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AUSSENHANDEL/180: EU-Maßnahmen zum Schutz vor belasteten Produkten aus China (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 152 vom 30. September 2008

EU-Maßnahmen zum Schutz vor belasteten Produkten mit Milch aus China treten in Kraft


Mit der heute in Berlin unterzeichneten Eilverordnung tritt ein umfassendes Einfuhrverbot für Säuglingsnahrung aus China in Kraft. Dies wurde vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer veranlasst. Andere Lebensmittel aus China dürfen nur eingeführt werden, wenn sie zuvor untersucht worden sind. Darüber hinaus wurden die Kontrollmaßnahmen der Lebensmittelüberwachung verstärkt. Bei Verstößen gegen diese Verordnung wird die Ware sichergestellt und vernichtet.

Es gibt zur Zeit keine Hinweise, das Melamin belastete Lebensmittel aus China nach Deutschland gelangt sind. Alle gemeldeten Befunde der Lebensmittelüberwachung waren bisher negativ.

Nachdem bekannt wurde, dass in China bestimmte Lebensmittel auf Milchbasis mit Melamin belastet sind - vor allem Säuglingsnahrung aus Milchpulver ist betroffen - haben die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Europäische Kommission sofort reagiert.

Am 26. September wurde in Brüssel ein EU-weites Paket mit Schutzmaßnahmen geschnürt. Darin enthalten ist auch ein generelles Einfuhrverbot von Säuglingsnahrung aus China. Zusätzlich wurden Überwachungsmaßnahmen beschlossen und ein Melamin-Höchstwert für alle Lebensmittel festgelegt, die eine bestimmte Menge an Milch oder Milchprodukten enthalten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt in ihrer aktuellen Stellungnahme über den Vorfall in China zu dem Schluss, dass für die Bevölkerung in Europa keine akute Gefahr besteht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 152 vom 30.09.2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2008