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NEUZEIT/170: Neues zum Justizmord an Ethel und Julius Rosenberg (jW)


junge Welt - Die Tageszeitung - Ausgabe vom 21. Oktober 2008

Mehr Klarheit

Neues zum Justizmord an Ethel und Julius Rosenberg:
Die US-Regierung legt die Vernehmungsprotokolle aus den
Vorermittlungen der Grand Jury aus den 50er Jahren offen

Von Jürgen Heiser


Am 19. Juni 1953 wird das Ehepaar Ethel und Julius Rosenberg im Zuchthaus Sing-Sing am Rande der Kleinstadt Ossining, New York, auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet. Es ist die Zeit des Koreakrieges und der beginnenden Blockkonfrontation im Kalten Krieg. Verurteilt worden waren sie am 5. April 1951 wegen »Verschwörung zur Spionage für die Sowjetunion«. Sie wurden beschuldigt, das »Geheimnis der Atombombe« an das sozialistische Land weitergegeben zu haben.

Einen Justizfall wie diesen hatte es in der US-Geschichte noch nie zuvor gegeben, weil noch nie jemand wegen Spionage zum Tode verurteilt wurde, geschweige denn wegen »Verschwörung zur Spionage«, einem allgemein gehaltenen Vorwurf, der es erlaubt, Angeklagte nur auf der Basis von Aussagen und ohne konkreten Tatnachweis zu verurteilen.

Robert Meeropol, der heute 71jährige jüngere Sohn der Rosenbergs, der wie sein Bruder Michael den Namen seiner Adoptiveltern trägt, schreibt in seiner Autobiographie: »Aus einer Rekonstuktion der Fakten geht hervor, daß die CIA - nach der ersten sowjetischen Atombombenzündung - auf der Jagd nach Spionen die familiären, freundschaftlichen und sonstigen Kontakte aller Mitarbeiter der Atomlabors in Los Alamos genauestens unter die Lupe nahmen. So kam ans Licht, daß ein Mechaniker, ein gewisser David Greenglass, eine Schwester und einen Schwager hatte, die Mitglieder der Kommunistischen Partei der USA waren. Nach seiner umgehenden Verhaftung wurde er vor die Wahl gestellt: seine Schwester zu denunzieren oder zu riskieren, zum Tode verurteilt zu werden. Und die Beweise? Die würde die CIA vom Schreibtisch aus beisteuern. Greenglass beugte sich, beruhigt von dem Versprechen, daß auch seine Schwester - seinem Beispiel folgend - ihr Leben retten könne, so sie andere Kommunisten denunzierte.«(1)

Der Ingenieur Julius Rosenberg wurde am 17. Juni 1950 verhaftet, kurz nach Beginn des Koreakrieges. Nur zwei Monate später, am 11. August, wird auch Ethel Rosenberg nach einer Vernehmung durch die Federal Grand Jury verhaftet. Wenig später nimmt das FBI den Ingenieur Morton Sobell in Haft, dem vorgeworfen wird, zum »Spionagering« um Julius Rosenberg zu gehören. Im gemeinsamen Prozeß wird Sobell 1951 zu 30 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Kronzeuge der Anklage, David Greenglass, wird von der Staatsanwaltschaft mit Milde belohnt und in einem abgetrennten Verfahren zu 15 Jahren verurteilt, die er nicht ganz absitzen muß. Als Teil des Handels mit der Justiz wird seine Frau Ruth nie angeklagt.


11. September 2008

Für die Offenlegung der Vernehmungsprotokolle aus den Vorermittlungen der Grand Jury im Fall der Rosenbergs hatte sich die US-Regierung ein beziehungsreiches Datum ausgesucht: den 11. September 2008. Für die mediale Begleitung des bemerkenswerten Vorgangs war der Tag sehr gut gewählt, denn die erzwungene Herausgabe der Protokolle stellte für die US-Regierung eine Schlappe dar. Deshalb mußte es wohl so sein, daß diese heiklen Dokumente aus dem Verfahren gegen die Kommunisten Ethel und Julius Rosenberg aus den 50er Jahren, als alles »Böse« links war und von McCarthys Schnüfflern gejagt wurde, an dem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurden, der seit nunmehr sieben Jahren vom Gedenken an die Opfer der heutigen »Bösen« - versammelt unter dem Begriff »Islamisten« - bestimmt wird.

