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GLEICHHEIT/3636: Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums - Teil 1 Saudi-Arabien


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter

Teil 1: Saudi-Arabien
Von Kate Randall
5. Mai 2011


Das US-Außenministerium veröffentlichte vor kurzem seinen Bericht über die internationale Menschenrechtslage für das Jahr 2010. Dieser Bericht liefert Details über die Menschenrechtslage in über 190 Ländern. Darunter befinden sich Berichte über die Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (Gulf Cooperation Council, GCC), der aus den US-gestützten Monarchien Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Oman, Katar und Kuwait besteht.

Dieses Bündnis, das von Saudi-Arabien dominiert wird, unterstützte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen durch die USA und die europäischen Mächte. Der GCC stellte außerdem Militär- und Polizeikräfte, um die Aufstände gegen die repressiven Regimes in Bahrain und im Jemen zu unterdrücken.

Während die USA bestrebt sind, den imperialistischen Angriff auf Libyen mit humanitären Gründen zu rechtfertigen, haben ihre Verbündeten in den GCC-Staaten in ihren eigenen Ländern in großem Umfang Menschenrechtsverletzungen begangen und praktizieren Unterdrückungsmethoden und Folter. Diese Serie der WSWS untersucht die vom US-Außenministerium dokumentierten Menschenrechtsverletzungen. Der erste Teil behandelt Saudi-Arabien.


Das Königreich Saudi-Arabien ist eine Monarchie und wird von der Familie Al-Saud regiert. Seit 2005 wird das 28,5 Millionen Volk von König Abdullah bin Abdulaziz Al Saud regiert.

Die Monarchie regiert mit diktatorischen Vollmachten auf der Grundlage ihrer Auslegung der Scharia und dem Grundgesetz von 1992, das der Herrscherfamilie absolute Macht gibt. Diese Macht setzt sie gegen die politischen Gegner der Monarchie, insbesondere gegen Nichtstaatsbürger, ein.

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums von 2010 gibt es folgende "schwerwiegende Probleme mit den Menschenrechten":

"Es gibt: kein Recht, die Regierung mit friedlichen Mitteln zu ändern; Folterung und körperliche Gewalt; schlechte Bedingungen in Gefängnissen und Verwahranstalten; willkürliche Verhaftungen und Isolationshaft; Verweigerung fairer und öffentlicher Prozesse und Rechtsstaatlicher Abläufe im Justizsystem; politische Gefangene; Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten, wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung (auch im Internet), der Versammlungs-, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit, und starke Einschränkungen des Rechts auf Religionsfreiheit; sowie Korruption und mangelnde Transparenz der Regierung."

"Gewalt gegen Frauen, Fehlen von Gleichberechtigung, Verletzung der Rechte von Kindern, Menschenhandel, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Konfession und ethnischer Zugehörigkeit waren weitverbreitet. Fehlende Arbeitnehmerrechte, vor allen Dingen das System der Arbeitsvermittlung, sind weiterhin ein großes Problem.


Hinrichtungen, Folter, Bedingungen in Gefängnissen

Anhörungen hinter verschlossenen Türen machten es unmöglich herauszufinden, ob den Beschuldigten in schweren Fällen Rechtssicherheit gewährt wurde, und es gab Berichte dass die Regierung im letzten Jahr bei Zusammenstößen Zivilisten töten ließ. Das Regime ließ 26 Menschen hinrichten, alle durch Enthauptung. Im Jahr 2009 gab es 67 Hinrichtungen, im Jahr 2008 102 Hinrichtungen.

Die Sicherheitskräfte sind zwar den zivilen Behörden Rechenschaft schuldig, operieren aber ungehemmt unter direkter Leitung der Monarchie. Laut Presseberichten haben saudische Truppen im Dezember 2009 in der Grenzstadt Al-Nadheer 54 Zivilisten getötet, hauptsächlich Jemeniten. Im Juni 2009 starb Berichten zufolge Abdullah al-Rumian, ein militanter Saudi, der aus dem Irak entführt worden war, in Polizeigewahrsam.

