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AGRAR/1211: Bericht - Tagung des Rats für Landwirtschaft, Juni 2007 (BMELV)


BMELV - Pressemitteilung vom 13. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 11. und 12. Juni 2007 in Luxemburg

Zusammenfassung


Im letzten Agrar- und Fischereirat unter deutscher Präsidentschaft konnte noch eine Reihe wichtiger EU-Vorhaben in diesem Bereich politisch abgeschlossen werden.

Als großer Erfolg sind vor allem die Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus zu sehen. Darunter fallen

die einvernehmlich verabschiedeten Schlussfolgerungen zum Bericht der Kommission zu Cross Compliance und
die politische Einigung über eine einzige Gemeinsame Marktorganisation.

Ebenfalls von weitreichender Bedeutung ist die Einigung über die Marktreform bei Obst und Gemüse. Damit werden die Prinzipien der Agrarreform von 2003 auch auf diesen Sektor übertragen.

Auch die seit Dezember 2005 beratene Novellierung der EU-Verordnung über die ökologische Landwirtschaft wurde erfolgreich abgeschlossen.

Darüber hinaus wurde nach intensiven bilateralen Gesprächen Einigung über wichtige fischereipolitische Dossiers zur Bewirtschaftung und Bestandserhaltung erzielt:

über den Mehrjahresplan für die Dorschbestände der Ostsee sowie
über das Partnerschaftsabkommen mit Grönland.

Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" wurden folgende Themen angesprochen:

der Fortschrittsbericht des Vorsitzes zum Pflanzenschutzpaket
die Entwicklung bei den WTO-Verhandlungen
auf Antrag Dänemarks die Fangmengen für den Sandaal in 2007
die Fangmengen und Fangquoten für 2008
auf britischen Antrag die illegale Treibnetzfischerei
auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten die Einführung von Cross Compliance in den neuen Mitgliedstaaten sowie
das Ergebnis der Zahlstellendirektorenkonferenz vom 25.-27. April in Potsdam.

Schließlich hat der Rat nach intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen u. a. folgende EU-Vorhaben ohne Aussprache (A-Punktverfahren) angenommen:

einheitliche Definition von Kalbfleisch;
Einstellung der Maisintervention;
Verlängerung der Kartoffelstärkekontingentierung;
Bekämpfung der Kartoffelnematoden;
Schutz des Europäischen Aals;
Wiederauffüllung des Roten Thuns;
Mehrjahresplan für Scholle und Seezunge in der Nordsee;
gebietsfremde und nicht heimische Arten in der Aquakultur.

Im Einzelnen:

Schlussfolgerungen zu Cross Compliance

Der Bericht zu Cross Compliance war im Rat (Landwirtschaft und Fischerei) am 16. April 2007 vorgestellt worden und hatte breite Zustimmung bei den Mitgliedstaaten gefunden. Im Mai führte der Rat dann eine Orientierungsaussprache, auf deren Basis der Entwurf von Ratsschlussfolgerungen ausgearbeitet wurde.

Nach ausführlicher Diskussion verabschiedete der Rat - mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommission - jetzt einvernehmlich die Schlussfolgerungen zur Cross Compliance. Damit konnte die Präsidentschaft ihr wichtigstes Vereinfachungsvorhaben im Agrarbereich erfolgreich zum Abschluss bringen.

Mit den Schlussfolgerungen wird die Kommission u. a. aufgefordert, noch im Jahr 2007 Vorschriften zur Harmonisierung der Kontrollsätze auf 1 % der Betriebe, zur Einführung einer Bagatellregelung für geringfügige Verstöße, zur Vorankündigung der Vor-Ort-Kontrollen in bestimmten Fällen, zur Berücksichtigung von Betriebsberatungs- und Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Risikoanalyse der Cross Compliance sowie zur Änderung der 10-Monatsregelung für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung zu erlassen.

Für die Maßnahmen in Ratskompetenz sollen in einem ersten Schritt bis September 2007 entsprechende Verordnungsvorschläge vorgelegt werden. Weitere Maßnahmen sollen dann im Rahmen des Gesundheits-Checks der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 und darüber hinaus ergriffen werden.


Einführung der Cross Compliance in den neuen Mitgliedstaaten

Nach Auffassung der neuen Mitgliedstaaten sollten die Cross Compliance-Vorschriften dort erst dann vollständig angewendet werden, wenn auch das Niveau der Direktzahlungen dem der alten Mitgliedstaaten entspricht. Dies wird 2013 (für Rumänien und Bulgarien 2016) der Fall sein. Dazu schlagen die neuen Mitgliedstaaten vor, die Cross Compliance-Vorschriften in drei Schritten in den Jahren 2009, 2011 und 2013 (Bulgarien, Rumänien: 2012, 2014, 2016) einzuführen.

