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MELDUNG/066: Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 12. September 2014

Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft



Der Rat der Europäischen Union hat sich angesichts der Verschärfung der Situation in der Ukraine auf ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland verständigt, welches am 12. September 2014 in Kraft getreten ist. Wesentlicher Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und Zugang zum Kapitalmarkt. Darüber hinaus werden die Kriterien für die Verhängung von Einreisesperren und Finanzsanktionen (sog. Listungen) auf solche Personen und Unternehmen ausgedehnt, die mit den Separatisten in der Ostukraine in geschäftlicher Verbindung stehen. Schließlich wird eine Anzahl weiterer Einzelpersonen gelistet.


Die Sanktionsbereiche im Einzelnen
Dual Use:

Das bereits bestehende Verbot von Lieferungen gelisteter Dual-Use-Güter für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer wird ergänzt durch ein Lieferverbot an ausdrücklich benannte "Mischempfänger" (Unternehmen mit militärischer und ziviler Sparte). Für bestimmte Bereiche (Luft- und Raumfahrt sowie zur Wartung ziviler Nuklearkapazitäten) greifen Ausnahmen, so dass Lieferungen auch an benannte Mischempfänger zugelassen sind.

Energie:

Zur Ergänzung des bestehenden Lieferverbotes für Ausrüstungsgegenstände wurde ein Verbot von Dienstleistungen im Ölbereich (insbesondere Bohrungen) erlassen, sofern diese in den Bereichen Arktis, Tiefsee oder Schieferöl erfolgen sollen.

Zugang zum Kapitalmarkt:

Die bereits bestehenden Verbote bzgl. Aktien und Anleihen von fünf russischen Staatsbanken (Kauf- und Verkaufsverbot, Verbot von ausgabebezogenen Dienstleistungen) werden auf bestimmte Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie ausgedehnt. Im Ölbereich handelt es sich um die Unternehmen Rosneft, Transneft und Gazpromneft. Daneben wird der Anwendungsbereich auf Finanzierungsinstrumente mit einer Laufzeit von mind. 30 Tagen erweitert (bisher 90 Tage). Verboten wird außerdem die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die erfassten russischen Staatsbanken und Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung legaler Handelsgeschäfte dienen.

Rüstung:

Es wurde ein (Rück-)Versicherungsverbot für Waffenlieferungen in die Verordnung aufgenommen (dieses war im Beschluss von Ende Juli bereits vorgesehen, aber bisher nicht umgesetzt).

Allgemeiner Schutz von Altverträgen:

Die Verbote in den Bereichen Dual Use und Energie lassen die Ausführung bestehender Verträge zu. Die neuen Beschränkungen bzgl. des Zugangs zum Kapitalmarkt beziehen sich ebenfalls nur auf neu begebene Aktien und Anleihen sowie die Vergabe neuer Kredite.

Zentrale Ansprechpartner und Service für betroffene Unternehmen

Zu den derzeitigen EU-Sanktionen informieren insbesondere die Deutsche Bundesbank (für den Finanzbereich) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (für Güter). Unternehmen können und sollten sich bei Fragen an die dortigen Experten wenden. Umfassende Informationen für Unternehmen stellt auch die GTAI zur Verfügung unter:
www.gtai.de/russland-sanktionen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Das BAFA steht unter der Servicenummer 06196-908-137 für Fragen zur Verfügung.
Bundesbank:
Servicezentrum Finanzsanktionen
089 2889-3800 (Hotline)
069 709097-3800
(Fax)

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 12. September 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2014