Es gab zahlreiche Berichte, dass Häftlinge gefoltert und körperlich misshandelt worden waren. Der Jemenit Sultan Muhammad Abdo Doais, 32 Jahre, starb Berichten zufolge im Gefängnis von Kassim, nachdem er vier Jahre in Isolationshaft gehalten worden war.

Suliman al-Reshoudi, 73, Mitglied der Nichtregierungsorganisation Saudischer Verein für Bürger- und Politische Rechte (ACPRA), wurde für sein Engagement für Menschenrechte drei Jahre in Einzelhaft gehalten. Laut dem Bericht des US-Außenministeriums "berichtet der ACPRA, er wurde schwerer körperlicher und psychologischer Folter unterzogen", so wurden seine Füße mit zwei getrennten Ketten an ein Bettgestell gefesselt und er war gezwungen, den ganzen Tag in sitzender Stellung zu verbringen und die ganze Nacht angekettet.

Die Saudi Gazette berichtet dass ein Gericht in Katif zwei Drittklässler zu sechs Monaten Haft und 120 Peitschenhieben verurteilte, weil sie Prüfungsbögen gestohlen hatten.

Im Jahr 2010 war es keinen unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern erlaubt, saudische Gefängnisse zu besuchen. Nicht verurteilte Gefangene werden mit Verurteilten zusammengesperrt, es gibt keine Ombudsmänner, die im Auftrag der Gefangenen handeln können. Alle zur Verhaftung berechtigten Institutionen unterstehen dem Innenministerium, das weite Vollmachten hat, Menschen unbegrenzt ohne juristische Aufsicht festzuhalten, in vielen Fällen Monate und sogar Jahre.

Im Januar und September gab es Aufstände in der Frauenbesserungsanstalt in Mekka, bei denen sich Gefangene beschwerten, dass sie keinen Zugang zu medizinischer Versorgung hätten, keine Besuche von der Familie bekamen, ungenießbares Essen erhielten und körperliche Gewalt erlebten.

Die Tageszeitung Al-Watan meldete am 25. August den Tod von fünf Äthiopiern aufgrund von Überfüllung im Abschiebezentrum in Jizan.

Gemäß der Scharia können Gerichtsverhandlungen auf Anordnung des Richters beendet werden. Den Gesetzen nach gibt es weder die Unschuldsvermutung noch ein Geschworenengericht. Das Gericht lädt die Zeugen vor und die Verteidigung hat keinen Zugang zu Beweismitteln im Besitz der Regierung.

Im Jahr 2008 richtete die Regierung einen Sonderstrafgerichtshof ein, um Fälle von vermeintlichen Terrorverdächtigen zu verhandeln. Dieser Sondergerichtshof hat bisher 330 Fälle verhandelt, fast alle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sieben Personen wurden für schuldig befunden, die Strafen reichten von Geldstrafen bis zur Hinrichtung.


Keine bürgerlichen Freiheiten

Die Regierung überwacht jegliche politische Aktivität streng und bestraft alle, die den Anschein erwecken, sich gegen ihre Politik zu stellen. Laut Human Rights Watch verhaftete der saudische Inlandsgeheimdienst im November 2009 Munir Jassas, einen schiitischen Regierungskritiker. Er sagte seiner Frau, dass er wegen seiner Schriften im Internet verhaftet wurde und in Einzelhaft gehalten werde. Er war Ende 2010 immer noch in Haft.

Es ist allen Angestellten des öffentlichen Dienstes verboten, sich "direkt oder indirekt an der Herstellung eines Dokumentes, einer Rede oder Petition zu beteiligen; in Dialog mit nationalen oder ausländischen Medien zu treten; oder an Veranstaltungen von Gegnern der Politik des Staates teilzunehmen.