Bundesminister Seehofer nahm als Vorsitzender das Anliegen der neuen Mitgliedstaaten entgegen und sagte Prüfung im Rahmen der weiteren Vereinfachungsmaßnahmen zur Cross Compliance zu.


Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte

Eine politische Einigung konnte auch im Bereich einer einzigen gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte erzielt werden. Damit wurde auch das zweite wichtige Vereinfachungsvorhaben der deutschen Präsidentschaft im Agrarbereich mit Erfolg zu Ende geführt. Bundesminister Seehofer würdigte die umfangreichen und intensiven Arbeiten und dankte allen Beteiligten für ihre Kompromissbereitschaft.

Mit dem Vorschlag werden die 21 bestehenden Marktordnungen sowie weitere 23 Ratsverordnungen zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Mit der Zusammenfassung werden die Marktordnungsinstrumente vereinheitlicht und gestrafft sowie der gesamte Rechtsrahmen transparenter und kohärenter ausgestaltet.

Dabei wurden die Kompetenzen des Rates in allen wichtigen Bereichen gewahrt. Die Kommission kann künftig schneller technische Details regeln und dringliche Maßnahmen durchführen. Es ist gewährleistet, dass das nötige Expertenwissen der Mitgliedstaaten weiterhin in die Beratungen des einzigen Verwaltungsausschusses eingebracht wird. Die Möglichkeit der Schweinefleischintervention bleibt erhalten. Die Sektoren Obst und Gemüse sowie Wein werden nach den jeweiligen sektoralen Reformbeschlüssen in die Verordnung integriert.


Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung

Nach ausführlichen bilateralen Gesprächen erzielten die Agrarminister die politische Einigung über die Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung.

Damit wurde ein weiterer Schritt zur Vervollständigung der Agrarreform von 2003 vollzogen. Mit der Reform werden die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger und Erzeugerorganisationen verbessert und eine Vielzahl von Vorschriften vereinfacht. So werden mit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2008 die bisherigen Verarbeitungsbeihilfen schrittweise entkoppelt und die Exporterstattungen gestrichen. Erzeugerorganisationen können Krisenmanagementmaßnahmen bis zu einem bestimmtem Umfang von der Gemeinschaft kofinanzieren lassen. Außerdem werden umweltfreundliche Anbautechniken gefördert. Wichtig für Deutschland ist die Integration der Obst- und Gemüseflächen - einschließlich Baumschulflächen - in die Betriebsprämienregelung, da dies zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führt. Schließlich hat der Rat die Kommission aufgefordert, Möglichkeiten für ein Schulobstprogramm zu prüfen.


Ökolandbau

Nach langen und politisch schwierigen Beratungen im Vorfeld hat der Rat Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine neue Grundverordnung für den Ökolandbau erzielt.

Mit der neuen Regelung, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, konnte ein hohes Verbraucherschutzniveau auf EU-Ebene sichergestellt werden. Aus deutscher Sicht ist zu begrüßen, dass strengere private Standards beibehalten und auf dem Etikett beworben werden können. Bis zuletzt wurde insbesondere die auf besondere Ausnahmefälle begrenzte Verwendung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe intensiv diskutiert. Dem deutschen Vorsitz ist es zuletzt gelungen, diese Ausnahmevorschrift - die im Einzelfall einer Entscheidung der Kommission mit dem zuständigen Ausschuss bedarf - auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.


Schutz des Europäisches Aals

Die Kommission hatte erstmals im Oktober 2003 eine Mitteilung über die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals vorgelegt. Im Rat am 16. April 2007 konnte die Präsidentschaft überwiegende Zustimmung zu einem Kompromisspapier erreichen. Umstritten war noch der Anteil von Glasaal, der für den Besatz in Binnengewässern zur Verfügung gestellt werden muss. Im Mai legte die Präsidentschaft einen überarbeiteten Kompromissvorschlag vor, der bei den Mitgliedstaaten auf breite Unterstützung stieß. Nach weiteren Anpassungen hinsichtlich einer Preissicherungsklausel für den Glasaal konnte eine politische Einigung erzielt werden.

Bundesminister Seehofer zeigte sich hoch zufrieden über das erreichte Ergebnis und dankte den Mitgliedstaaten sowie der Kommission für die konstruktive Zusammenarbeit.


