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ZIVILRECHT/011: Experten diskutieren über das EU-Vertragsrecht (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Stuttgart, 1. März 2007

Experten diskutieren über das europäische Vertragsrecht


Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft veranstalten das Bundesministerium der Justiz, die Europäische Kommission und das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg am 1. und 2. März 2007 das 3. Europäische Diskussionsforum. Etwa 200 Fachleute aus allen EU- Mitgliedstaaten beraten in Stuttgart über einen gemeinsamen Referenzrahmen für das europäische Zivilrecht und überprüfen den bestehenden Besitzstand im Verbraucherrecht.

"Mit dieser Konferenz knüpfen wir an ähnliche Tagungen der Vorjahre in London und Wien an. Vorhaben der Europäischen Kommission zur Verbesserung des Vertragsrechts und des Verbraucherschutzrechtes sollten nicht im stillen Kämmerlein beraten werden. Wir brauchen die öffentliche Debatte mit den Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Justiz - und natürlich auch mit den Praktikern aus Politik und Parlament", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrer Begrüßungsrede.

Das europäische Recht hält im Bereich des Vertrags- und Verbraucherschutzrechts für ähnliche Sachverhalte oftmals ganz unterschiedliche Regelungen bereit. So ist selbst der Begriff des "Verbrauchers" gelegentlich unterschiedlich definiert: In der Pauschalreise-Richtlinie so, in der Fernabsatz-Richtlinie anders, und in der Richtlinie über Teilzeitwohnrechte überhaupt nicht. Auch wenn diese Vielfalt im Einzelfall für die Verbraucher vorteilhaft sein kann, insgesamt ist eine mangelnde Kohärenz des Rechts für alle Seiten ein Nachteil. Für die Verbraucher, die sich nicht sicher sein können, welche der vielen unterschiedlichen Schutzregeln denn im konkreten Fall für sie gelten, und für die Unternehmen, die durch die Beachtung unterschiedlicher Regelungen einen unnötig hohen bürokratischen Aufwand haben.

Deshalb soll ein gemeinsamer Referenzrahmen als Hilfsmittel für die künftige europäische Gesetzgebung dienen, um gemeinsame Grundprinzipien, Definitionen und Musterregelungen im Vertragsrecht zu formulieren. "Im Kern geht es darum, bisherige Unstimmigkeiten des europäischen Rechts zu bereinigen und durch mehr Kohärenz die Qualität des bestehenden und des künftigen europäischen Vertragsrechts zu verbessern", betonte Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.03.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
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email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2007