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TELEKOMMUNIKATION/044: Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation auf gutem Weg (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 31. März 2009

EU-Minister sehen Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation auf gutem Weg


Staatssekretär Pfaffenbach: "In den schwierigen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament konnten gestern deutliche Fortschritte erzielt werden."

Im Zentrum der Beratungen der für Telekommunikation zuständigen Minister der Europäischen Union standen die Entwicklungen bei der geplanten Reform des Europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation. Erst am Vorabend der Ratstagung war es der tschechischen Ratspräsidentschaft in Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission gelungen, Fortschritte zu erzielen. Eine Verabschiedung der Reform auf der nächsten Ratstagung der Fachminister am 12. Juni 2009 in Luxemburg ist damit wahrscheinlicher geworden.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der Reform gehört, dass den Investoren mehr Planungssicherheit und Flexibilität in der Vertragsgestaltung für den dringend notwendigen Auf- und Ausbau der neuen Hochgeschwindigkeitsnetze gewährt wird. Für dieses Verhandlungsziel hat sich die Bundesregierung zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten vehement eingesetzt. "Es ist uns gelungen, den Rechtsrahmen den Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Wir gehen davon aus, dass die Modernisierung der Netze nun zügig vorankommt und auch die wenigen verbleibenden weißen Flecken im ländlichen Raum in kurzer Zeit mit Breitband versorgt werden können", so Staatssekretär Pfaffenbach am Rande der Sitzung. "Dabei war für uns immer klar, dass durch die Regelung der Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche aufrechterhalten und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung gewahrt bleibt."

Alle Mitgliedstaaten sind sich einig, die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden in einem Netzwerk namens "BEREC" ("Body of European Regulators in Electronic Communications") zu konzentrieren, administrativ unterstützt durch ein kleines Sekretariat in Brüssel. Die ursprünglich von der Kommission geplante Einrichtung einer Europäischen Agentur für elektronische Kommunikationsmärkte mit erheblichen Entscheidungskompetenzen und rund 140 neuen Verwaltungsstellen ist damit endgültig vom Tisch.

Bei den einzelnen Regulierungsauflagen soll die Kommission künftig ein Mitspracherecht erhalten und in begründeten Einzelfällen eine Empfehlung abgeben können. Das Letztentscheidungsrecht bleibt jedoch bei den nationalen Regulierungsbehörden, eine Ausweitung der Vetorechte der Kommission auf der Ebene der Regulierungsauflagen wird es also nicht geben. Um Zentralisierungstendenzen in der Regulierung des Telekommunikationssektors vorzubeugen, gehörte auch dieser Punkt zu den Verhandlungszielen der Bundesregierung, der erfolgreich durchgesetzt werden konnte.

Im Bereich des Verbraucherschutzes sollen insbesondere die Informations- und Transparenzpflichten der Unternehmen im Interesse des Kunden sinnvoll ergänzt, der Zugang behinderter Endnutzer erleichtert sowie der Datenschutz in der elektronischen Kommunikation mit Blick auf Sicherheitsverletzungen verbessert werden.

Derzeit sind noch Änderungsvorschläge zu Detailfragen einiger Mitgliedstaaten in der Diskussion zwischen Rat und Europäischem Parlament, die aus unserer Sicht jedoch lösbar erscheinen. Sollte eine Einigung erzielt werden können, wird der federführende Ausschuss des Europäischen Parlaments am 21. April 2009 über den Kompromiss abstimmen. Eine Befassung des Plenums des Europäischen Parlaments ist für Ende April oder Anfang Mai vorgesehen. Der förmliche Ratsbeschluss könnte dann am 12. Juni 2009 in Luxemburg getroffen werden.

Weiterführende Informationen

Breitbandportal des BMWi - zukunft-breitband.de
http://www.zukunft-breitband.de


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 31. März 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2009