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SUBVENTION/028: Beihilfen für deutschen Steinkohlebergbau 2007 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 11. Juli 2007

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für deutschen Steinkohlenbergbau in 2007


Die EU-Kommission hat die Beihilfen für den deutschen Steinkohlenbergbau im Jahre 2007 genehmigt. Die Genehmigung sichert den sozialverträglichen Anpassungsprozess bei der Steinkohle ab. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, begrüßt die Entscheidung der Kommission: "Die Entscheidung macht deutlich, dass wir mit der im Februar 2007 vereinbarten Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 auf dem richtigen Wege sind. Die Kommission hat gewürdigt, dass wir noch in diesem Jahr einen Umstrukturierungsplan für den gesamten Zeitraum von 2008 bis 2018 vorlegen werden. Dies unterstützt unseren kohlepolitischen Kurs einer sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland."

Der deutsche Steinkohlenbergbau kann gemäß der Kommissionsentscheidung für dieses Jahr staatliche Beihilfen im Umfang von 2,5 Mrd. Euro erhalten. Die Beihilfen werden vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. 1,7 Mrd. Euro sind für die Finanzierung der laufenden Produktion bestimmt. Für die Deckung von Stilllegungsaufwendungen und von Altlasten sind 0,8 Mrd. Euro veranschlagt.

Gegenwärtig fördert die RAG AG in ihren acht Bergwerken noch etwa 20 Mio. t Steinkohle. Dieser unwirtschaftliche Steinkohlenbergbau soll bis zum Jahr 2018 sozialverträglich eingestellt werden.

Darauf haben sich der Bund sowie die Bergbauländer Nordrhein-Westfalen und Saarland am 7. Februar 2007 verständigt. Diese Grundsatzentscheidung wird gegenwärtig umgesetzt. Der Bund, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und die RAG AG werden dazu in Kürze eine Rahmenvereinbarung unterzeichnen. Vorbereitet wird ein Steinkohlefinanzierungsgesetz des Bundes. Auf dieser Grundlage wird ein langfristiger Umstrukturierungsplan erarbeitet werden und der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 11. Juli 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2007