express - Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
Nr. 9/2013
Ein großer Topf
Wie funktionieren Taft-Hartley-Versicherungen?
von James McGee
Gemeinsame Krankenversicherungen mehrerer Arbeitgeber (sog. »Multiemployer health care plans«) in den USA, manchmal Taft-Hartley-Versicherungen genannt, sind Versicherungsfonds, die von einem gemeinsamen Ausschuss von Gewerkschaft und Management verwaltet werden. Arbeitgeber, in der Regel kleine Unternehmen, aus der gleichen Branche und der gleichen Region, fassen ihre Krankenversicherungsbeiträge zu einem einzigen Fonds zusammen. Solche Fonds finden sich in Branchen mit befristeter und saisonaler Beschäftigung: Baugewerbe, Theater, Hafenarbeit, Transportgewerbe, Hotellerie, Gastronomie. Während die Auto- oder die Stahlarbeitergewerkschaft darüber verhandeln wollen, dass ein Arbeitgeber selbst Versicherungsleistungen anbietet, setzen sich die Iron Workers (Gewerkschaft der Monteure), UNITE Here oder die Teamsters in Verhandlungen häufig für Tarifregelungen zur Teilnahme an einer gemeinsamen Krankenversicherung mehrerer Arbeitgeber ein.
Der Vorteil für die ArbeiterInnen ist offensichtlich: Sie können auch über Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern einer Branche und über Phasen der Arbeitslosigkeit hinweg eine kontinuierliche Absicherung aufrechterhalten. Anspruchsberechtigungen werden durch den Fonds festgelegt, nicht durch den einzelnen Arbeitgeber.
Die Fonds haben innovative Möglichkeiten entwickelt, eine Krankenversicherung für Niedriglohn- und Teilzeitbeschäftigte bereitzustellen. Zum Beispiel haben Hotelbeschäftigte in Las Vegas und Atlantic City Zentren für medizinische Erstversorgung durchgesetzt. Insofern sind die Fonds auch nützlich für Organisierungsbemühungen, weil die Aussicht, zum Fonds zu gehören, für potentielle Mitglieder einen sehr überzeugenden Anreiz darstellt.
Auch für den Arbeitgeber gibt es Vorteile, da er auf ein Reservoir qualifizierter Arbeitskräfte mit Krankenversicherung zugreifen kann. Arbeitgeber können einen Bühnenarbeiter oder Installateur für ein Wochenende, eine Woche oder ein Jahr anstellen. Die einzige Verpflichtung der Arbeitgeber besteht darin, einen Scheck auszustellen. Sie müssen sich nicht mit Versicherungsträgern oder mit versicherungsbezogenen Beschwerden ihrer Beschäftigten befassen.
Für das Unternehmen funktioniert die Teilnahme am Krankenversicherungsfonds wie eine Versicherung mit Festbeiträgen: Es zahlt pro geleisteter Arbeitsstunde einen bestimmten Betrag in den Fonds. Im Baugewerbe beispielsweise kann der Satz mehr als zehn Dollar pro Stunde betragen.
Wenn ein Unternehmen einen Arbeiter für eine Woche anstellt, weiß es nicht, ob dieser nach den Regeln des Fonds anspruchsberechtigt ist, das liegt allein am Fonds. Es weiß nicht, ob der Arbeiter alleinstehend ist oder eine Familie mitversichert. Sein Beitrag geht in einen Topf, der vom Fonds verwaltet wird.
Ein Fonds könnte die Regel aufstellen: »150 Stunden pro Monat sind notwendig, um anspruchsberechtigt zu sein.« Die Arbeitsstunden könnten von einem Arbeitgeber kommen oder von vielen. Manche Fonds haben »Stundenkonten«, auf denen die ArbeiterInnen in einem Monat Stunden ansammeln können, die sie später verbrauchen. So bezuschussen die ganzjährig Beschäftigten diejenigen, die nur mit Unterbrechungen Arbeit finden.
(Quelle: http://www.labornotes.org/2013/03/union-health-plans-will-suffer-under-obamacare)
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Günter Pabst / Carl Wilhelm Macke: »Notate der Erinnerungen. Zum Tod von Rolf Schwendter«
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Quelle:
express - Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
Nr. 9/2013, 51. Jahrgang, Seite 13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2013