Die Regierung kontrolliert die Medien sowie die Veröffentlichung von Büchern direkt oder durch Einflussnahme. Im Bericht des Außenministeriums steht: "Das Gesetz über Druckerzeugnisse und Veröffentlichungen kontrolliert Druckerzeugnisse, Druckerpressen, Buchläden, den Import, den Verleih und den Verkauf von Filmen, Fernsehen und Radio, die Räume ausländischer Medien und deren Korrespondenten. Alle Medienaktivitäten unterliegen der Vorzensur und Genehmigungspflicht des Innenministeriums."

Die Kommission für Informationstechnologie und Kommunikation (CITC) überwacht E-Mail-Verkehr und Internet-Chatrooms und blockiert Seiten die es für nicht mit der Scharia und Regelungen der Regierung vereinbar hält. Laut Reporter ohne Grenzen gaben die Behörden an, 400.000 Websites blockiert zu haben.

Die Zeitung The National aus Abu Dhabi meldete am 15. Juni, dass der Menschenrechtsaktivist Mekhlet bin Daham al-Shammary ohne formelle Anklage verhaftet und eingesperrt wurde. Seiner Akte nach war das vermeintliche Verbrechen "andere zu verärgern", weil er ungenehmigte politische Treffen abhielt, was illegal ist. Er war Ende 2010 immer noch in Haft.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Internetkriminalität von 2007 sieht eine Haftstrafe von 10 Jahren und 4,7 Millionen Riyal (1,3 Millionen Dollar) Geldstrafe für das Anlegen oder Verbreiten einer als "terroristisch" eingestuften Webseite oder die Kommunikation mit Führern von Terrororganisationen vor.

Das Grundgesetz von 1992 sieht keine Vereinigungsfreiheit vor und verbietet die Gründung von politischen Parteien oder Gruppierungen von denen die Regierung glaubt, dass sie dem Regime ablehnend gegenüberstehen.

Die Religionsfreiheit wird weder anerkannt noch vom Gesetz geschützt. Der Sunnitische Islam ist die Staatsreligion, andere Religionen, auch die schiitische Minderheit, Christen und Juden werden verfolgt. Öffentliches Praktizieren einer anderen Religion als des Islams ist verboten, ebenso wie Atheismus.

Es gibt keine gesicherte Bewegungsfreiheit im Land, kein Recht auf Auslandsreisen, Auswanderung oder Wiedereinbürgerung. Alle männlichen Einwohner über fünfzehn Jahren müssen einen Personalausweis besitzen. 2010 entzog die Regierung einigen Bürgern aus politischen Gründen das Recht, das Land zu verlassen, ohne sie in Kenntnis zu setzen und ohne das Recht, die Entscheidung anzufechten.

Der Personalausweis ist für Frauen nicht verpflichtend, und eine Frau kann ihn nur mit Einwilligung ihres männlichen Vormundes ausgestellt bekommen. Frauen dürfen keine Kraftfahrzeuge fahren. Die Regierungsbehörden und männliche Familienmitglieder können Frauen und Kinder auf eine Schwarze Liste setzen, wodurch sie das Land nicht verlassen dürfen, beispielsweise wegen Sorgerechtsstreitigkeiten oder ähnlichem.

Das Grundgesetz sieht vor, dass der Staat "politisches Asyl gewährt, wenn es aus Gründen des öffentliches Interesses notwendig ist". Saudi-Arabien hat weder das Abkommen über den Status von Flüchtlingen von 1951 noch das Protokoll über den Status von Flüchtlingen von 1967 unterzeichnet. Grundlegende soziale Dienstleistungen wie medizinische Versorgung und Sozialleistungen gibt es nur für Staatsbürger.

Die Monarchie setzt eine Direktive der Arabischen Liga gegen die Einbürgerung der etwa 500.000 Palästinenser, die in Saudi-Arabien leben, mit der fadenscheinigen Begründung um, dass sie "ihre Identität als Palästinenser nicht verlieren" und sich so "das Recht vorbehalten, nach Palästina zurückzukehren."


