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TELEKOMMUNIKATION/052: Nächste Stufe der Roaming-Verordnung... (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 01. Juli 2014

Nächste Stufe der Roaming-Verordnung lässt Preise für Handynutzung im EU-Ausland weiter sinken

Homann: "Mobil telefonieren und surfen im Urlaub oder auf Dienstreisen ist längst alltäglich geworden - die Anbieter haben dies erkannt."



Rechtzeitig zur Feriensaison kommen EU-Bürger wieder in den Genuss sinkender Preise für die Handynutzung in den anderen EU-Staaten. Ab dem 1. Juli 2014 greift die nächste Stufe der EU-Roaming-Verordnung, die die Preisobergrenzen für Handytelefonate, den SMS-Versand und auch die immer wichtiger werdende mobile Datennutzung am Smartphone, Tablet oder via Notebook und Surfstick im EU-Ausland weiter absenkt. Darüber hinaus besteht durch die Verordnung erstmals die Möglichkeit, dass Verbraucher für die Handynutzung im EU-Ausland die Angebote alternativer Anbieter nutzen können.


"Die vergangenen Monate haben eine sehr erfreuliche Bewegung in die Tarifangebote der Mobilfunkanbieter gebracht. Während wir in den letzten Jahren immer wieder beobachten mussten, dass sich die Preise knapp unter oder genau auf dem Level der regulierten Obergrenzen hielten, findet sich mittlerweile eine große Anzahl neuer interessanter Tarifmodelle am Markt", stellt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, fest.

So können Tagesreisende günstige Tagesangebote ihrer Anbieter nutzen, in denen Minutenblöcke, SMS und teilweise großzügige Datenpakete zu niedrigen Preisen verfügbar sind. Auch gibt es zahlreiche Auslandsangebote zu attraktiven Konditionen, die wochenweise hinzugebucht werden können. Außerdem sind mehrere Anbieter bereits dazu übergegangen, ihre ursprünglich nur für Deutschland geltenden Flatrate-Tarife auch auf die anderen EU-Mitgliedstaaten auszuweiten. "Zwar wird teilweise dabei noch ein relativ geringes einmaliges Tagesentgelt in Rechnung gestellt, doch kann man nun auch im Telekommunikationssektor von einem viel grenzenloseren europäischen Binnenmarkt sprechen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war" so Homann.


Die Einzelheiten

Ab dem 1. Juli 2014 darf bei einem Roaming-Anruf aus dem EU-Ausland höchstens 19 Cent pro Minute und für ankommende Anrufe maximal 5 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt werden. Bei SMS liegt die Obergrenze nunmehr bei 6 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer); der Empfang von SMS bleibt auch weiterhin kostenfrei. Die im Jahr 2012 eingeführte Preisobergrenze für die mobile Datennutzung wird mehr als halbiert: Sie sinkt auf der Endkundenebene von bislang 45 Cent pro Megabyte auf nun nur noch 20 Cent pro Megabyte (zzgl. Mehrwertsteuer, Kilobyte-genaue Abrechnung).

Neben den Änderungen auf der Endkundenebene betrifft die Roaming-Verordnung auch die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig höchstens in Rechnung stellen dürfen. Hier sinken die Minutenentgelte für Sprachdienste von 10 Cent auf 5 Cent, und für Datendienste auf 5 Cent pro Megabyte von bislang 15 Cent pro Megabyte. Für SMS liegt das regulierte Entgelt bereits seit 2013 auf 2 Cent pro SMS. Ab dem 1. Juli 2014 werden die regulierten Preisobergrenzen dann "eingefroren" und gelten auf Endkundenebene bis 2017 und auf Vorleistungsebene bis 2022 fort.

Bei unverändert 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) liegt der regulierte maximale Rechnungsbetrag für die mobile Datennutzung. Die Mobilfunkbetreiber können zusätzlich davon abweichende Sicherheitsgrenzen anbieten, die höher oder niedriger sein können. Dabei muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Kunde, sobald er 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine entsprechende Information auf dem Gerät erhält, das er zum mobilen Surfen nutzt.

Beim Erreichen dieser Grenze muss der Kunde eine weitere Nachricht erhalten, die ihn außerdem darüber informiert, wie er die Datennutzung fortsetzen kann, sofern er dies wünscht. Falls der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert und so anzeigt, dass er die mobile Datennutzung fortsetzen möchte, wird die Datenverbindung unterbrochen.

Dieser Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für das Surfen im Internet gilt seit 2012 nicht mehr nur bei der Nutzung in anderen EU-Staaten, sondern in allen Ländern weltweit.

Die Kunden können ihrem Anbieter auch mitteilen, dass sie den regulierten Roamingtarif nicht mehr nutzen wollen und sich stattdessen für alternative Tarife ihres Anbieters entscheiden möchten, die möglicherweise besser zu ihrem Nutzungsverhalten passen.

Nichtsdestotrotz haben die Kunden aber das Recht, jederzeit und ohne zusätzliche Kosten eine Rückkehr in den Eurotarif zu beauftragen.

Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt zu schaffen, ist seit dem 1. Juli 2014 als neue Maßnahme eine Trennung der Roamingleistungen von nationalen Mobilfunkdiensten ("Decoupling") möglich. Die Heimatanbieter, also die nationalen Mobilfunkbetreiber der Kunden, werden dazu verpflichtet, ihren Endkunden die Nutzung von Roamingleistungen alternativer Anbieter zu ermöglichen. Die Kunden haben somit prinzipiell die Möglichkeit, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland, unter Beibehaltung ihrer SIM-Karte und somit der Mobilfunknummer, bei unterschiedlichen Anbietern zu kaufen. Im Roaming-Fall wird dann automatisch zu dem vom Kunden gewählten alternativen Anbieter gewechselt, ähnlich der aus dem Festnetz bekannten "Preselection". Derzeit gibt es jedoch noch keine alternativen Anbieter für diese Dienstleistung auf dem deutschen Markt.

Informationen zur EU-Roaming-Verordnung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur unter
http://www.bundesnetzagentur.de/Roamingverordnung

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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.07.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014