Diesen Zusammenhang der Kommunistenjagd in den 50er Jahren mit der aktuellen Beschneidung der Bürgerrechte hatte Robert Meeropol bereits zu spüren bekommen, als er im Oktober und November 2001 Vortragsreisen in den USA unternahm, in denen er für den »Rosenberg Fund for Children« warb, mit dem Kinder politisch Verfolgter unterstützt werden, und über die politische Verschwörung gegen seine Eltern aufklärte: »Ich spürte eine Mischung aus Eile und Besorgnis. Ashcroft (Justizminster in der Bush-Regierung von 2001 bis 2005 - J. H.) und seine Gefolgsleute schienen George Orwells »1984« als ein Handbuch für die Manipulierung der Öffentlichkeit und zur Unterdrückung von Widerspruch zu benutzen. (...) Ich fühlte mich als der Sohn von 'kommunistischen Atomspionen' als jemand bloßgestellt, der die Politik der Regierung in Kriegszeiten angriff. Das Land erlebte eine anfallartige Welle von Patriotismus, Widerspruch wurde mit Verrat gleichgesetzt und für viele Bürger der Vereinigten Staaten waren die Namen Ethel und Julius Rosenberg das Synonym für Verräter.«(2)

Schaut man sich an, wie jeder Versuch, Licht in das Dunkel dieses Falls zu bringen, jahrzehntelang vereitelt wurde, dann sind Robert Meeropols Eindrücke nachvollziehbar. Und das weitere Zurückhalten der Vernehmungsprotokolle der wichtigsten drei Zeugen der Anklage ist ein Indiz dafür, daß der »Fall Rosenberg« bis heute, über 55 Jahre nach Hinrichtung des Ehepaars, für die US-Regierung ein Fall von höchster Brisanz ist, bei dem es um nichts weniger geht als die Verteidigung der Staatsräson.

Die Söhne der Rosenbergs haben 33 Jahre lang vergeblich um Offenlegung aller Prozeßdokumente gekämpft; seit 1973, also seit 35 Jahren, streben sie die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihre Eltern an. Sie verlangten die Herausgabe der Materialien nach dem Freedom of Information Act (FOIA). Dieses Gesetz garantiert jedem US-Bürger den Zugang zu Dokumenten der US-Regierung, sofern sie seine Person betreffen. Erst Bemühungen des National Security Archive der George Washington University in Washington D.C., das gemeinsam mit Historikern eine Klage einreichte, führten nun zum Erfolg. Noch am Tag der Offenlegung von 43 der 46 Zeugenaussagen begrüßten die beiden Brüder diesen Akt: »Wir hoffen, daß die Herausgabe die aufgeregte Debatte um den Fall unserer Eltern wieder auf das Wesentliche zurückführt, nämlich die Zeugenaussagen, die Beweise und die Frage der Fairneß des juristischen Verfahrens.«(3)


Geheimtribunal Grand Jury

Michael und Robert Meeropol stellen in ihrer hier dokumentierten Erklärung vom 23. September 2008 zu den offengelegten Protokollen fest, sie würden »einigen Sprengstoff« enthalten. Um die Brisanz der Dokumente aus der Vorermittlungsphase des Rosenberg-Verfahrens wirklich erfassen zu können, muß man sich näher mit dem Rechtsinstitut »Grand Jury« befassen.

