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AGRAR/1333: Empfänger von EU-Direktzahlungen werden im Internet veröffentlicht (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 15. Juni 2009

Empfänger von EU-Direktzahlungen werden im Internet veröffentlicht

DBV: Veröffentlichung von Beihilfen darf nicht einseitig für Bauern erfolgen


Die Bundesregierung und die Bundesländer mit Ausnahme von Bayern haben sich dazu entschlossen, die Empfänger von EU-Direktzahlungen auf einer speziellen Internetseite zu veröffentlichen. Damit wird die Transparenzrichtlinie der EU auch in Deutschland umgesetzt. In mehreren Bundesländern hatten Landwirte gegen die zum 30. April 2009 nach dem EU-Recht vorgesehene Veröffentlichung ihre persönlichen Direktzahlungen mit Name, Wohnort und Höhe geklagt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert die Entscheidung von Bund und Ländern, da nicht abgewartet wird bis endgültig die von den Gerichten aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt sind. Der DBV kritisierte erneut, dass eine Veröffentlichung staatlicher Beihilfen nicht nur einseitig für den Bereich der Landwirtschaft erfolgen dürfe. Wenn Veröffentlichungen staatlicher Zahlen stattfinden, müssten diese im gleichen Maße auch für andere gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsbranchen in einheitlicher Form im Internet erfolgen. Durch die Nichtveröffentlichung nationaler Beihilfen an die gewerbliche Wirtschaft entstehe ein Zerrbild, wonach die Landwirtschaft übersubventioniert werde.

Der DBV hat sich immer für die Transparenz staatlicher Beihilfen ausgesprochen. Jedoch könne dies für die Gesellschaft nur dann einen Nutzen bringen, wenn alle Bezieher genannt werden und deutlich werde, auf welcher Grundlage und mit welcher Rechtfertigung die staatlichen Beihilfen gewährt würden. Die Direktzahlungen an Landwirte erfolgten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union. Sie seien eine Honorierung der Landwirte durch die Gesellschaft für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand. Zudem würden damit höhere europäische Standards den Verbraucherschutz sowie im Umwelt-, Tier- und Naturschutz ausgeglichen. Somit könnten die europäischen Landwirte Wettbewerbsgleichheit im globalen Welthandel erhalten.

Aufgrund der Klagen von mehreren Landwirten hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Gültigkeit der europäischen Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichung erlassen. Mehrere andere Verwaltungsgerichte wie auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern versagten im Eilverfahren daraufhin, vorläufig die Veröffentlichung dieser Direktzahlungen. Dagegen hatten die Oberverwaltungsgerichte Schleswig-Holstein und Münster keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen eine Veröffentlichung gesehen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2009