Roter Thunfisch

Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) nahm den Vorschlag zur Wiederauffüllung für Roten Thunfisch im Atlantik an. Mit dem erzielten Kompromiss wird der Mehrjahresplan der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom November 2006 und Januar 2007 zur Bestandsauffüllung des Roten Thuns in gemeinschaftliches Recht umgesetzt. Damit werden die Gesamtfangmengen für Roten Thunfisch im Jahre 2007 endgültig festgelegt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und Maßnahmen zur Erhöhung der Kontrollen eingeführt. Damit soll der drohende Zusammenbruch des Bestandes abgewendet werden.


Dorschbestände der Ostsee

Weiterhin erzielte der Rat politische Einigung bezüglich der Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen. Der Verordnungsentwurf wurde seit September 2006 intensiv behandelt.

In den Verhandlungen war es gelungen, ein ausgeglichenes Maß zwischen Notwendigkeit der Bestandserholung und den berechtigten sozioökonomischen Belangen insbesondere der Küstenfischerei in den acht EU-Ostseeanrainer-Staaten zu finden. Zur Berücksichtigung der besonderen Situation der kleinen Küstenfischerei wurden den Schiffen zwischen 8 und 12 Metern Länge während der Sommerschließzeit zusätzliche Fangtage zugestanden. Diese Fangtage werden von den übrigen Fangtagen abgezogen. Dadurch wird diesem für Deutschland besonders wichtigen Flottenbereich Flexibilität gegeben, während der Schließungszeiten Einkommen zu erwirtschaften, ohne die Ziele des Mehrjahresplans in Frage zu stellen. Wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes wurden Schiffe bis 8 Meter Länge vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Ergänzt wurde der Mehrjahresplan um strenge Kontrollbestimmungen, um das Problem der illegalen Fischerei in den Griff zu bekommen.


Partnerschaftsabkommen mit Grönland

Politische Einigung konnte ebenso bezüglich der Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit Grönland herbeigeführt werden, das für die deutsche Hochseefischerei von besonderer Bedeutung ist. Damit wurden Fangmengen und Fangbedingungen für Gemeinschaftsschiffe in grönländischen Gewässern ab 2007 endgültig festgelegt sowie eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Fischereibereich getroffen.

Die für die betroffenen Mitgliedstaaten - wie Deutschland - besonders wichtige Frage der Zuständigkeit für die Verteilung nicht ausgeschöpfter Fangmengen konnte am Ende ebenfalls einvernehmlich gelöst werden. Mit der Einigung bleibt es bis zu einem je nach Bestand und Fanggebiet unterschiedlichen Zeitpunkt weiterhin den Mitgliedstaaten selbst vorbehalten, Quoten untereinander zu tauschen. Danach kann die Kommission im Falle einer Unterausnutzung der Fischereimöglichkeiten für das restliche Quotenjahr eine Übertragung auf andere Mitgliedstaaten vornehmen. Dies muss jeweils in enger Abstimmung mit den betroffenen Mitgliedstaaten erfolgen. Der geltende Verteilungsschlüssel wird dadurch nicht geändert, das Prinzip der relativen Stabilität bleibt gewahrt.


Reduzierung unerwünschter Beifänge in der Fischerei

Mit seinen Schlussfolgerungen begrüßte der Rat nachdrücklich die Initiative der Kommission für konkrete Maßnahmen zur Reduzierung unerwünschter Beifänge und zur Abschaffung von Rückwürfen. Das Konzept der Kommission sieht vor, stufenweise ein Rückwurfverbot und eine Anlandungsverpflichtung für alle gefangenen Fische einzuführen. Außerdem sollen flankierend Anreize zum Einsatz selektiver Fanggeräte geschaffen und die Schließung von Fanggebieten geprüft werden. Erste Verordnungsvorschläge sollen Anfang 2008 vorgelegt werden und Mitte 2008 in Kraft treten.

In der Aussprache betonten einige Mitgliedstaaten, dass Maßnahmen auf Basis gesicherter Daten getroffen und auch die sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigt werden müssten. Anreize müssten im Vordergrund stehen.

Bundesminister Seehofer stellte die Annahme der Schlussfolgerungen durch den Rat fest und teilte mit, dass der Rat das Thema nach Vorlage erster Kommissionsvorschläge wieder aufgreifen werde.


Fangmöglichkeiten für 2008

Kommissar Borg informierte den Rat über die Vorstellungen der Kommission zur Verteilung und Höhe der Gesamtfangmengen für 2008. Ziel war es, möglichst frühzeitig die Diskussion über Quoten und TAC's für das kommende Kalenderjahr anzustoßen, damit die Entscheidungen im Dezember-Rat nicht unter zu großem Zeitdruck getroffen werden müssen.