Grand Jurys entstammen dem angelsächsischen Recht, wurden also wie das übrige Justizsystem in alle Kolonien der britischen Krone exportiert. Es gibt sie heute nur noch in den USA als Vorermittlungsinstanz nach Bundesgesetz und in einigen US-Bundesstaaten nach deren Staatsgesetzen. Im Fall der Rosenbergs ging es um eine Federal Grand Jury, weil »Spionage« ein Verbrechen nach dem US-Bundesgesetz darstellt. Eine solche Jury besteht aus 16 bis 23 Personen, die vom zuständigen Gericht des Bezirks, in dem die Tat mutmaßlich begangen wurde, nach einem Zufallsprinzip ausgesucht und eingesetzt werden. Im Gegensatz zur zwölfköpfigen Jury in einem ordentlichen Gerichtsverfahren entzieht sich die Auswahl der Geschworenen einer Grand Jury jeder Kontrolle durch die Verteidigung. Die Grand Jury soll zwar als unabhängige Instanz agieren; da sie aber in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft im Vorfeld eines Strafverfahrens entscheidet, ob hinreichender Tatverdacht für ein Verbrechen besteht und ob das Beweismaterial zur Anklageerhebung ausreicht, fungiert sie in der Regel als verlängerter Arm der Anklagebehörde.

Ursprünglich sollte die Grand Jury als Kontrollinstanz der Bürger eines Bezirks dazu dienen, Strafverfahren aufgrund einer ungeprüften Anklage zu verhindern. Durch ihre Sonderrechte erwies sie sich aber im Lauf der Geschichte weniger als Kontrollinstanz gegenüber vorschnellen oder willkürlichen Anklageerhebungen seitens der Staatsanwaltschaften. Gerade wegen ihrer Sonderrechte und wegen ihrer engen Verzahnung mit den ermittelnden Bezirks- und Bundesstaatsanwaltschaften entpuppte sich die Grand Jury als inquisitorisches Machtorgan, das sogar im Ausland agieren kann (so geschehen nach den Bombenanschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania) und Zeugen auch dann qua Gesetz als Beweismittel akzeptiert, wenn sie aus dem Ausland in die USA entführt werden.

In den USA hat eine Grand Jury nicht nur das Recht, eigenständig Zeugen aus allen Bundesstaaten vorzuladen oder die Herausgabe materieller Beweisstücke ohne richterlichen Beschluß zu verlangen, sondern im wesentlichen Unterschied zum ordentlichen Gerichtsverfahren tagt eine Grand Jury im geheimen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Mutmaßliche Täter und deren anwaltliche Vertretung sind während der Vernehmungen von Zeugen nicht zugelassen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es nicht. Verweigern Zeugen die Aussage, können sie verhaftet und in Beugehaft genommen werden. Eine rechtliche Anfechtung der Beugehaft ist nicht möglich. Susan Brenner, Juraprofessorin der University of Dayton/Ohio: »Es gibt Leute, die haben bis zu acht Jahren in Haft verbracht, weil sie sich weigerten auszusagen.« Diese Methode der Aussageerpressung wurde schon seit den 30er Jahren beispielsweise gegen Mitglieder der puertoricanischen Unabhängigkeitsbewegung eingesetzt. Da diese Bewegung bis heute eine Kollaboration mit der Justiz der Kolonialmacht USA ablehnt, war die Verhängung von Beugehaft von drei bis fünf Jahren bis in die 80er Jahre hinein keine Seltenheit.

Der Sonderstatus der Grand Jury erlaubt auch, was im ordentlichen Gerichtsverfahren absolut unstatthaft ist: Zeugen dürfen aussagen, was sie nur vom Hörensagen wissen, und es dürfen Ergebnisse unerlaubter Ermittlungsmethoden, heimlicher Durchsuchungen etc. zur Kenntnis genommen werden. Zwar dürfen diese fragwürdigen oder illegalen »Beweise« nach Anklageerhebung nicht in das ordentliche Gerichtsverfahren eingeführt werden, aber die Staatsanwaltschaft hat dann schon davon Kenntnis bekommen und kann sie in ihre Strategie einbauen, ohne daß die Verteidigung je etwas davon erfährt.