Wahlen und politische Vertretung

Laut Grundgesetz ist die Staatsform die Monarchie. Der König ernennt die Gefolgskommission, bestehend aus 34 Prinzen, die einen König oder Kronprinzen wählen, sollte einer von beiden sterben oder nicht fähig sein, sein Amt auszuüben. Alle anderen Minister werden vom König ernannt.

Die Gemeindeberatungsversammlung ist das einzige gewählte Staatsorgan, und nur männliche Zivilisten ab 21 Jahren dürfen wählen. An den Wahlen von 2005, den ersten seit 1965, nahmen nur 10 bis 15 Prozent der Wahlberechtigten teil. Es gab keine unabhängigen Beobachter und der König ernannte die Hälfte der Mitglieder des Rates. Die Wahlen 2009 wurden verschoben.


Rechte von Frauen und Kindern

Frauen haben nicht dieselben Rechte wie Männer, und es gibt keine Gesetze, die Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellen. Vergewaltigung ist gemäß der Scharia strafbar, die Strafen reichen von Auspeitschen bis zur Hinrichtung, aber durch die Auslegung des islamischen Rechts durch die Regierung bestrafen die Gerichte in der überwiegenden Mehrheit der Fälle Opfer und Täter. Vergewaltigung der Ehefrau gilt nicht als Straftat.

Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden nicht zur Anzeige gebracht da die Opfer Angst vor Anklage, sozialer Verurteilung, verringerten Heiratschancen, der Beschuldigung des Ehebruchs oder Haftstrafe haben. Ein weibliches Vergewaltigungsopfer wird oft beschuldigt, illegalerweise die "Geschlechter zu vermischen".

Die Nichtregierungsorganisation Migrants Rights berichtete von einer Filipina, die behauptete von einem Mitarbeiter aus Bangladesch vergewaltigt worden zu sein. Sie wurde verhaftet und wegen "einer unrechtmäßigen Affäre" im Zentralgefängnis Hafer Al Baten untergebracht. Ihr Arbeitgeber kontaktierte die Regierung um sie in ihr Heimatland abschieben zu lassen.

Laut Human Rights Watch wurde Aisha Ali, eine geschiedene dreifache Mutter, eingesperrt, verprügelt und gegen ihren Willen zu fünf Ehen gezwungen. Sie wurde von den Behörden in eine vorübergehende Notunterkunft gebracht, aber nach drei Monaten zu ihren Brüdern zurückgeschickt.

Die Menschenrechtsorganisationen berichteten auch über den Fall von Sawsan Salim, die zu 300 Peitschenhieben und eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde weil sie "falsche" Klagen wegen Belästigung gegen staatliche Beamte einreichte und "Regierungsbehörden ohne männlichen Vormund besuchte." Einer der beiden Richter in dem Fall war einer der Beamten die sie wegen Belästigung verklagt hatte.

Frauen werden vor Gericht diskriminiert, wo ihre Zeugenaussage halb so viel wert ist wie die eines Mannes. Es ist ihnen gesetzlich verboten, Nichtmuslime zu heiraten, während Männer Christinnen und Jüdinnen heiraten dürfen. Frauen müssen gesetzlich spezifizierte Gründe für eine Scheidung vorlegen, Männer müssen dies nicht, um sich scheiden zu lassen. Was das Sorgerecht angeht: Sobald die Kinder ein bestimmtes Alter erreichen geht das Sorgerecht an den Mann und seine Familie über.

Die Scharia besagt dass Mädchen schon mit Eintritt der Pubertät heiraten können, und religiöse Behörden erlauben schon die Heirat von zehnjährigen Mädchen. Diese Ehen sind vor allem in ländlichen Gegenden manchmal ohne Einwilligung des Mädchens arrangiert, um Schulden zu begleichen.