Die Kommission teilte mit, dass sich die Situation der Fischbestände weiter verschlechtert habe. Deshalb werde eine langfristige Strategie befürwortet. Bei gefährdeten Beständen müssten Quotenkürzungen über 15% vorgenommen werden, bei gesicherten Beständen sei dies nicht erforderlich. Im Herbst solle ein Verordnungsvorschlag folgen, nachdem zuvor die Fachgremien ihre Stellungnahmen abgegeben hätten.

Bundesminister Seehofer bedankte sich für die frühzeitige Vorlage der Mitteilung und erklärte, dass der Rat zu gegebener Zeit auf das Thema zurückkommen werde.


Gesamtfangmenge für Sandaal in 2007

Dänemark kritisierte die Festlegung der Gesamtfangmenge für Sandaal auf 170 000 t als zu niedrig. Bei den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) seien die jüngsten Bestandsentwicklungen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem habe Norwegen die Anhebung der Gesamtfangmengen abgelehnt und zugleich eine sehr hohe autonome Quote von 51 000 t festgelegt. Daher forderte Dänemark - unterstützt von Schweden, Polen und Deutschland - ein flexibleres Berechnungssystem für die ICES- Empfehlungen und, als Reaktion auf das norwegische Verhalten, eine Anhebung der EU-Quote. Dänemark könne allenfalls eine Quote von 41 000 t für Norwegen akzeptieren.

Die Kommission verwies auf zahlreiche Verbesserungen in den vergangenen Jahren. Das betreffe auch die Datenerhebung im Rahmen von ICES. Kommissar Borg sagte zu, den Gemeinschaftsanteil um 20 000 t für das Skagerrak anzuheben. Die Kommission sei darüber hinaus bereit, die Gesamtfangquote zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.


Illegale Fischerei mit Treibnetzen

Das Vereinigte Königreich zeigte sich besorgt über die Folgen der illegalen Treibnetzfischerei für die Fischbestände und die Meeressäuger sowie für die internationale Glaubwürdigkeit der europäischen Fischerei. Hintergrund waren entsprechende Medienberichte zum Fischfang mit verbotenen Treibnetzen in Frankreich.

Die Kommission begrüßte zunächst in diesem Zusammenhang, dass die gefundene Einigung über die Definition der Treibnetze auf einem der nächsten Räte verabschiedet wird. Die Kommission werde darüber hinaus die Entwicklung beobachten und ggf. Verstoßverfahren einleiten, falls sich die Fischer nicht an die Verbote hielten.


WTO-Verhandlungen

Die Kommission berichtete über den aktuellen Stand der Verhandlungen und verwies auf die bevorstehenden G4-Verhandlungen in Potsdam. Allerdings stehe der Durchbruch bei Industriegütern (NAMA) und Dienstleistungen noch aus. Eine Reihe von Mitgliedstaaten ermahnte die Kommission, sich an das Verhandlungsmandat zu erhalten. Weitere Zugeständnisse seien nicht akzeptabel. Sollte es bei den Verhandlungen in Potsdam zu keinen weiteren Fortschritten kommen, könne dies nicht der EU angelastet werden.


Fortschrittsbericht Pflanzenschutzpaket

Die Präsidentschaft informierte den Rat über die Fortschritte, die bei den Beratungen über das Pflanzenschutzpaket erreicht wurden. Besonderes Augenmerk sei dabei auf die Kohärenz der Vorschläge gelegt worden. Beide Rechtsetzungsvorschläge zielten auf ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt ab. Wichtige Elemente des Verordnungsvorschlags zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln seien darüber hinaus die Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, die Straffung der Entscheidungsverfahren bei Wirkstoffen auf EU-Ebene, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, Regelungen zum Parallelhandel sowie die Stärkung des Binnenmarktes.

Beim Richtlinienvorschlag über einen Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden spielen der integrierte Pflanzenschutz und nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, eine zentrale Rolle.


Konferenz der Zahlstellendirektoren

Bundesminister Seehofer informierte den Rat über das Ergebnis der Konferenz der Zahlstellendirektoren vom 25.-27. April 2007 in Potsdam. Dabei hätten die Teilnehmer betont, wie wichtig es sei, die Regelungen besonders im Bereich der Cross Compliance zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Kontrollen effektiver zu machen und auch die Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden zu verbessern.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2007
aus dem BMELV-Newsletter Nr. 12 vom 26. Juni 2007
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2007