Vor diesem Hintergrund ist die Veröffentlichung der Grand-Jury-Protokolle aus dem Rosenberg-Ermittlungsverfahren schon für sich genommen ein sensationeller Erfolg. Damit können endlich die ursprünglichen und bislang geheimgehaltenen Vernehmungen nachvollzogen werden, auf deren Basis sich die Staatsanwaltschaft Anfang der 50er Jahre für das eigentliche Strafverfahren gegen die Rosenbergs und Morton Sobell rüstete. Es kann vor allem heute nachvollzogen werden, wie die ursprünglichen Aussagen vor der Federal Grand Jury im nachhinein verändert und gefälscht wurden, um sie im Sinne der Anklage in eine »gerichtsverwertbare« Fassung zu bringen, die eine Verurteilung erst möglich machte und das angestrebte Ziel sichern half: das Todesurteil an zwei Mitgliedern der Kommunistischen Partei der USA zu vollstrecken - zur Abschreckung innerstaatlicher Opposition und als Waffe im Kalten Krieg.

Die Tatsache, daß für Michael und Robert Meeropol die Integrität ihrer Eltern angesichts der Kundschaftertätigkeit des Vaters Julius Rosenberg nicht geschmälert wird, hat innerhalb der US-Öffentlichkeit und der Linken zu heftigen Debatten geführt. Für die Linke ist es gerade angesichts der Kriegsdesaster, die verschiedene US-Regierungen von Korea über Vietnam bis Irak und Afghanistan zu verantworten haben, ein wichtiger Erkenntnisprozeß, sich hinter die auf dem elektrischen Stuhl ermordeten Kommunisten Ethel und Julius Rosenberg zu stellen und öffentlich zu sagen: Sie haben sich auch angesichts der Bedrohung mit dem Tod aus Überzeugung nicht - wie von ihren Henkern geplant und erhofft - zum Verrat an der eigenen Sache erpressen lassen. Wie sie auch im einzelnen gehandelt haben mögen, sie haben es in der Gewißheit getan, damit einen Beitrag zum Frieden und zu internationaler Gerechtigkeit zu liefern.


Anmerkungen:
(1) Robert Meeropol: Als die Regierung entschied, meine Eltern umzubringen. Der Fall Rosenberg. Ein Sohn erzählt, Frankfurt/Main 2008, S. 7
(2) Ebd., S. 375
(3) Presseerklärung vom 11. Sept. 2008: »Rosenberg Sons React to Release of Grand Jury Testimony«
(4) http://rfc.org/Sons%20React%20to%20Grand%20Jury%20Info%20Release.%209.11.08.html


Erklärung von Michael und Robert Meeropol vom 23. September 2008

Am 11. September wurden die Transkripte der Aussagen von 43 der 46 Zeugen, die 1950 bis 1951 im Ermittlungsverfahren gegen unsere Eltern Ethel und Julius Rosenberg zur Vernehmung vor die Grand Jury geladen worden waren, der Öffentlichkeit übergeben. Wobei nur ein Teil der Aussage von Harry Gold, einem wichtigen Zeugen der Anklage, zugänglich gemacht wurde. Außerdem sind rechtliche Schritte zur Offenlegung der Aussageprotokolle von drei weiteren Zeugen fehlgeschlagen, unter ihnen der Bruder von Ethel Rosenberg, David Greenglass, dem Kronzeugen der Anklage.

Die historisch bedeutsame Herausgabe dieser Informationen ging einher mit einem am selben Tag in der New York Times veröffentlichten Interview mit Morton Sobell, dem Mitangeklagten unserer Eltern. Seit seiner Verhaftung vor mehr als 50 Jahren hat Morton immer wieder seine Unschuld beteuert. Aber in dem Interview räumte er ein, daß er während des Zweiten Weltkrieges zusammen mit Julius Rosenberg nichtatomare militärische Geheiminformationen an die Sowjetunion weitergegeben hat, um ihnen beim Sieg über die Nazis zu helfen. (...)

Wir haben die freigegebenen 930 Seiten Grand-Jury-Protokolle gelesen und diese neuen Informationen mit den historisch bekannten Fakten zusammengeführt und nehmen dazu wie folgt Stellung.