Es gibt keine spezifischen Gesetze, die die Strafen für Kinderprostitution, Sex mit Minderjährigen oder das Alter festlegen, ab dem ein Kind legal Geschlechtsverkehr haben darf. Saudi-Arabien hat das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung nicht unterzeichnet.

Nach kulturellen Normen müssen Frauen in der Öffentlichkeit eine Abaya, einen lose sitzenden, bis an die Füße reichenden schwarzen Mantel, tragen und ihr Haar verbergen.


Diskriminierung und Arbeitnehmerrechte

Diskriminierung aus rassistischen Gründen ist illegal, aber in der Praxis gibt es weitverbreitete Diskriminierung von nationalen, ethnischen und Stammesminderheiten. Gastarbeiter aus Afrika und Asien sind besonders betroffen. Es gibt zahlreiche Berichte über Überfälle auf Gastarbeiter.

Nach der Scharia ist sexuelle Aktivität zwischen Angehörigen desselben Geschlechts mit dem Tode oder mit Auspeitschen zu bestrafen. Okaz berichtete von einem Prozess in Dschidda gegen einen bereits im Gefängnis sitzenden Mann, der zu 500 Peitschenhieben, fünf zusätzlichen Jahren Freiheitsstrafe und 50.000 Riyal (13.000 Dollar) verurteilt wurde weil er "homosexuelle Handlungen begangen hatte".

Das Arbeitsrecht des Landes spricht den Arbeitern nicht das Recht zu, sich unabhängigen Gewerkschaften anzuschließen, und es gibt auch keine im Land. In Betrieben mit mehr als 100 Angestellten erlaubt die Regierung nur die Bildung von Arbeiterkomitees, und auch nur von Staatsbürgern. Arbeiter dürfen die Mitglieder dieser Komitees wählen, aber sie müssen vom Arbeitsministerium bestätigt werden.

Tarifverhandlungen sind nicht gesetzlich geschützt. Es gibt keine Bestimmungen für legale Streiks und das Gesetz verbietet keine Vergeltungshandlungen der Arbeitgeber gegen streikende Arbeiter.

Das Arbeitsrecht legt zwar Grundlagen für Arbeitsbedingungen und Bezahlung fest, auch für Kinder, aber es gibt zahlreiche Berichte über Zwangsarbeit, vor allem von Kindern und Gastarbeitern.

Nicht-Staatsbürger dürfen in Saudi-Arabien nur leben und arbeiten wenn sie von einem Staatsbürger oder Unternehmen vermittelt werden. Laut Human Rights Watch gab es 2010 etwa 1,5 Millionen ausländische Hausangestellte im Land, die Mehrheit davon Frauen. Das Arbeitsrecht verbietet zwar Zwangsarbeit, wofür Geldstrafen und Einstellungsverbote für den Arbeitgeber vorgesehen sind, aber diese Gesetze gelten nicht für Hausangestellte, der größten Arbeitergruppe die von Zwangsarbeit gefährdet ist.

Im letzten Jahr suchten hunderte von ausländischen Haushaltsangestellten Zuflucht in ihren Botschaften. Sie flohen vor sexuellem Missbrauch und anderer Gewalt und vor Bedingungen die an Sklaverei grenzten. Nur selten wurden Strafanzeigen gegen die Arbeitgeber erstattet.

Kinder aus armen saudischen Familien sind gezwungen als Bettler zu arbeiten und ausländische Kinder werden speziell hierzu ins Land geschleust. Im Jahr 2010 gab es 9520 gemeldete Kinderbettler, zweifellos eine zu niedrige Schätzung. Vor allem Kinder aus dem Jemen und Äthiopien werden gegen ihren Willen in Kinderbettler-Ringe, als Straßenverkäufer und in saudische Familienbetriebe gezwungen.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 05.05.2011
Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums
Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter
Teil 1: Saudi-Arabien
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2011