Kinder oder Jugendliche aus, um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen und sie zu einem persönlichen Treffen mit dem Ziel sexueller Handlungen zu bewegen.

In Deutschland ist dieses Verhalten - ebenso wie Kindesmissbrauch, Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material oder sexuelle Ausbeutung - bereits jetzt strafbar.

Ein weiterer Schwerpunkt des Übereinkommens liegt auf präventiven Maßnahmen, die Sexualstraftaten an Kindern verhindern sollen. So verpflichtet es die Vertragsstaaten zu Präventions- und Interventionsprogrammen für Sexualstraftäter und für Personen, die befürchten, Sexualstraftaten zu begehen.

Mit der Zeichnung bekräftigt die Bundesregierung nachdrücklich ihre Bereitschaft, Kinder vor sexueller Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch umfassend zu schützen. Die Vorgaben des Übereinkommens sind im deutschen Recht weitgehend schon erfüllt, so dass sich Umsetzungsbedarf in nur geringem Umfang ergeben wird.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 25.10.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
http://www.bmj.bund.de
email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2007