1. 1975 haben wir unseren ersten Antrag nach dem Freedom of Information Act (FOIA) gestellt und von der US-Regierung die Herausgabe aller in ihrem Besitz befindlichen Materialien verlangt, soweit sie die Ermittlungen gegen unsere Eltern, ihre Verhaftung und Hinrichtung und Informationen über Morton Sobell betreffen. In unserer Pressemitteilung anläßlich des FOIA-Antrages haben wir betont: »Es geht dabei um das Herausfinden der Wahrheit und nicht um unsere persönliche politische Position.« (...) Auch wenn wir damals überzeugt waren, daß dieses Material die Unschuld Mortons und unserer Eltern beweisen würde, waren wir jederzeit bereit, alles zu akzeptieren, was die Akten offenbaren würden.

2. Wir haben seit den 80er Jahren immer wieder eingeräumt, es sei möglich, daß unser Vater nichtatomare Spionage betrieben hat, daß es aber keine glaubhaften Beweise für seine Beteiligung an Aktivitäten gibt, in denen er in den Besitz des »Geheimnisses der Atombombe« gekommen wäre und es an die Sowjetunion weitergeleitet hätte. Mortons Erklärung, gestützt durch seinen Brief, der am 19. September 2008 in der New York Times abgedruckt wurde, bringt uns dazu anzuerkennen, daß Julius tatsächlich gemeinsam mit anderen an der Weitergabe von militärischen Geheimnissen beteiligt war. Gleichzeitig glauben wir aber, daß die immer noch unter Verschluß gehaltenen Aktenteile es noch klarer bestätigen können, daß Julius das »Geheimnis der Atombombe« weder »gestohlen« noch übermittelt hat, also nicht das getan hat, wofür er hingerichtet wurde.

3. Die jetzt offengelegten Grand-Jury-Protokolle enthalten einigen Sprengstoff, den wir wie folgt umreißen:

- David und Ruth Greenglass (der Bruder unserer Mutter und ihre Schwägerin) haben mit der Anklage zusammengearbeitet. Im Gegenzug wurde die Anklage gegen Ruth fallengelassen und David nur zu einer vergleichsweise geringen Strafe verurteilt. Ruth hat mit ihrer Aussage im Prozeß den entscheidenden Beweis geliefert, der zur Verurteilung unserer Mutter und zu ihrer Hinrichtung führte. Im Februar 1951, erst Monate nach Beginn der Ermittlungen, gab Ruth eine neue Aussage zur Protokoll, in der sie zum ersten Mal die Beschuldigung vorbrachte (wir sagen: »erfand«), Ethel habe Davids handgeschriebene Notizen, mit denen er den Bau der Atombombe beschrieb, mit der Schreibmaschine abgeschrieben. (Damit wäre Ethel aktives Mitglied des angeblichen Spionagerings gewesen.)

Als David mit Ruths veränderter Aussage konfrontiert wurde, bestritt er seine frühere Aussage vor dem FBI, in der er die Beteiligung unserer Mutter an jedweden Spionageaktivitäten geleugnet hatte. Die erst sehr spät und plötzlich in den Ermittlungen auftauchende Aussage, die dann zum Schlüsselbeweis gegen Ethel wurde, macht die noch ausstehende Herausgabe des Aussageprotokolls von David Greenglass vor der Grand Jury so bedeutsam. Solange diese Informationen noch nicht zugänglich sind, bleibt uns nichts anderes übrig, als zu fragen: Hat David gegenüber der Grand Jury bestätigt, was er ursprünglich dem FBI erzählt hat (daß Ethel nicht an Spionageaktivitäten beteiligt war)? Oder hat er vor der Grand Jury etwas über Ethels angebliche Beteiligung ausgesagt?

