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WIRTSCHAFT/017: Urteil des EuGH zum VW-Gesetz eins zu eins umgesetzt (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 30. Januar 2009

Bundesregierung: Urteil des EuGH zum VW-Gesetz eins zu eins umgesetzt


Die Bundesregierung hat heute im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Nichtumsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen VW-Gesetz ihre Stellungnahme an die Europäische Kommission in Brüssel übermittelt.

"Die Bundesregierung ist überzeugt, die Vorgaben des EuGH aus seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 mit dem neugefassten VW-Gesetz zügig und vollständig umgesetzt zu haben. Der Tenor der EuGH-Entscheidung ist deutlich: Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch, dass sie Paragraph 4 Absatz 1 des VW-Gesetzes sowie Paragraph 2 Absatz 1 "in Verbindung mit" - und das sind die entscheidenden Worte - Paragraph 4 Absatz 3 VW-Gesetz beibehalten hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 56 Absatz 1 EG-Vertrag verstoßen. Wir haben Paragraph 4 Absatz 1 VW-Gesetz - das gesetzliche Entsenderecht - wie auch Paragraph 2 Absatz 1 VW-Gesetz - die Stimmrechtsbeschränkung - aufgehoben. Das Urteil fordert entgegen der Ansicht der Kommission aber nicht, daneben auch noch Paragraph 4 Absatz 3 VW-Gesetz - also die herabgesetzte Sperrminorität - aufzuheben. Wenn zwei Vorschriften nur "in Verbindung miteinander" europarechtswidrig sind, dann genügt es, eine hiervon zu streichen, um die Europarechtswidrigkeit entfallen zu lassen. Mehr als die ordnungsgemäße Umsetzung des Urteils kann die Kommission aber in dem jetzigen Vertragsverletzungsverfahren nicht fordern. Mit ihrer Forderung, die herabgesetzte Sperrminorität abzuschaffen, setzt sich die Kommission über den eindeutigen Tenor des Urteils hinweg, ohne hierfür eine Begründung zu nennen. Die Bundesregierung hält die weiter bestehende Sperrminorität von 20% im VW-Gesetz für europarechtskonform", machte Bundesjustizministerin Zypries in Berlin deutlich.

Bereits am 17. Dezember 2008 hatte das Bundesministerium der Justiz die Europäische Kommission über die Neufassung des VW-Gesetzes informiert, mit der Deutschland die Vorgaben des EuGH aus dem Urteil vom 23. Oktober 2007 umgesetzt hat. Das Gesetz ist am 11. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Zuvor hatte die Kommission ihre Auffassung bekräftigt, die Bundesrepublik Deutschland sei dem Urteil des EuGH nicht in vollem Umfang nachgekommen und habe damit gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen. Zuletzt mit Schreiben vom 27. November 2008 hat die Kommission ihre Ansicht aufrechterhalten, dass zur Umsetzung des EuGH-Urteils nicht nur die Vorschriften des VW-Gesetzes zu den Entsenderechten und den Stimmrechtsbeschränkungen, sondern auch die Regelung der Sperrminorität wegen Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gestrichen werden müsse. Deutschland hatte zwei Monate Zeit, sich zu dieser sog. begründeten Stellungnahme der Kommission erneut zu äußern. Die neuerliche Stellungnahme Deutschlands wurde heute an die Kommission übermittelt.

Den zwischenzeitlich im Dezember 2008 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterbreiteten Vorschlag an die Kommission, gemeinsam beim EuGH einen Auslegungsantrag zum Urteil zu stellen und damit höchstrichterliche Klarheit über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu erlangen, hatte Wettbewerbs-Kommissar Charlie McCreevy jüngst abgelehnt.

"Wir haben das Urteil des EuGH eins zu eins umgesetzt. Es kann aber angesichts der historischen Dimensionen des VW-Gesetzes keinen Zweifel daran geben, dass wir nur insoweit Veränderungen vornehmen, als das Urteil es verlangt, und nicht darüber hinausgehen. Eines ist aber ebenso klar: Sollte der EuGH feststellen, dass die bisherige Umsetzung nicht ausreichend ist, ist Deutschland selbstverständlich bereit, sofort die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen", sagte Zypries in Berlin.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.01.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2009