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ZIVILRECHT/020: Aufwind für Mediation in Europa (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 18. April 2008

Aufwind für Mediation in Europa - Zypries beruft Expertengremium aus Wissenschaft und Verbänden


Der Rat der EU hat jüngst den Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen gebilligt (sog. Mediationsrichtlinie).

Die Richtlinie, die nur grenzüberschreitende Streitigkeiten zum Gegenstand hat, regelt insbesondere:

die Vertraulichkeit von im Rahmen einer Mediation bekannt gewordenen Erkenntnissen. Dadurch wird sicherstellt, dass Gesprächsinhalte nicht an Dritte weitergegeben werden und die Mediation in einer offenen Atmosphäre durchgeführt werden kann;
die Vollstreckbarkeit einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung. Sie bewirkt, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich durchgesetzt werden kann;
die Hemmung von Verjährungsfristen zu Beginn der Mediationsverhandlung. Damit wird die Verjährung eines Anspruchs während einer Mediation verhindert.

Die Mediationsrichtlinie wird voraussichtlich nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament im Sommer 2008 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Mediation als modernes Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung gesetzlich zu regeln.

Deutschland verfügt derzeit über keine gesetzlichen Bestimmungen zur Mediation. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine Expertengruppe einberufen, um den Bedarf und möglichen Inhalt einer gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende und innerstaatliche Konflikte zu prüfen. Die Expertengruppe, der namhafte Vertreter der Wissenschaft und der berufsständischen Verbände sowie Vertreter der Länder angehören, tritt heute erstmals zusammen.

"Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren bietet die Mediation in vielen Fällen zahlreiche Vorteile: Die Parteien versuchen mit Hilfe eines Mediators, von ihnen selbst entwickelte Lösungen zu finden, die ihre Zukunftsvorstellungen berücksichtigen und für beide Seiten gewinnbringend sind. Auf diese Weise können persönliche und geschäftliche Beziehungen erhalten oder auf eine neue Basis gestellt werden. Außerdem können emotionale Belastungen verringert und betriebliche Kosten eingespart werden", sagte Zypries. Ein Mediationsverfahren nimmt grundsätzlich weniger Zeit in Anspruch als ein Gerichtsverfahren, das vielfach über mehrere Instanzen geführt wird.

"Ich bin davon überzeugt, dass die Parteien in unserer Zivilgesellschaft ihre Konflikte auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte eigenverantwortlich beilegen können. Diese Rechtskultur will ich weiterentwickeln. Die von mir einberufene Expertengruppe wird dazu einen wertvollen Beitrag leisten", erklärte Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18.04.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2008