Weil sowohl David als auch Ruth im Prozeß Aussagen über das Schreibmaschineschreiben gemacht haben, ist es für uns unerläßlich, die gesamten Akten einsehen zu können. Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer vor der Jury unsere Mutter Ethel folgendermaßen belastet: »So hat sie bei unzähligen Gelegenheiten an ihrer Schreibmaschine gesessen und in die Tasten getippt, Anschlag für Anschlag, gegen ihr eigenes Land und zugunsten der Interessen der Sowjetunion.«

- Wir wissen jetzt: Auch wenn Ruth versuchte, eine kooperative Zeugin zu sein, um beim Staatsanwalt nicht in Ungnade zu fallen, und ihm dafür so viele Beweise wie möglich liefern wollte, enthielt ihre Aussage vor der Grand Jury nichts darüber, daß Ethel jemals irgendwelche Notizen mit der Schreibmaschine abgeschrieben hat oder auch nur bei Treffen anwesend war, in denen es um diese Notizen ging. Außerdem hat Ruth im eklatanten Widerspruch zu ihrer späteren Aussage erklärt, daß sie selbst handgeschriebene Notizen abgetippt hat, in denen aber nicht die Atombombe, sondern Gebäude von Los Alamos beschrieben wurden.

- Das angebliche Treffen, bei dem die sogenannte Skizze des Geheimnisses der Atombombe angefertigt worden sein soll (Beweisstück 8 im Verfahren), wird in Ruths Zeugenaussage nicht erwähnt. Beweisstück 8 war das wichtigste Beweismittel, das laut den folgenden Worten des Gerichtsvorsitzenden den Vorwurf der Regierung belegen sollte: »Im Hinblick auf den Verrat des Geheimnisses der Atombombe war die Verschwörung erfolgreich.« Wenn sie (die Aussage über das angebliche Treffen- J. H.) auch in Davids Aussage vor der Grand Jury fehlt, wird das ein schwerer Schlag für den Kern der staatlichen Anklage gegen Ethel und Julius sein.

4. All das, was wir in den letzten beiden Wochen erfahren haben, stützt im Zusammenhang mit dem, was wir aus den bereits vorhandenen Informationen gezogen haben, die wichtigste Lehre aus dem Fall unserer Eltern: Die US-Regierung hat ihre Macht auf eine wahrhaft gefährliche Weise mißbraucht, die bis heute äußerst bedeutungsvoll ist.

Die Verantwortlichen, die mit dem Fall unserer Eltern befaßt waren, haben

eine antikommunistische Hysterie ausgelöst und geschürt; sie haben dann aus dem politischen Klima Nutzen gezogen, unsere Eltern ins Fadenkreuz genommen und sie zur Zielscheibe der Ängste und Wut der Öffentlichkeit in der Ära des Kalten Krieges gemacht.

Zeugenaussagen und Beweise manipuliert.

Ethel nur verhaftet, um einen Hebel gegen Julius zu haben und ihn zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zu bewegen (Ethels Festnahme erfolgte, nachdem ein Beamter des Justizministeriums erklärt hatte, daß es nicht genug Beweise gibt, um sie unter Anklage zu stellen).

ihre ultimative Waffe, die Drohung mit der Todesstrafe, eingesetzt, um unsere Eltern zu Geständnissen zu erpressen und sie zu zwingen, Namen zu nennen und gegen Dritte auszusagen.

den Mythos erschaffen, daß es bei der Atombombe ein besonderes »Geheimnis« gab, und sodann eine Strategie ersonnen, um den Eindruck zu erwecken, als habe Julius dieses »Geheimnis« herausgefunden und verraten.

Julius hingerichtet, weil er sich weigerte zu kooperieren, obwohl sie wußten, daß das »Geheimnis«, mit dem die Todesstrafe gerechtfertigt wurde, ein von der Staatsanwaltschaft konstruiertes Täuschungsmanöver war.

Ethel hingerichtet, weil sie sich weigerte zu kooperieren, obwohl sie wußten, daß Ethel im Sinne der Anklage unschuldig war und an keiner einzigen Spionagehandlung beteiligt war.

Schlußendlich haben die Institutionen und Personen, die mit dem Fall unserer Eltern befaßt waren, systematisch und nachdrücklich all diese Fälle von Amtsmißbrauch gedeckt und öffentlich geleugnet.

(Aus dem US-Amerikanischen von Jürgen Heiser)


*


Quelle:
junge Welt vom 21.10.2008
mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2008