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AUSSENHANDEL/172: Aufrechterhaltung der Handelspräferenzen für Entwicklungsländer (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 22. Juli 2008

Europäische Union beschließt Aufrechterhaltung der Handelspräferenzen für Entwicklungsländer


Die Europäische Kommission hat die Verabschiedung einer neuen Verordnung durch die EU-Mitgliedstaaten begrüßt, mit der die Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis Ende 2011 festgeschrieben wird. Diese Entscheidung versetzt die EU in die Lage, den Präferenzzugang zu ihrem Markt für 176 Entwicklungsländer aufrechtzuerhalten. Das Präferenzsystem wird mit der neuen Verordnung aktualisiert und verbessert, und es wird sichergestellt, dass das APS auf die Länder ausgerichtet wird, die es am nötigsten brauchen. Das APS hat konkreten wirtschaftlichen Nutzen für die Entwicklungsländer, die 2007 unter dieser Regelung Waren im Wert von 57 Mrd. EUR in die EU exportierten.

EU-Handelskommissar Peter Mandelson dazu: "Das APS ist ein unverzichtbares Instrument der auf die Entwicklungsförderung ausgerichteten EU-Handelspolitik. Seine Fortführung gewährleistet Stabilität und Berechenbarkeit für die begünstigten Staaten und die Handelsunternehmen in der EU und den Entwicklungsländern."

Aufgrund der Neuberechnungen zur Berücksichtigung der Entwicklung des Handels werden für sechs begünstigte Länder (Algerien, Indien, Indonesien, Russland, Südafrika und Thailand) Präferenzen für bestimmte Warengruppen wiedereingeführt. Im Falle eines Landes, nämlich Vietnams, werden die Präferenzen für Waren des Abschnitts XII (Schuhe und einige andere Produkte) ausgesetzt. Solche Anpassungen ergeben sich automatisch, wenn die Leistung eines Landes auf dem EU-Markt unter einen bestimmten Schwellenwert fällt oder ihn übersteigt. Das Verfahren unterliegt strengen Regeln und trägt dazu bei, dass die Vorteile der APS-Präferenzen gezielt den Ländern gewährt werden, die sie am nötigsten brauchen. Die Aussetzung von Präferenzen, die sogenannte "Graduierung", spiegelt den Umstand wider, dass ein Land mit den infragestehenden Waren auf dem EU-Markt wettbewerbsfähig ist.

Neben dem allgemeinen APS bietet die EU auch eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, das "APS+". Dieses sieht zusätzliche Präferenzen vor zur Unterstützung hilfsbedürftiger Entwicklungsländer bei der Ratifizierung und Durchführung wichtiger internationaler Übereinkünfte über Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung. Interessierte Länder können bis zum 31. Oktober dieses Jahres einen Antrag auf Gewährung der APS+-Präferenzen ab Januar 2009 stellen.


Hintergrund

Das APS ist eine autonome Handelsregelung, mit der die EU 176 Entwicklungsländern und Gebieten einen Präferenzzugang zum EU-Markt ohne Gegenseitigkeitsbedingung gewährt. 2007 exportierten die Entwicklungsländer Waren im Wert von 57 Mrd. EUR unter dem APS, wodurch der EU nominell Zölle in Höhe von 2,5 Mrd. EUR entgingen. Gegenwärtig kommen 14 Länder in den Genuss der Zusatzpräferenzen unter der APS+-Regelung. Diese Präferenzen laufen zum Ende des Jahres aus, und sowohl die derzeitigen als auch potenzielle neue Begünstigte, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, müssen bis zum 31. Oktober einen Antrag stellen, wenn sie das APS+ ab Januar 2009 in Anspruch nehmen wollen. Eine Sonderregelung für die 50 am wenigsten entwickelten Länder, die "Alles-außer-Waffen"-Initiative, sieht die günstigste Behandlung überhaupt vor, nämlich den zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt.

Weitere Hintergrundinformationen zum APS und der neuen Verordnung finden Sie im MEMO.

Nähere Informationen über die Außenhandelspolitik der EU: http://ec.europa.eu/trade/


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1192, 22.07.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2008